Antrag: Wohnportal einrichten - digitale Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten stärken

Antrag vom 11. Mai 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Wohnportal in laufende oder geplante digitale Angebote zu integrieren. Dabei sind insbesondere Informations- und Mitwirkungsfunktionen zu sozialer Erhaltungssatzung, Mietpreisbremse, Leerstand und Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen.

Begründung:

Der Mangel an Wohnraum insbesondere im unteren Preissegment in Leipzig ist evident. Steigende Mieten und das Auslaufen von Sozialbindungen tragen dazu bei, dass dieses Segment in Zukunft noch weiter schrumpfen wird. Demgegenüber steht eine große Anzahl an Haushalten, die auf Wohnraum zu diesem Preisniveau angewiesen sind. Im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts hat Leipzig insbesondere die soziale Wohnraumförderung des Freistaats sowie ergänzend kommunale Wohnraumförderungen genutzt, um Wohnraum im unteren Preissegment zu schaffen. Zugleich nutzt die Stadt die zur Verfügung stehenden mieten- und wohnungspolitische Instrumente. Einige Instrumente sind ihr aufgrund fehlender oder mangelnder Landesgesetzgebung noch verwehrt.

Mieter*innen sowie selbstnutzende Eigentümer*innen können selbst dazu beitragen, dass der spezifische Wohnraummangel und die Mietensteigerungen gedämpft werden. Oftmals sind diese Möglichkeiten jedoch nicht genug bekannt oder mit subjektiv zu hohen Kosten/Umständen verbunden, um eine Breitenwirkung entfalten zu können. Mit einer Erweiterung der bestehenden digitalen Angebote auf der Website oder der derzeit in Arbeit befindlichen Leipzig-App können Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten gezielt gestärkt werden.

So könnte die Stadtverwaltung Mieter*innen (und Vermieter*innen) bezüglich der in 2022 in Kraft getretenen Mietpreisbremse umfassendere Informationen über die Begrenzungen der zulässigen Mieterhöhungen oder über soziale Erhaltungssatzungen bereitstellen und Mieter*innen somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken. Leipziger*innen könnten außerdem aktiv Leerstand an die Stadt melden und dazu beitragen, leerstehende Wohnungen wieder nutzbar zu machen. Perspektivisch könnte so auch bei Vorliegen der Rechtsgrundlage die Zweckentfremdung von Wohnraum insbesondere für Ferienwohnungen und bereits jetzt die Nutzung von Ferien-/Monteurswohnungen für die Beherbergungssteuer zu erfasst werden. Die umfassende und konsequente Erhebung der Beherbergungssteuer könnte so zumindest einige Eigentümer*innen der betroffenen Wohnungen dazu bewegen, sie wieder einer langfristigen Wohnnutzung zuzuführen.

Ebenso könnten Angebote zu Wohnungstausch, z.B. durch eine Verlinkung des Online-Portals „tauschwohnung.com“ und begleitender Informationen zu finanziellen Umzugshilfen integriert werden. Zudem könnte eine App es betroffenen Mieter*innen ermöglichen, Probleme bei der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften auf Baustellen zu melden und so das Bauordnungsamt bei der Kontrolle von Auflagen zu unterstützen.

 

 

 

 

 

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