Antrag: Zielstellung bei der Entwicklung der neuen Stadtwerke-Zentrale definieren, um Fehlsteuerung aufzuhalten!

Beschlussfassung der Ratsversammlung am 16. September 2020

Der Antrag wurde mehrheitlich so beschlossen.

Gemeinsame Neufassung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD vom 15. September 2020

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass im Zuge der Realisierung der neuen Stadtwerkezentrale in Abstimmung mit den Leipziger Stadtwerken und der Leipziger Gruppe sowie unter Berücksichtigung der Betriebs- und Versorgungssicherheit, nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:
    • Planung und Realisierung der Aktiv-Achse-Süd zwischen Richard-Lehmann-Straße und Arno-Nitzsche-Straße.
    • Erstellung und Realisierung eines Mobilitätskonzeptes durch die Stadtwerke Leipzig für den Standort, das unter dem Gesichtspunkt umweltverträglicher Mobilitätsangebote auch den Bedarf und die Verortung von Stellplätzen für Fahrräder und Kfz ermittelt. Zielstellung ist eine deutliche Reduzierung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge.
    • Die bauliche Realisierung des Siegerentwurfs des Wettbewerbes, unter Einbeziehung von Grün- und PV-Dächern.
    • Prüfung einer temporären Nutzung einer Teilfläche auf dem nördlichen Baufeld zwischen den alten Gasometern und den Gleisanlagen für öffentliche Sport- oder Freizeiteinrichtungen.
    • Im Zuge der Realisierung des Vorhabens wird geprüft inwiefern weitere Teile des Stadtwerke Geländes für die Öffentlichkeit bzw. gemeinschaftlich genutzt werden könnten. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen bzgl. der Sicherheitsbereiche ebenso zu berücksichtigen wie Entwicklungspotentiale für weitere Konzernbereiche der Leipziger Gruppe.
  2. Über weitere Planungs- und Umsetzungsschritte hinsichtlich des Standortentwicklungs- und Mobilitätskonzeptes sowie der Prüfung einer temporären Nutzung o.g. Teilfläche, werden Stadtrat und Stadtbezirksbeirat proaktiv informiert.
  3. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem ZNVL, der DB AG und dem Freistaat Sachsen dafür ein, möglichst Zeitnah mit der Planung sowie Realisierung des zusätzlichen S-Bahn Haltepunktes Marienbrunn zu beginnen. Die Realisierung sollte in zeitlicher Nähe zur Fertigstellung der neuen Stadtwerkezentrale sowie der Aktiv-Achse-Süd stattfinden.
  4. Im Zuge der Realisierung des S-Bahn-Haltepunktes Marienbrunn wird auch das Gleisdreieck Connewitz mittels einer Brücke mit dem Haltepunkt sowie der Aktiv-Achse-Süd verbunden. Gleichzeitig wird geprüft, ob es auf dem Gelände des „Panometers“ oder der Stadtwerke eine Fläche gibt, die ggf. für das Kulturprojekt auf dem Gleisdreieck Connewitz als anrechenbarer Stellplatznachweis nach der dann gültigen Stellplatzverordnung für Gäste in den Abendstunden und an Wochenenden nutzbar gemacht werden kann. Dabei sind die Entwicklungsoptionen des Campus und die Sicherheitsanforderungen der Leipziger Stadtwerke zu berücksichtigen. Insgesamt sollten die Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden, deshalb ist die Stadtverwaltung aufgefordert, die Stellplatzverordnung für Gewerbe bis spätestens Juni 2021 zu überarbeiten.

Neufassung vom 05. August 2020

Neufassung:

  1. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass im Zuge der Realisierung der neuen Stadtwerkezentrale in Abstimmung mit den Leipziger Stadtwerken und der Leipziger Gruppe nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

  • Planung und Umsetzung der Aktiv-Achse-Süd zwischen Richard-Lehmann-Straße und Arno-Nitzsche-Straße sowie Öffnung des Campus zur Aktiv-Achse-Süd für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen,
  • Förderung umweltverträglicher Mobilitätsangebote für Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und Kund*innen unter Beachtung der betrieblichen und logistischen Anforderungen der Stadtwerke,
  • Angebot von attraktiven barrierefreien Mobilitätsangeboten für alle Nutzer*innengruppen im Umweltverbund,
  • Bereitstellung von mindestens 500 Stellplätzen für Fahrräder auf dem Standortgelände in unmittelbarer Umgebung von Hausein- und -ausgängen,
  • weitere Reduzierung der Anzahl von Kfz-Stellplätzen aufgrund der sich in der Erarbeitung befindlichen Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig für Gewerbeflächen,
  • ökologisch und flächensparendes Bauen auf dem Standortgelände unter Einbeziehung der Kombination aus Grün- und PV-Dach,
  • keine pauschale Eingrenzung des gesamten Plangebietes als Sicherheitsbereich, so dass im Rahmen der Umsetzung des Standortentwicklungskonzeptes Zwischen- und andere Nutzungen (auch hinsichtlich von Vorbehaltsflächen für Energieprojekte) diskutiert und umgesetzt werden können,
  • Prüfung einer (Zwischen-)Nutzung der Fläche des dritten (zugeschütteten) Gasometers im nördöstlichen Bereich und Prüfung einer Zwischen-, Doppel- oder anderen Nutzung der Parkplätze im südlichen Bereich des Standortgeländes
  • eine sich öffnende Einbindung des angrenzenden, abgeschlossenen und isoliert stehenden Panometer-Geländes

 

2. Über weitere Planungs- und Umsetzungsschritte hinsichtlich des Standortentwicklungskonzeptes sowie des Mobilitätskonzeptes werden Stadtrat und Stadtbezirksbeirat proaktiv informiert. Dies gilt ebenso hinsichtlich weiter zu diskutierender Zwischen- und/oder Doppelnutzung von Flächen.

 

Begründung:

Die Stadtwerke Leipzig planen eine neue Unternehmenszentrale auf dem Unternehmensgelände Südost an der Arno-Nitzsche-Straße. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt eine Masterplanung mit einer frühzeitigen Bürger*innen- und Aktuersbeteiligung für erforderlich.

Mit öffentlichen Bekanntwerden der Planungen zum Neubau der Stadtwerke Zentrale hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Mitte Januar 2020 diesen Antrag eingebracht, mit insbesondere nachfolgenden Zielen,

  • eine Durchwegung des Gesamtareals zwischen den beiden aufeinander zuwachsenden Stadtteilen Südvorstadt und Connewitz sowie
  • flächensparendes Bauen unter Einbeziehung der Kombination aus Grün- und PV-Dach sicherzustellen,
  • weitere Nutzungsbedarfe auf dem Standortgelände zu ermöglichen und
  • ein nachhaltiges Mobilitätskonzept zu erarbeiten.

Ende Juni 2020 fand ein Bau-Workshop zum Projekt des Campus Südost mit einer Vor-Ort-Begehung und Diskussion statt, an der Vertreter*innen der Stadtwerke und der Stadtverwaltung sowie Stadträt*innen und Mitglieder des Stadtbezirksbeirates Süd teilnahmen.

Es fand eine außerordentlich konstruktive Diskussion statt. Allen Beteiligten ist dafür zu danken. In vielen Punkten konnte eine hohe Einigkeit erreicht werden, insbesondere hinsichtlich der Planung und Umsetzung der Aktiv-Achse-Süd zwischen Richard-Lehmann-Straße und Arno-Nitzsche-Straße sowie Öffnung des Campus zur Aktiv-Achse-Süd für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen.

Das hohe Maß an Einigkeit zeigt sich darin, dass wir in der Neufassung unseres Antrages die im Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD angesprochenen und im Workshop gemeinsam erarbeiteten Zielstellungen übernommen haben.

In Bezug auf möglichen Zwischennutzungen von Flächen sollte es unseres Erachtens keine Vorfestlegung geben. Zwar ist eine Skateranlage vorstellbar, dennoch sollten Anwohner*innen und potentielle Nutzer*innengruppen frühzeitig mit ihren Ideen in die weiteren Überlegungen miteinbezogen werden. Selbstverständlich ist die Altlastensituation auf der Fläche des dritten (zugeschütteten) Gasometers zu klären.

Weiter ist die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass keine pauschale Eingrenzung des gesamten Plangebietes als Sicherheitsbereich erfolgen solle, so dass im Rahmen der Umsetzung des Standortentwicklungskonzeptes Zwischen- und andere Nutzungen (auch hinsichtlich von Vorbehaltsflächen für Energieprojekte) diskutiert und umgesetzt werden können.

Über weitere Planungs- und Umsetzungsschritte hinsichtlich des Standortentwicklungskonzeptes sowie des Mobilitätskonzeptes sollen Stadtrat und Stadtbezirksbeirat proaktiv informiert werden. Dies gilt ebenso hinsichtlich weiter zu diskutierender Zwischen- und/oder Doppelnutzung von Flächen, insbesondere mit den Anwohner*innen und potentiellen Nutzer*innengruppen.

Antrag vom 9. Januar 2020

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Entwicklung der neuen Stadtwerkezentrale zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Richard-Lehmann-Straße

  1. eine Durchwegung des Gesamtareals zwischen den beiden aufeinander zuwachsenden Stadtteilen Südvorstadt und Connewitz sicherstellt;
  2. weitere Bedarfe wie etwa die künftige Schwimmhalle Süd, andere Spiel- oder Sportflächen, ggf einen „Energie-Erlebnispark“ etc. eruiert, bewertet und nach Möglichkeit eingeplant werden;
  3. ökologisches und flächensparendes Bauen unter Einbeziehung der Kombination aus Grün- und PV-Dach sichergestellt wird;
  4. nachhaltiges Verkehrskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und alle weiteren Nutzer*innen des Gesamtareals erarbeitet wird, welches dem vom Stadtrat beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios Rechnung trägt. Die Anzahl der geplanten Stellplätze für PKW muss dabei entscheidend reduziert werden um eine zusätzliche Flächenversiegelung zu den bereits zahlreich vorhandenen Stellplätzen, zu begrenzen und keinen steigenden Autoverkehr zu produzieren. Für alle Nutzer*innengruppen müssen attraktive barrierefreie Mobilitätsangebote im Umweltverbund angeboten werden.

Begründung:

Die Stadtwerke Leipzig planen eine neue Unternehmenszentrale auf dem Unternehmensgelände Südost an der Arno-Nitzsche-Straße. Das Gelände ist derzeit noch wenig genutzt und bildet durch seinen verschlossenen und fest eingezäunten Zustand eine sehr breite, nicht durchquerbare Barriere zwischen den Stadtteilen Südvorstadt und Connewitz, die eine hohe Anzahl an Wohnbevölkerung haben. Die Verbindung zwischen den Stadtteilen ist im Moment nur umständlich und weit über die vorhandenen Straßen oder gefährlich und illegal über den Trampelpfad am Bahngelände möglich. Auch steht derzeit angrenzend und isoliert das eingeschlossene Panometer-Gelände, was auch gut mit einzubinden wäre.

Die aktuell bekannt gegebenen Planungen für das Gesamtareal zeugen nicht davon, dass die Stadt- und Unternehmensspitze nach vorn denkt. Stattdessen plant man ein Gelände, welches sich auch künftig nach außen hin abschottet. Statt alle Möglichkeiten zu nutzen, einerseits die vielfältigen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger einfließen zu lassen, andererseits die Stadtwerke als kommunalen Energieversorger in die Bürgerschaft hinein erlebbarer zu machen, bleibt das Gelände für Passant*innen weiter verschlossen. Eine barrierefreie Durchwegung des Areals zwischen den beiden aufeinander zuwachsenden Stadtteilen an der Richard-Lehmann- und Arno-Nitzsche-Straße muss klare Zielstellung sein. Wir regen an, die Nutzung einiger Flächen dieses riesigen Gebietes als zum Beispiel Spiel- oder Sportflächen, ggf. sogar als einen „Energie-Erlebnispark“ aktiv voran zu treiben und so die einmalige Chance zu nutzen, den Stadtteil deutlich aufzuwerten. Auch die im Sportprogramm von uns Grünen verankerte neue Schwimmhalle Süd würde sich in das Gebiet wunderbar einbinden – dies alles scheint aber nicht gewollt zu sein und aktiv verhindert zu werden!

Die Chance, in einer visionären Architektur die Themen ‚Energie‘ und ‚Wärme‘ zu verankern, wurde vertan. Die Entwicklung des Gesamtgebietes hätte eigentlich die Erarbeitung eines Masterplanes mit Bürgerbeteiligung erfordert. Auf beides wurde jedoch bewusst verzichtet.

Am Rande des Unternehmensgeländes sind 600 ebenerdige Stellplätze geplant, was nicht nur einer gigantischen Flächenversiegelung zum Abstellen von Autos entspricht, sondern die Mitarbeiter*innen regelrecht dazu einladen würde, mit dem Auto ins Unternehmen zu fahren. Das ist kein zeitgemäßes Verkehrskonzept, das ist Verkehrspolitik von vorgestern! Stattdessen muss endlich an einem echten Mobilitätskonzept für den Standort gearbeitet werden, welches den Namen verdient und sich zwingend an den Zielen des einstimmig vom Stadtrat beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios orientiert! Die Zukunft darf nicht darin liegen, dass Menschen allein im eigenen Auto zur Arbeit fahren und noch zu einem solchen Mobilitätsverhalten durch entsprechende Angebote eingeladen werden. Mit dem Slogan des Stadtkonzerns „Wir sind Leipziger“ sollte man auch erwarten können, dass Mitarbeitende der Stadtwerke zur Nutzung der umfangreichen Angebote der LVB motiviert werden und auch zu deren Mobilitäts- und Entwicklungszielen stehen! Das Gegenteil scheint aber von den Stadtwerken in der aktuellen Planung forciert zu werden. Diese Fehlsteuerung lässt den Leitspruch „Wir sind Leipziger“ eher wie eine leere Hülle um die Unternehmen des Stadtkonzerns wirken, statt wie eine wirkliche Leitkultur. Hier muss gegengesteuert werden.

Verwaltungsstandpunkt vom April 2020

Sachverhalt bereits berücksichtigt

1. Anlass

Antrag, der auf eine stärkere Öffnung des vollständig im Eigentum der Stadtwerke Leipzig befindlichen und genutzten Areals zwischen Richard-Lehmann-Straße und Arno-Nitzsche-Straße abzielt. Insbesondere soll eine öffentliche Durchquerung geschaffen, Standorte für bauliche Anlagen für Sport- und Freizeitnutzungen (z.B. Schwimmhalle oder Erlebnispark) gefunden sowie flächensparende und ökologische Bauweisen angewendet werden. Zudem soll die Zahl geplanter PKW-Stellplätze reduziert und ein Verkehrskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich attraktiver Mobilitätsangebote erarbeitet werden.

2. Beschreibung der Maßnahme

Zu den einzelnen im Antrag formulierten Zielen wird wie folgt Stellung genommen:

a) Sicherstellung einer Durchwegung des Gesamtareals zwischen den beiden aufeinander zuwachsenden Stadtteilen Südvorstadt und Connewitz:

Das Konzept zur Errichtung der Unternehmenszentrale auf dem Standort Arno-Nitzsche-Str. sieht keine Öffnung bzw. direkte Durchwegung für Betriebsfremde vor. Ursächlich hierfür sind bestehende wie künftige betrieblich notwendige Anlagen und die daran geknüpften, im öffentlichen Interesse liegenden Schutzvorkehrungen.

Auf dem Standort werden bereits heute aber auch zukünftig zentrale Komponenten betrie-ben, die für den sicheren Netzbetrieb der Medien Strom, Gas und Fernwärme, Wasser und Abwasser sowie die Steuerung von Energieerzeugungsanlagen (Leit- und Verbundwarten) in Leipzig von herausgehobener Bedeutung sind und deshalb bereits aus gesetzlicher Sicht einer besonderen Absicherung bedürfen. Des Weiteren wird bereits heute das Zentrallager mit einem ausgeprägten Außenlagerbereich sowie Energiespeicheranlagen auf dem Stand-ort betrieben. Auch diese stellen besonders schutzwürdige Bereiche innerhalb des Betriebs-geländes dar. Das Beschränken der Absicherung auf die Gebäude ist für einige Bereiche bezogen auf den Schutzbedarf und gängige Sicherheitskonzepte nicht ausreichend. Auf Grund der Lage und Größe dieser Bereiche kann auch keine Teileinzäunung durchgeführt werden.

Mit Blick auf die Zielstellung des Antrags nach einer Verbindung der Stadtteile Connnewitz und Südvorstadt ist grundsätzlich folgendes zu beachten:

Eine Verbindung zwischen Arno-Nitzsche-Str. und Richard-Lehmann-Str. in unmittelbarer Nähe zum Standort gibt es bereits heute: 250 m westlich an der Arno-Nitzsche Straße zwischen Turnhalle und ehemaligem Schwimmbad beginnend, führt ein durchgehender Weg bis zur Richard-Lehmann-Straße und darüberhinaus in die Lößniger Straße. Nur weitere 120 m westlich führt ein weiterer Weg in Verlängerung der Frohburger Straße durch den Klein-gartenverein bis zur Richard-Lehmann-Straße. Im Gegensatz zum Stadtwerkegelände, dem südlich und nördlich nur ein kleiner Gewerbestandort bzw. das nicht öffentlich zugängliche Gelände des MDR gegenüberliegen, bieten diese Wege Verknüpfungen zu den Wohnbe-bauungen von Connewitz und der Südvorstadt.

In der Verwaltung der Stadt Leipzig ist bereits seit längerer Zeit die Planung einer „Aktiv-Achse-Süd“ im Gespräch. Die Leipziger Ratsversammlung hat sich am 18.12.2019 für die Errichtung bzw. Masterplanprüfung eines Radschnellweges von der Südvorstadt bis nach Markkleeberg ausgesprochen. Dieser Radweg würde ggf. die Arno-Nitzsche-Str. mit der Richard-Lehmann-Str. verbinden. Falls dies entlang der Grundstücksgrenzen in östlicher Randlage des Standortes erfolgen sollte, kann eine solche Variante mit betrachtet werden.

b) Eruierung, Bewertung und nach Möglichkeit Einplanung weiterer Bedarfe wie etwa die künftige Schwimmhalle Süd, andere Spiel- oder Sportstätten, ggf. einen „Energie-Erlebnispark“ etc.

Das zukünftige Flächenkonzept kann aus den oben dargelegten Gründen keine Flächen für eine öffentliche Nutzung vorsehen. Die Stadtwerke haben 2015 auf Beschluss des Gesell-schafters hin ein Teilgrundstück an der Arno-Nitzsche-Str. an die Stadt verkauft. Dort wurde an der neugebauten Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auch ein Spiel- und Sportplatz erbaut, die öffentlich zugänglich sind und sowohl von Bewohnern der Gemeinschaftsunter-kunft als auch von der benachbarten Bevölkerung genutzt werden.

Heute nicht genutzte Flächen am Standort Arno-Nitzsche-Str. stehen als Vorbehaltsflächen für mögliche Energieprojekte im Rahmen der Energiewende zur Verfügung und können aus diesem Grund nicht für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden.

c) Sicherstellung von ökologischem und flächensparendem Bauen unter Einbeziehung der Kombination aus Grün- und PV-Dachflächen

Die Leipziger Stadtwerke legen viel Wert auf Nachhaltigkeit und Ökologie. Deshalb wurden diese Kriterien bereits in der Auslobung zum nichtoffenen architektonischen und freiraum-planerischen Realisierungswettbewerb verankert. Neben Wirtschaftlichkeit, Planungs- und Realisierungssicherheit sowie einer hohen Identitätsstiftung durch die Campusentwicklung wurden die Architekten aufgefordert, Ideen zur Nachhaltigkeit darzustellen. Dabei spielen u. a. ökologische Materialauswahl, Dachbegrünung, Fahrradkomfort der Gebäude, die nach-haltige Gestaltung des Freiraums sowie die Integration erneuerbarer Energien eine besondere Rolle[1].

Der Gewinnerentwurf des Wettbewerbs spiegelt diese Ideen in besonderem Maße wider. Der Entwurf der Architekten Dohle & Lohse, Brauschweig, ist im Vergleich zu den anderen Teilnehmern derjenige mit der geringsten Bruttogeschossfläche (18.300 qm) und dem wirtschaftlichsten Verhältnis von Bruttogeschossfläche je Mitarbeiter. Dennoch bietet dieser ausgesprochen flächensparende Ansatz eine hohe Flexibilität in der inneren Gestaltung und damit die Möglichkeit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne Arbeitsumgebungen zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Beispiel für Nachhaltigkeit ist auch die aktuelle Planung der Dachflächen beider Neubauten sowohl mit Teilflächen für Photovoltaik-Anlagen als auch mit Teilflächen für Dachbegrünung. Diesen Ansatz gilt es in den kommenden Planungsstufen hinsichtlich technischer Realisierbarkeit zu prüfen und wirtschaftlich unter Berücksichtigung der notwendigen Kostenstrukturen zu untersetzen. Daneben sind die Gebäude unterkellert (auch dies ein Zeichen für flächensparendes Bauen). In den Kellergeschossen stehen neben Technik- und Lagerräumen auch Räume für Regeneration zur Verfügung sowie Räume, die den Fahrradkomfort am Standort erhöhen (Abstellräume für Fahrräder, Duschen, Umkleiden).

d) Erarbeitung eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und allen weiteren Nutzer*innen des Gesamtareals, welches dem vom Stadtrat beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios Rechnung trägt. Die Anzahl der geplanten Stellplätze für PKW muss dabei entscheidend reduziert werden um eine zusätzliche Flächenversiegelung zu den bereits zahlreich vorhandenen Stellplätzen zu begrenzen und keinen steigenden Autoverkehr zu produzieren. Für alle Nutzer*innengruppen müssen attraktive barrierefreie Mobilitätsangebote im Umweltverbund angeboten werden.

Im Vorfeld des architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes wurde die Durchführung einer verkehrsplanerischen Untersuchung für den Standort Südost veranlasst unter Einbeziehung der vorhandenen Anbindungen an ÖPNV und SPNV sowie deren Erreichbarkeit für die Beschäftigten. Im Ergebnis dessen wurde der Standort als verkehrlich gut erschlossen und erreichbar bewertet (sowohl für Mitarbeiter, die mit eigenem PKW/Fahrrad fahren als auch für Mitarbeiter, die ÖPNV-Angebote nutzen).

Die Standortentwicklung hat zum Ziel, 2024 insgesamt 1.100 Mitarbeiter der Leipziger Stadtwerke Gruppe in Verwaltungs- und gewerblich-technischen Bereichen am Standort Arno-Nitzsche-Str. räumlich zu bündeln. Damit sind einerseits die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig nachzuweisen. Andererseits müssen darüber hinaus Stellplätze für die betrieblich notwendige Fahrzeugflotte bereit gestellt werden (dies allein mehr als 250 Fahrzeuge). Durch den Neubau der Unternehmenszentrale werden die heute als Kfz-Stellplatz genutzten Baufelder I und II überbaut. Aus diesem Grund sind neben den bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätzen für die Neubauten auch Ersatzstellplätze erforderlich. Darüber hinaus werden durch die Zusammenführung der Unternehmensbereiche weitere Kfz-Stellplätze für Betriebsfahrzeuge der Stadtwerke-Gruppe notwendig. Im Rahmen der Auslobung zum Realisierungswettbewerb war formuliert, dass in der Gesamtbilanz – unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Stellplätze – ein zukünftiger Bedarf von insgesamt ca. 600 – 700 Kfz-Stellplätzen entsteht. Bei der Planung wird beachtet, dass zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität ca. 30 % der Kfz-Stellplätze mit Elektro-Ladesäulen ausgestattet werden. Darüber hinaus kalkulieren wir gegenwärtig mit insgesamt ca. 200 Abstellplätzen für Fahrräder und E-Bikes.[2]

Die laufenden Planungen der Freiflächen berücksichtigen das Ziel, Parkplatzflächen soweit möglich als versickerungsfähige Flächen auszubilden. Dies hängt allerdings maßgeblich von der Bodenbeschaffenheit ab und wird sich in den nächsten Wochen konkretisieren.

Zum planungsrechtlichen Umgang mit dem Stadtwerke-Areal an der Arno-Nitzsche-Straße:

Im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wurde der planungsrechtliche Umgang mit dem Gelände hinterfragt und um eine Positionierung dazu im Verwaltungsstandpunkt gebeten.

Das Areal der Stadtwerke zwischen Richard-Lehmann-Straße und Arno-Nitzsche-Straße befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch könnten grundsätzlich sowohl die unter a) geforderten öffentlichen Durchwegungen wie auch die unter Punkt b) und c) benannten Vorhaben einschließlich der geforderten Dachgestaltung umgesetzt werden. Hierfür bedürfte es aber wie auch in einem Bebauungsplanverfahren der Mitwirkungsbereitschaft des Grundstückseigentümers. Dies gilt insbesondere auch für das unter d) geforderte nachhaltige Verkehrskonzept, welches unabhängig steuernder Instrumente erarbeitet und durch die Stadtwerke Leipzig auch umgesetzt werden kann, da hierfür insbesondere organisatorische Regelungen, die nicht das Bauplanungsrecht berühren, durch die Stadtwerke selbst zu treffen sind. Sich daraus ergebende Rückbaumaßnahmen dürften regelmäßig unabhängig von der rechtlichen Grundlage, zulässig sein.

Grundsätzlich steht es den Gemeinden frei, ihre städtebaulichen und stadtentwicklungs-politischen Ziele auf der Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens zu verfolgen. Begrenzt wird diese „Freiheit“ dadurch, dass sie in Anwendung von § 1 Abs. 7 BauGB private und öffentliche Belange gegeneinander und untereinander sachgerecht abzuwägen hat.

Nach § 1 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich insbesondere daraus, dass die angestrebten Ziele nicht bereits auf der bestehenden planungsrechtlichen Grundlage erreicht werden können, oder weil zu deren Umsetzung eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse notwendig ist.

Bebauungsplanverfahren sind aber stets ergebnisoffen und unter Betrachtung von Alternativen durchzuführen, d.h. es ist der Frage nachzugehen, ob die maßgeblichen Ziele auch auf anderer Art und Weise erreicht werden können, um z.B. die Belastung der von der Planung Betroffenen mit öffentlichen Belangen in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen oder – wie im konkreten Fall – u.a. gewichtige, sicherheitsrelevante Aspekte konfliktfrei lösen zu können.

Bebauungspläne unterliegen ferner vollständig der rechtlichen Überprüfung, d.h. die von der Planung Betroffenen können die Pläne und Inhalte einer gerichtlichen Prüfung im Klageverfahren unterziehen und u.a. Mängel der Abwägung geltend machen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, ob in einem Bebauungsplan die im Antrag genannten Ziele fehlerfrei abgewogen und städtebaulich festgesetzt werden könnten. Es bestehen aus Sicht der Verwaltung aber ernstliche Zweifel daran.

[1] Auszug aus der Auslobung zum nichtoffenem architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes zum Neubau der Unternehmenszentrale

[2] Auszug aus der Auslobung zum nichtoffenem architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes zum Neubau der Unternehmenszentrale

 

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