Antrag: Wohnungsbaufonds einrichten – gemeinwohlorientierte Träger für bezahlbares Wohnen unterstützen

Antrag vom 23. Mai 2024

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts und der Eigentümerziele der LWB einen kommunalen Wohnungsbaufonds einzurichten. Mit dem Wohnungsbaufonds sollen ausschließlich Wohnungsbauträger durch Zuschüsse, Darlehen und weitere geeignete Förderinstrumente unterstützt werden, die sich zu Gemeinwohlzielen dauerhaft leistbarer Mieten, der Bereitstellung von Wohnungen für Alleinstehende, Familien sowie besondere Bedarfsgruppen und der Entwicklung eines klimaneutralen Wohnungsbestandes verpflichten. Zur Finanzierung sind Gewerbesteuerüberschüsse zu verwenden und alternative Finanzierungsinstrumente zu prüfen. Dem Stadtrat ist bis Ende 2024 ein Umsetzungskonzept vorzulegen.

Begründung:

Das von der Stadtverwaltung vorgelegte wohnungspolitische Konzept und die damit verbundenen Eigentümerziele der LWB setzen ambitionierte Zielsetzungen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und erwarteten Bevölkerungswachstums ist die Zielzahl von neuen 2.000 Wohnungen im Jahr vor allem für Alleinstehende und Familien angemessen. Erfolgen Neubau und Leerstandsmobilisierung nicht im angestrebten Umfang drohen soziale Schieflagen und eine geringere Attraktivität des Standorts für Fachkräfte.

Angesichts der bestehenden Baukosten und -zinsentwicklung ist davon auszugehen, dass ein Großteil des Bedarfs an bezahlbaren Wohnraum von Trägern umgesetzt werden muss, die sich gemeinwohlorientierten Zielsetzungen verpflichten. Auch die LWB kann und muss ihren Beitrag leisten. Sie hat in den letzten Jahren gezeigt, dass sie Neubau kann. Deshalb ist das Ziel, den LWB-Bestand bis 2030 auf 40.000 Wohnungen zu erweitern, nachvollziehbar.

Den großen Wohnungsbedarf mit gestiegener Baukosten und -zinsen, den klimapolitischen Zielsetzungen und gleichzeitig niedriger Durchschnittseinkommen unter einen Hut zu bekommen, gleicht der Quadratur des Kreises. Die bereits seit längerem erfolgende Ausnutzung bestehender Förderprogramme gilt es weiter fortzusetzen. Zudem bietet der serielle Wohnungsbau erhebliche Kostensenkungspotentiale. Auch bei vollständiger Ausnutzung dieser Potentiale ist davon auszugehen, dass es unterstützender finanzieller Beiträge von kommunaler Seite im Umfang von 100 - 200 Millionen EUR bis 2030 bedarf, um derzeit bestehende Wirtschaftlichkeitslücken von bis zu 20% bei Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu schließen.

Deshalb schlagen wir die Einrichtung eines kommunalen Wohnungsbaufonds vor, der gemeinwohlorientierte Träger wie die LWB, Genossenschaften oder Kollektivhausprojekte gezielt finanziell unterstützt, um neuen bezahlbaren und klimaneutralen Wohnraum zu schaffen. Denkbar sind sowohl Zuschüsse und Darlehen als weitere geeignete Förderinstrumente wie Aufstockung der bestehenden kommunalen Förderungen für kleine und große Wohnungen sowie der geplanten Förderungen einer warmmietenneutralen energetischen Sanierung.

Zur Finanzierung sind die erheblichen Überschüsse aus der Gewerbsteuer heranzuziehen, deren Aufkommen in 2023 bei 608 Mio. EUR gegenüber 412 Mio. EUR in 2022 lag. Zusätzlich sind alternative Finanzierungsinstrumente wie z.B. Schuldscheindarlehen zu prüfen, ggf. in Verbindung mit Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende (vgl. Antrag VII-A-10181).

 

Verwaltungsstandpunkt vom 13. August 2024

Der Antrag zur Einrichtung eines kommunalen Wohnungsbaufonds wird abgelehnt.

Begründung:

Die Einrichtung eines kommunalen Wohnungsbaufonds bedarf der Bereitstellung kommunaler Mittel in erheblichem Umfang. Die im Antrag vorgeschlagene Finanzierung des Fonds aus den Überschüssen der Gewerbesteuer ist haushaltärisch nicht geplant. Haushaltsrechtlich unterliegen Steuereinnahmen keiner Zweckbindung und sind damit allgemeine Deckungsmittel. Die Gegenfinanzierung wird nicht über die vom Einreicher erhofften „erheblichen Überschüsse aus der Gewerbesteuer“ erfolgen können, da gleichzeitig die Fortsetzung sowie Erweiterung des ambitionierten Investitionsprogramms der Stadt Leipzig sichergestellt werden muss. Neben den reinen Pflichtaufgaben und Maßnahmen im Bereich der infrastrukturellen Grundversorgung sei hier nur auf die Umsetzung der Mobilitäts- und Wärmewende verwiesen, die absehbar äußerst umfangreiche Mittelbedarfe aufzeigen werden. Sollte der vorgeschlagene kommunale Wohnungsbaufonds etabliert werden, zöge dies daher die Aufnahme neuer Kredite durch die Stadt sowie den Aufbau neuer Strukturen (Fondsverwaltung etc.) nach sich. Sowohl der Einreicher des Antrages als auch die Stadtverwaltung schließen dies unter haushaltärischen Gesichtspunkten aktuell aus.

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Antrages VII-A-10181 „Prüfung alternativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Wärmeplanung und Wahrung der Versorgungssicherheit der Stadt Leipzig“ sowie der Informationsvorlage VII-Ifo-09239 „Ergebnisse einer Recherche zur Auflage einer grünen, ökologischen, sozialen Anleihe der Stadt“ die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten und Umsetzbarkeit von alternativen Finanzierungsformen wie zum Beispiel grünen, sozialen, nachhaltigen Schuldscheindarlehen oder Anleihen zu recherchieren. Das Ergebnis beider Recherchen war eindeutig: die zu erwartenden Zusatzkosten durch Erstellung, Berichterstattung und Zertifizierung der Einzelinvestitionen nach den Clustern „grün“, „sozial“ und „nachhaltig“ verteuern deutlich dergleichen Finanzierungsformen im Vergleich zu klassischen Kommunalkrediten. Insofern wird zwar zukünftig auf diesem Gebiet weiter recherchiert, jedoch muss hier aktuell von einer Umsetzung abgesehen werden.

Die Bemühungen der Stadt gehen aktuell dahin, die Landesmittel der sozialen Wohnraumförderung aufzustocken und weitere Fördertatbestände in vorhandene Landesförderrichtlinien aufzunehmen (bspw. die Förderung von Genossenschaftsanteilen in die RL Familienwohnen). Die gewünschte Unterstützung von sog. gemeinwohlorientierten Akteuren soll dahingehend erfolgen, dass die Vergabe der vorhandenen Fördermittel prioritär an bestimmte Kriterien geknüpft wird. Hier wird vor allem auf Projekte von Bestandshaltern gesetzt. Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit könnte je nach künftiger Ausgestaltung ggf. als Kriterium herangezogen werden.

Schließlich sei an dieser Stelle auf die bereits erfolgte Beschlussfassung des fortgeschriebenen Wohnungspolitischen Konzepts inklusive des Änderungsantrags VII-DS-09202-NF-01-ÄA-05 (Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinnützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt) verwiesen. Mit diesem Beschluss soll die Stadt bereits für die mit dem vorliegenden Antrag bezweckten Ziele entsprechende Mittel bereitstellen. Eine Umsetzungsstrategie ist hierzu durch die Stadtverwaltung bis 2025 vorzulegen. Die zusätzliche Befassung mit dem vorgeschlagenen Wohnungsbaufonds wird vor diesem Hintergrund sowie aus den o.g. Gründen als nicht zielführend eingeschätzt.

 

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