Antrag: Wohnportal einrichten - digitale Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten stärken
Antrag vom 11. Mai 2023
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Wohnportal in laufende oder geplante digitale Angebote zu integrieren. Dabei sind insbesondere Informations- und Mitwirkungsfunktionen zu sozialer Erhaltungssatzung, Mietpreisbremse, Leerstand und Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen.
Begründung:
Der Mangel an Wohnraum insbesondere im unteren Preissegment in Leipzig ist evident. Steigende Mieten und das Auslaufen von Sozialbindungen tragen dazu bei, dass dieses Segment in Zukunft noch weiter schrumpfen wird. Demgegenüber steht eine große Anzahl an Haushalten, die auf Wohnraum zu diesem Preisniveau angewiesen sind. Im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts hat Leipzig insbesondere die soziale Wohnraumförderung des Freistaats sowie ergänzend kommunale Wohnraumförderungen genutzt, um Wohnraum im unteren Preissegment zu schaffen. Zugleich nutzt die Stadt die zur Verfügung stehenden mieten- und wohnungspolitische Instrumente. Einige Instrumente sind ihr aufgrund fehlender oder mangelnder Landesgesetzgebung noch verwehrt.
Mieter*innen sowie selbstnutzende Eigentümer*innen können selbst dazu beitragen, dass der spezifische Wohnraummangel und die Mietensteigerungen gedämpft werden. Oftmals sind diese Möglichkeiten jedoch nicht genug bekannt oder mit subjektiv zu hohen Kosten/Umständen verbunden, um eine Breitenwirkung entfalten zu können. Mit einer Erweiterung der bestehenden digitalen Angebote auf der Website oder der derzeit in Arbeit befindlichen Leipzig-App können Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten gezielt gestärkt werden.
So könnte die Stadtverwaltung Mieter*innen (und Vermieter*innen) bezüglich der in 2022 in Kraft getretenen Mietpreisbremse umfassendere Informationen über die Begrenzungen der zulässigen Mieterhöhungen oder über soziale Erhaltungssatzungen bereitstellen und Mieter*innen somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken. Leipziger*innen könnten außerdem aktiv Leerstand an die Stadt melden und dazu beitragen, leerstehende Wohnungen wieder nutzbar zu machen. Perspektivisch könnte so auch bei Vorliegen der Rechtsgrundlage die Zweckentfremdung von Wohnraum insbesondere für Ferienwohnungen und bereits jetzt die Nutzung von Ferien-/Monteurswohnungen für die Beherbergungssteuer zu erfasst werden. Die umfassende und konsequente Erhebung der Beherbergungssteuer könnte so zumindest einige Eigentümer*innen der betroffenen Wohnungen dazu bewegen, sie wieder einer langfristigen Wohnnutzung zuzuführen.
Ebenso könnten Angebote zu Wohnungstausch, z.B. durch eine Verlinkung des Online-Portals „tauschwohnung.com“ und begleitender Informationen zu finanziellen Umzugshilfen integriert werden. Zudem könnte eine App es betroffenen Mieter*innen ermöglichen, Probleme bei der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften auf Baustellen zu melden und so das Bauordnungsamt bei der Kontrolle von Auflagen zu unterstützen.
Verwaltungsstandpunkt vom 19. Juli 2023
Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Informations- und Mitwirkungsangebote zu wohnungspolitischen Instrumenten als Wohnportal in laufende oder geplante digitale Angebote wie die Leipzig-App integriert werden können.
Begründung:
Viele der aufgeführten Inhalte (z. B. Soziale Erhaltungssatzungen, Mietpreisbremse) werden bereits auf der Webseite der Stadt unter dem Label "Unser Auftrag. Euer Zuhause." - Maßnahmen für bezahlbares Wohnen umfangreich dargestellt (https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/wohnen/massnahmen-fuer-bezahlbares-wohnen). Von der Startseite aus wird auf die drei Maßnahmenpakete „Wir unterstützen Mieterinnen und Mieter“, „Wir erhalten bezahlbaren Wohnraum“ und „Wir fördern neuen, bezahlbaren Wohnraum“ verlinkt. Auf diesen Unterseiten finden sich umfassende Informationen und Links zu wohnungspolitischen Instrumenten und Maßnahmen der Stadt Leipzig (z .B. Soziale Erhaltungssatzungen), zu Beratungs- und Informationsangeboten (z. B. Wohnberatungsstelle, Übersicht über freie Sozialwohnungen, Mietspiegelrechner) und zu Antragsstellen (z.B. Wohnberechtigungsschein, Wohngeld).
Es soll daher geprüft werden, ob diese Informations- und Mitwirkungsangebote als Wohnportal in laufende oder geplante digitale Angebote wie die Leipzig-App integriert werden können, um mehr Leipzigerinnen und Leipziger zu informieren und die Reichweite der Informations- und Teilhabemöglichkeiten zu erhöhen (Alternativvorschlag).
Für die genannten Erfassungsfunktionen bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten bei Leerstand oder der Nutzung als Ferienwohnung fehlen aktuell die Rechtsgrundlagen der Erfassung und die entsprechende Abnahme der Informationen bzw. die Rechtsgrundlage, um als Stadtverwaltung Maßnahmen (z. B. zur Sanktionierung von Leerstand als Tatbestand der Wohnraumzweckentfremdung) zu ergreifen. Daher kann aktuell keine Erfassung von möglichem Leerstand oder dem Verdacht auf eine Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen erfolgen.
Zu Sozialen Erhaltungssatzungen in Leipzig stehen unter https://www.leipzig.de/bauen-undwohnen/stadterneuerung-in-leipzig/soziale-erhaltungssatzungen umfangreiche Informationen, Faltblätter und Kontaktmöglichkeiten für Antragstellende und Mieter/-innen zur Verfügung. Aufgrund des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens nach § 172 Baugesetzbuch sind Mieter/-innenhinweise in den Erhaltungsgebieten an die E-Mail-Adresse des AWS sozialeerhaltungssatzung@leipzig.de zu richten (Datenschutz).
Angebote zum Wohnungstausch wurden bereits mit dem VSP VII-A-00680-VSP-01 - „Wohnungstauschplattform für Leipzig einrichten“ (2020) und der Informationsvorlage VII-Ifo‑06024 - „Wohnungstauschplattform für Leipzig - Ergebnis des Prüfauftrages“ (2021) behandelt. Danach ist die Etablierung einer eigenen Wohnungstauschplattform für Leipzig nicht zu empfehlen. Es wurden jedoch Ansätze aufgezeigt, welche den Tausch von Wohnungen erleichtern und beispielsweise im Rahmen eines Modellvorhabens der LWB oder für das Segment des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbestandes Wohnungstausch unproblematisch ermöglichen.
Der Verweis auf kommerzielle Online-Portale (z. B. „tauschwohnung.com“) sollte auf leipzig.de vermieden werden, damit Inhalte, die durch die Stadt Leipzig veröffentlicht werden, eindeutig identifizierbar bleiben und nicht der Eindruck entsteht, dass einzelne „private“ Anbieter unterstützt werden. Ein Hinweis, dass es entsprechende Portale zur Verfügung stehen, ohne diese konkret zu nennen, kann u. E. aber erfolgen.
Eine Notwendigkeit für eine erweiterte Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Durchsetzung der Sächsischen Bauordnung wird nicht gesehen. Die Maßgaben der Bauordnung sind zuvorderst durch die am Bau Beteiligten einzuhalten. Die Kontrolle von Nebenbestimmungen obliegt im Einzelfall der Baukontrolle des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD). Für Informationen oder Rückfragen aus der Bevölkerung steht das ABD bereits jetzt mit den bekannten Services zur Verfügung.
Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)
Das Ergebnis der Prüfung wird bis Ende des 4. Quartals 2023 vorgelegt.
Neufassung des Antrags vom 07. Dezember 2023 gemeinsam mit der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Informations- und Mitwirkungsangebote zu wohnungspolitischen Instrumenten einschließlich des Mieterschutzes im Rahmen von Baumaßnahmen als Wohnportal in laufende oder geplante digitale Angebote wie die Leipzig-App integriert werden können. Das Prüfergebnis ist bis zum 1. Quartal 2024 vorzulegen.
Beschluss der Rastsversammlung am 13. Dezember
Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.