Antrag: Zeitliche Sperrungen und Ausweitung LSG „Leipziger Auwald“ – Nachtrag zu „Verkehrschaos auf dem Cossi verhindern – keine Motorboote auf dem See!“
Antrag vom 19. Oktober 2023 (ins Verfahren verwiesener Änderungsantrag vom 5. Juli 2023)
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, vor Abschluss des Verfahrens zur Feststellung der Fertigstellung des Cospudener Sees (FdF), die materielle Begründung für zeitliche Sperrungen des Cospudener Sees vorzulegen und gegenüber der Schifffahrtsbehörde geltend zu machen. Die dann von der Schifffahrtsbehörde umzusetzende Sperrung erfolgt einvernehmlich mit der zuständigen Naturschutzbehörde. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sein Einvernehmen nur dann zu bekunden, wenn umfangreiche tages- und jahreszeitliche Sperrungen für den gesamten Cospudener See verhängt werden, die den Natur- und Artenschutz sowie die ungestörte Naherholung sicherstellen.
- Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich gegenüber der Stadt Markkleeberg, der Stadt Zwenkau sowie dem Landkreis Leipzig für eine Ausweitung des LSG „Leipziger Auwald“ auf die noch nicht unter Schutz gestellten Seeflächen des Cospudener Sees einzusetzen.
- Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, das LSG „Leipziger Auwald“ auf Leipziger Flur bis zur südlichen Stadtgrenze (Nordstrand Zwenkauer See) auszuweiten.
Begründung:
Dieser Antrag geht auf den Änderungsantrag VII-A-08207-ÄA-02 zurück, der in der Ratsversammlung vom 5. Juli 2023 mit den nicht verhandelten Punkten ins Verfahren verwiesen wurde.
Verwaltungsstandpunkt vom 16.01.2024
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Der Antrag ist abzulehnen. Die Entscheidung über die Schifffahrt auf dem Cospudener See wird durch die Landesdirektion Sachsen getroffen. Im Kern soll der Oberbürgermeister mit einem Stadtratsbeschluss beauftragt werden, diverse Verwaltungsverfahren nach dem Willen der Ratsversammlung zu führen und die Ergebnisse dieser Verwaltungsverfahren werden gleichsam vorweg festgeschrieben. Ein derart gefasster Beschluss wäre rechtswidrig und müsste vom Oberbürgermeister beanstandet werden, da Verwaltungsverfahren ergebnisoffen zu führen sind und andererseits ausschließlich Behörden involviert wären, die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zu erfüllen haben. Diese staatlichen Weisungsaufgaben erledigt der Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit, vgl. § 53 Abs. 3 SächsGemO, und sie sind nach § 28 SächsGemO der Befassungskompetenz des Stadtrates entzogen.
Ein dennoch gefasster Ratsbeschluss wäre, wie ausgeführt, rechtswidrig.
Zu Beschlusspunkt 1:
Die Frage etwaiger Sperrungen ist Bestandteil des Verwaltungsverfahrens und wird dort behandelt.
Zu Beschlusspunkt 2:
Der Cospudener See im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig liegt bereits vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“. Eine Erweiterung ist nur auf Initiative des Landkreises Leipzig als örtlich zuständige Naturschutzbehörde möglich; auch hierbei handelt es sich um weisungsgebundene Pflichtaufgaben des Landkreises.
Eine derartige körperschaftsübergreifende Beeinflussung ist der Befassungskompetenz des Stadtrates entzogen.
Zu Beschlusspunkt 3:
Eine derartige Beeinflussung ist der Befassungskompetenz des Stadtrates entzogen.
Neufassung vom 13.05.2024
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber dem Freistaat dafür einzusetzen, durch eine Novellierung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung zu ermöglichen, dass die Beschränkung auf bestimmte Wasserfahrzeuge auf dem Cospudener See fortgeführt werden kann.
2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister die Festsetzungen des Landschaftsschutzgebiets Leipziger Auwald auf Leipziger Flur im Bereich des Cospudener See zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, sofern durch die komplette Freigabe des See für Motorboote negative Begleiterscheinungen für die Flora und Fauna auftreten. Der zuständige Ausschuss ist über Prüfung und Anpassung zu informieren.
3. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Ausweitung des LSG „Leipziger Auwald“ auf Leipziger Flur bis zur südlichen Stadtgrenze (Nordstrand Zwenkauer See) zu prüfen.
Begründung:
mündlich
Beschluss in der Ratsversammlung am 20. Juni 2024
Der Antrag wurde im Sinne des zur Abstimmung gestellten Änderungsantrages der SPD-Fraktion beschlossen:
"Der Stadtrat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber der Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See und fordert die Verwaltung auf, in diesem Sinne alle möglichen und nötigen Schritte zu unternehmen. Der Stadtrat, sowie der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung, werden über den Fortgang des Verfahrens selbständig und fortlaufend informiert."