Antrag: Wohnungstauschplattform für Leipzig einrichten
Antrag vom 18. Dezember 2019
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Einrichtung einer Wohnungstauschplattform unter Berücksichtigung geeigneter begleitender Unterstützungsmaßnahmen (Beratungsangebote, Umzugshilfen u.a.) zu initiieren, um Mieter*innen den Tausch von Wohnungen unterschiedlicher Wohnungsgrößen zu günstigen Konditionen zu ermöglichen. Dazu soll dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2020 ein Umsetzungskonzept auf Grundlage von Gesprächen mit der LWB sowie den Leipziger Wohnungsgenossenschaften und weiteren interessierten Vermieter*innen vorgelegt werden.
Begleitend sollen im Rahmen des Monitorings zur Wohnungsmarktentwicklung bestehende Ungleichgewichte hinsichtlich des Verhältnisses von Wohnraumfläche und Haushaltsgröße sowie umzugshemmende Faktoren untersucht werden.
Sachverhalt:
Bundesweit ist zu beobachten, dass die Umzugsaktivität in angespannten Wohnungsmärkten angesichts steigender Angebotsmieten abnimmt. Davon betroffen sind insbesondere Alleinlebende und ältere Menschen in verhältnismäßig großen Wohnungen, die kein entsprechendes günstigeres Angebot für kleinere Wohnungen finden. Zugleich ist der verfügbare Wohnraum für größere Familien mit Kindern anhaltend knapp.
Der Tausch von Wohnungen unterschiedlicher Größe zu günstigen Konditionen bietet ein erhebliches Potential, um auf diese Problematik zu reagieren. Auf diese Weise können Mieter, deren Wohnung zu klein ist, schnell eine größere Wohnung erhalten, während im Gegenzug ältere Menschen in eine kleinere Wohnung ziehen und Miete sparen können.
Mehrere bundesdeutsche Städte wie Berlin, München, Erlangen oder Jena haben deshalb digitale Wohnungstauschplattformen eingerichtet bzw. beschlossen, mit denen die Möglichkeit geboten wird, Wohnungen unterschiedlicher Größe zu tauschen. Mieter*innen der angeschlossenen Wohnungsunternehmen können ihre Wohnung tauschen und dabei den Altvertrag der Tauschpartner*in übernehmen, so dass für sie dann jeweils die alte Miete und die Kündigungsfrist der Tauschpartner*in gilt. Voraussetzung dafür ist es, dass die beteiligten Wohnungsgesellschaften die Bestandsmiete nicht oder nur moderat erhöhen. Begleitende Maßnahmen wie Beratungsangebote und Umzugshilfen insbesondere für ältere Menschen können unterstützend wirken.
Um ein solches, möglichst trägerübergreifendes Angebot zu realisieren, soll die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Impuls- und Koordinierungsfunktion Gespräche mit geeigneten Akteuren aufnehmen und ein Umsetzungskonzept erarbeiten. Die Daten des bisherigen Monitoring Wohnen der Stadt Leipzig lassen nur ansatzweise eine Analyse der beschriebenen Ungleichgewichte sowie umzugshemmender Faktoren zu. Eine begleitende vertiefte Analyse im Rahmen des Monitorings ist daher geboten, um das Umsetzungskonzept zu untersetzen.
Verwaltungsstandpunkt vom 6. Februar 2020
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Wohnungstauschplattform unter Berücksichtigung geeigneter begleitender Unterstützungsmaßnahmen (Beratungsangebote, Umzugshilfen u.a.) gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, d.h. den potentiellen Trägern, sowie unter Analyse bereits existierender Beispiele und der Leipziger Gegebenheiten zu prüfen.
- Das Ergebnis der Prüfung soll dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2020 vorgelegt werden.
- Begleitend sollen im Rahmen des Monitorings zur Wohnungsmarktentwicklung bestehende Ungleichgewichte hinsichtlich des Verhältnisses von Wohnraumfläche und Haushaltsgröße sowie umzugshemmende Faktoren untersucht werden.
Strategische Ziele
Der Ansatz einer Wohnungstauschplattform verfolgt im Kern wesentliche Ziele des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Wohnen für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig zu ermöglichen (Leitlinie 1) sowie Familien, Senior/-innen und Menschen mit Behinderungen besonders zu unterstützen (Leitlinie 3).
Anlass
Mit dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Wohnungstauschplattform für Mieter zu initiieren. Dem Stadtrat soll ein Umsetzungskonzept bis zum IV. Quartal diesen Jahres vorgelegt werden. Außerdem sollen Ungleichgewichte von Haushaltsgröße und Wohnraumfläche sowie umzugshemmende Faktoren im Rahmen des Monitorings zur Wohnungsmarktentwicklung untersucht werden.
Alternativvorschlag
Bundesweit ist zu beobachten, dass die Umzugsaktivität in angespannten Wohnungs-märkten angesichts steigender Angebotsmieten abnimmt. Davon betroffen sind insbeson-dere Alleinlebende und ältere Menschen in verhältnismäßig großen Wohnungen, die kein entsprechendes günstigeres Angebot für kleinere Wohnungen finden. Zugleich ist der verfügbare Wohnraum für größere Familien mit Kindern anhaltend knapp. Der Ansatz des Wohnungstausches gemäß des Antrags erscheint hierfür erst einmal sinnvoll. Seitens der Verwaltung wird jedoch ein alternatives Vorgehen bezüglich einer möglichen Initiierung des Instrumentes vorgeschlagen.
Zu 1. und zu 2.
Die Etablierung einer Wohnungstauschplattform kann ein möglicher Lösungsansatz für die o.g. Problematik sein. Nichtdestotrotz sind die praktische Umsetzbarkeit, notwendige Rahmenbedingungen und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen im Vorfeld zu prüfen.
Bevor die Stadtverwaltung, wie im Antrag VII-A-00680 gefordert, eine solche Plattform initiiert, soll der Ansatz deshalb gemeinsam mit den Leipziger Wohnungsmarktakteuren diskutiert und die entsprechenden Rahmenbedingungen analysiert werden. Erst nach positiver Prüfung kann ein Umsetzungskonzept mit den entsprechenden Umsetzungskonditionen vorgelegt werden.
Für die Prüfung werden die bestehenden Kooperationen des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH, den Genossenschaften, dem Mieterverein sowie ggf. privaten Vermieter/-innen genutzt.
Weshalb die Verwaltung derzeit von einer direkten Initiierung absieht und die detaillierte Prüfung (Untersuchung von Praxisbeispielen und des Aufwandes sowie des Nutzens) sowie gemeinsame Gespräche mit der Wohnungswirtschaft voransetzt:
- Eine Initiierung einer Wohnungstauschplattform durch die Verwaltung ist nur zielführend, wenn sich die eigentlichen Betroffenen – d.h. die Wohnungswirtschaft und die Mieter/-innen - für ein solches Instrument interessieren und von vornherein in die Entwicklung der Rahmenbedingungen eingebunden sind.
- Bestehende Beispiele für städtisch initiierte Wohnungtauschplattformen beziehen sich aktuell lediglich auf die kommunalen Wohnungsunternehmen (SAGA in Hamburg, GeWoBau in Erlangen i.V. mit kommunalen Sozialwohnungen, Jenawohnen GmbH in Jena – bislang nur Beschluss, Plattform inberlinwohnen der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften). Trägerübergreifende Modelle, die bspw. die Private und Genossenschaften einbinden, sind bislang nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund sollen zu allererst Gespräche mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWB) geführt werden, um im Vorfeld die kommunale Gesellschaft als potentiellen Träger einzubeziehen.
- Die bereits praktizierten Beispiele von Wohnungstauschplattformen sind sich über den guten theoretischen Ansatz des Instrumentes einig, verweisen jedoch gleichzeitig auf Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung.
Zu 3.
Im Rahmen des Monitorings zur Wohnungsmarktentwicklung können anhand der aktuell vorliegenden Daten der kommunalen Bürgerumfragen Ungleichgewichte hinsichtlich des Verhältnisses von Wohnfläche und Haushaltsgröße sowie umzugshemmende Faktoren untersucht werden. Dabei kann insbesondere für jene Personen, die vorhaben oder gezwungen sind, in den nächsten 2 Jahren umzuziehen, ein Abgleich zwischen aktueller Wohnsituation und den Anforderungen an die neue Wohnung vorgenommen werden. Zur Erhebung weiterer Aspekte können Fragen in die nächste Kommunale Bürgerumfrage eingebracht werden.
Realisierungs- / Zeithorizont
- I./II. Quartal 2020 Prüfung und Gespräche mit Wohnungswirtschaft und Mieterverein
- Ende II. Quartal Vorlage des Prüfberichtes
Beschluss der Ratsversammlung am 10. Juni 2020
Der Antrag wurde mehrheitlich mit 41/23/2 vom Stadtrat beschlossen.
Bericht zum Stand der Umsetzung vom 13.03.2021:
in Arbeit
Der Prozess wurde mit einer Prüfung initiiert. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Rahmen einer Vorlage, die sich in der Erarbeitung befindet, dem Stadtrat mitgeteilt. Das Umsetzungskonzept wird in Abhängigkeit der Entscheidung zur neuen Vorlage erarbeitet.
Bericht zum Stand der Umsetzung vom 02.06.2021:
in Arbeit
Das gemäß Beschluss vorzulegende Umsetzungskonzept wird aktuell überarbeitet. Ziel ist im ersten Schritt die pilothafte Initiierung des Wohnungstausches innerhalb der Bestände der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB). Für die gemeinsam ausgearbeiteten Eckpunkte des Wohnungstausches bei der LWB steht noch die Zustimmung der LWB-Geschäftsführung aus. Dies wird kurzfristig erwartet. Sodann wird das Umsetzungskonzept in aktualisierter Fassung als Infovorlage vorgelegt.
Bericht zum Stand der Umsetzung vom 04.05.2022:
umgesetzt
Über den erstellten Prüfbericht zur Umsetzung einer Wohnungstauschplattform, unter Einbeziehung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB), der Leipziger Genossenschaften sowie des Mietervereins wurde der Stadtrat informiert (VII-A-00680-Ifo-02-NF-01).
Die Umsetzung erfolgt darauf im Rahmen des Verwaltungshandelns (VII-A-00680-DS-02). Dafür wurden zwischen dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung und der LWB Eckpunkte des Wohnungstauschs erarbeitet. So ermöglicht die LWB für Mieter/-innen einen Wohnungstausch. Die Findung geeigneter Tauschpartner muss allerdings unabhängig vom Vermieter erfolgen (z.B. über private Kontakte oder unabhängige Tauschplattformen, wie z.B. SMASH oder eBay Kleinanzeigen). Das Angebot bleibt, nach Gesprächen der Verwaltung mit weiteren Vermietern in Leipzig (z.B. Genossenschaften oder private Eigentümer), zunächst auf die Bestände der LWB beschränkt.
Seit Januar 2022 informiert die LWB auf ihrem Internetauftritt über das Angebot des Wohnungstauschs (https://www.lwb.de/index.php/tausch-zur-passenden-wohnung) und berät interessierte Mieter/-innen, die sich zu einem konkreten Wohnungstausch an die LWB wenden. Weiterhin ist eine Veröffentlichung zum Angebot im Kundenmagazin „wohnzeit“ (Ausgabe Q1 2022) geplant.
Daten zum Wohnflächenverbrauch pro Kopf, differenziert nach einzelnen Haushaltsgrößen und -typen, sowie umzugshemmende Faktoren werden regelmäßig im Rahmen der kommunalen Bürgerumfrage (KBU) ermittelt. Die ausgewerteten Daten werden im Monitoringbericht 2021 dargelegt.