Antrag zur Änderung des Beschlusses zur Vorlage - VII-DS-00888 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umbau und Instandsetzung Stützwand Parthenstraße (I/W04)

Antrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20. Mai 2020:

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss der Dienstberatung des OBM vom 31. März 2020 zur Vorlage VII-DS-00888 „Bau- und Finanzierungsbeschluss: Umbau und Instandsetzung Stützwand Parthenstraße (I/W04)“ wird wie folgt ergänzt:

  1. Der seitens der Stadtverwaltung mit der Vorlage – VII-DS-00888 vorgelegte Planungsstand wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Planungsstand ist weiter zu qualifizieren und dem Stadtrat als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. Ziel ist es, das Schlüsselprojekt „Parthepromenade Parthestraße/Uferstraße aus der Machbarkeitsstudie „Erlebbarkeit der Parthe“ des „Grünen Ring Leipzig“ aus dem Jahr 2010 mittelfristig umzusetzen.
  3. Nachfolgende Punkte sind insbesondere bei einer weiteren Qualifizierung zu berücksichtigen:
  • Neuordnung des vollkommen überdimensionierten Straßenraumes zwischen Nordstraße und Löhrsteg bzw. Pfaffendorfer Straße an der rechte Seite des Parthe Ufers,
  • Konzept für einen Fußgängerweg zwischen Nordstraße und Löhrsteg bzw. Pfaffendorfer Straße an der rechten Seite des Parthe Ufers mit unter anderem folgenden Zielsetzungen: Verbreiterung des Fußgängerweges, Errichtung von Sitzgelegenheiten zum Verweilen, Neuanpflanzung schattenspendender Bäume als Uferallee,
  • Schaffung von öffentlichen Zugängen in die denkmalgeschützte Stützwand des Südufers,
  • Grüngestaltung des Nordufers und der Ufermauern,
  • Terrassierung und Anböschung unter teilweiser Einbeziehung der Parthestraße.

Begründung:

Die in der Dienstberatung gefasste Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Umbau und einer Instandsetzung der Stützwand Parthestraße zwischen Löhrsteg am rechten Ufer der Parthe ist für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine einzige große Enttäuschung. Zugleich erschütternd, weil sowohl das mit dem Landschaftsplan der Stadt Leipzig beschlossene Ziel einer Grünachse an der Parthe als auch die Machbarkeitsstudie des „Grünen Ring Leipzig“ zur Erlebbarkeit der Parthe aus dem Jahr 2010 (siehe Anlage 1 im Allris) vollkommen ignoriert werden. Wir verweisen ausdrücklich auf Seite 38 der Machbarkeitsstudie, auf welcher das Schlüsselprojekt „Parthepromenade“ beschrieben und illustriert wird.

Die Erneuerung der Stützwand wird lediglich als verkehrliche Notwendigkeit eingeordnet. 11 Bäume sollen ersatzlos gefällt werden. Ambitionslos wird die Chance vertan, den vollkommen für Kfz überdimensionierten Straßenraum mit dem Umbau und der Instandsetzung der Stützwand neu zu ordnen, den Fußgängerweg zu verbreitern, eine Uferallee durch neue Baumanpflanzungen zu schaffen sowie Sitzgelegenheiten zu errichten, sodass dieser Ort künftig Menschen zum Verweilen einlädt.

Das Mendelssohn-Ufer kann beispielgebend für eine Weiterqualifizierung des Planungsstandes sein. Ebenso verweisen wir auf die immer noch gültigen Hinweise und Vorstellungen des ehemaligen Vereins Neue Ufer e.V., auf die sich unser Änderungsantrag bezieht.

Seit 1989 hat sich auch Dank des Vereins Neue Ufer e.V. und der Umweltbewegung das Verhältnis vieler Leipziger*innen zum Wasser wieder grundlegend geändert. Das Wasser ist im Bewusstsein der Leipziger*innen als Teil der Stadtlandschaft angekommen.

Entsprechend gestaltete Freiräume am Wasser sind beliebte urbane Anziehungspunkte. Sie können identitätsstiftend für eine Stadt sein. In jüngerer Vergangenheit haben wir das zum Beispiel mit dem Mendelssohn-Ufer auch bewiesen. Der Stadtumbau am Wasser muss weitergehen. Sukzessive sind Uferbereiche umzugestalten, um sie für die Leipziger*innen nutzbar zu machen oder ökologisch wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entstehen zu lassen.

Diese Vorlage bedeutet allerdings Stillstand! Die Vorlage wird als nicht eilbedürftig eingestuft. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit diesem Änderungsantrag den Oberbürgermeister und die Verwaltung anspornen, „nach vorne zu denken“ und diesen dementsprechend umzusetzen.

Verwaltungsstandpunkt:

Die Machbarkeitsstudie Erlebbarkeit der Parthe wurde durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer in Vertretung des Grünen Ringes Leipzig in Auftrag gegeben. Grundsätzlich besteht das Bestreben, die aufgeführten Maßnahmen weiter zu verfolgen und langfristig umzusetzen. Dies ist in Teilen auch schon geschehen (Wasserplatz in Panitzsch-Borsdorf). Mit dem „Parthepark“ an der Westseite des Hauptbahnhofs befindet sich derzeit eine weitere Maßnahme in der Umsetzung.

Auch die im Änderungsbeschlussvorschlag und in der Machbarkeitsstudie beschriebene „Parthepromenade Parthenstraße“ ist eine Maßnahme, die zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Erlebbarkeit der Parthe für Anwohner, Gäste, aber auch Besucher des Zoos in hohem Maße beitragen würde und somit grundsätzlich wünschenswert ist.

Ursprünglich war ein sogenannter Wasserplatz neben dem Eingang des Zoos direkt an den Ufern der Parthe vorgesehen. Durch die bauliche Erweiterung des Zoos direkt westlich der Pfaffendorfer Straße ist die Möglichkeit für den Bau dieses Wasserplatzes entfallen. Dadurch wird dem Bereich zwischen Pfaffendorfer und Nordstraße entlang der Parthe ein erhöhter Verbesserungsbedarf und Potential beigemessen. Zu beachten ist aber, neben der Tatsache, dass es sich bei der Parthe um ein Gewässer 1. Ordnung handelt und diese somit in den Verantwortungsbereich der sächsischen Landestalsperrenverwaltung fällt, natürlich der bestehende Denkmal- (Mauer, Gehweg, Gedenkstein) und Hochwasserschutz.

Die Parthe unterliegt im Bereich östlich der Pfaffendorfer Straße, der von erheblicher historischer Bedeutung für die Stadt ist, den Bestimmungen des Denkmalschutzes. Als Ort für die in seinem Umfeld tätigen Gerber stellt er einen wesentlichen Bezugspunkt für die große Tradition der Pelzverarbeitung und des weltweiten Pelzhandels dar. Mit der Parthe ist zudem eines der dunkelsten Kapitel Leipziger Stadtgeschichte verbunden. Von hier aus erfolgte in den 40-iger Jahren die Deportation jüdischer Mitbewohner in die Vernichtungslager der NS-Regimes. Daran erinnert seit den 90-iger Jahren im Kreuzungsbereich zur Pfaffendorfer Straße ein Gedenkstein. Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ist daher bei der Sanierung in diesem Bereich der Erhalt des Erscheinungsbildes und der Bewahrung der historisch gewachsenen Situation zu gewährleisten. Insofern ist im Planungs- und Baubereich eine Umgestaltung im Sinne der Machbarkeitsstudie Erlebbarkeit der Parthe nicht möglich.

Eine sich darüber hinwegsetzende Terrassierungsplanung seitens der Parthenstraße zum Fluss hin, würde nach unserer Einschätzung aufgrund des eingeschränkt zur Verfügung stehenden Straßenraumes eine komplette Neuordnung des gesamten umliegenden Stadtraums erfordern. Dies könnte nur im Rahmen einer konzeptionellen Machbarkeitsstudie unter Einbeziehung sämtlicher betroffenen Akteure (z. B. VTA, ASG, SPA, Zoo Leipzig, LTV) geschehen. In dieser muss voraussichtlich das gesamte Gebiet östlich der Pfaffendorfer Straße bis hin zur Nordstraße und von der linksseitig der Parthe gelegenen Uferstraße bis zur Ernst-Pinkert-Straße im Norden verkehrs- und stadtplanerisch inklusive Freiraum untersucht werden. Der dafür notwendige Planungszeitraum übersteigt die verbleibende Restnutzungszeit der vorhandenen Stützwand und des Geländers bei Weitem, so dass im Ergebnis kurzfristig mit der zwischenzeitlichen Sperrung des Gehweges entlang der Parthe gerechnet werden müsste.

Hinsichtlich des vollkommen überdimensionierten Straßenraums zwischen Nordstraße und Löhrsteg wurde die Planung wie folgt qualifiziert:

Die wichtige Verbindungsfunktion des Löhrstegs für Fuß- und Radverkehr wurde in der Planung besser herausgearbeitet. Die Brücke hat im Bestand drei definierte Querungsstellen, so gibt es einen abgesenkten Bord direkt vor dem Ausgang der Brücke für den Radverkehr und links und rechts davon für den Fußverkehr, damit dieser den Gehweg im rechten Winkel auf der anderen Straßenseite erreichen kann. Diese Querungsstellen werden nach Abschluss der Baumaßnahme wieder an selber Stelle hergestellt. Darüber hinaus wird die bestehende Grenzmarkierung sowie die Sperrfläche durch eine Gehwegvorstreckung baulich gefasst. Der Fußverkehr musste im Bestand und nach bisheriger Planung über 18 m bzw. 25 m die Fahrbahn queren. Diese Situation wird durch die Gehwegvorstreckung erheblich verbessert. Die Trassierung und Gradiente wurden daher aus Gründen der Verkehrssicherheit entsprechend angepasst. Ziel ist es, das durchlaufende Gehwegband entlang des Partheufers einheitlich in den historischen Materialien und mit der Neuanpflanzung der Baumreihe wiederherzustellen und für die Gehwegnase entsprechende einheitliche Oberflächengestaltung zu wählen, um damit die funktionale Anbindung an den vorhandenen Gehweg und die Laufrichtung vom/zum Löhrsteg mitaufzunehmen.

Die Neueinordnung der Baumstandorte wurde gemeinsam mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie mit dem Stadtplanungsamt entwickelt. Die der Vorlage beiliegende Planung berücksichtigt neue Baumscheiben an den Stellen der alten Bäume und ist deshalb missverständlich. Wir haben dem Verwaltungsstandpunkt eine klarstellende Planung der neuen Baumstandorte beigelegt.

Des Weiteren wird im Rahmen der Planungsqualifizierung eingehend geprüft und wenn möglich eingearbeitet, ob zwischen den Baumscheiben entlang des Flusses an einigen Standorten Bänke und Fahrradbügel eingeordnet werden können. Insbesondere am Standort Löhrsteg bietet sich das durch die neue Gehwegvorstreckung an.

Beschluss der Ratsversammlung am 10. Juni 2020

Der Antrag wurde in Form des Alternativvorschlages der Verwaltung und einer Protokollnotiz in der Ratsversammlung angenommen.

Protokollnotiz: "Der Verwaltungsstandpunkt wird z.K. genommen. Im Zuge der weiteren Planungen des Stadt- und Straßenraumes wird die Parthe in die Überlegungen frühzeitig eingebunden bzgl. der Nutzung und Steigerung der Aufenthaltsqualität."

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 05.02.2021:

x in Arbeit

Die Baumaßnahme wurde planmäßig am 21.09.2020 begonnen. Die Baugruben wurden nach einer Kampfmittelsondierung eröffnet und die denkmalgeschützte Stützwand rückverankert. Momentan wurde die Herstellung des Hinterfüllbetons an allen 13 Segmenten abgeschlossen. Der Einbau der erdseitigen Abdichtung konnte unter Einsatz von witterungsbedingten Schutzeinrichtungen ebenfalls realisiert werden.

Die Verbindungsfunktion des Löhrstegs für den Fuß- und Radverkehr wurde in der Ausführungsplanung der Verkehrsanlage mit der Einordnung einer Gehwegvorstreckung berücksichtigt. Für die Neuordnung der Baumstandorte wurde ein regelmäßiges Rastermaß vom Amt für Stadtgrün und Gewässer vorgegeben, das ebenfalls in die Ausführungsplanung eingearbeitet worden ist.

In Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und dem Referat Denkmalpflege wurde die Anordnung von 4 Bänken und Fahrradbügeln festgelegt. Aufgrund der besseren Aufenthaltsqualität sollen sich die Standorte im Bereich der Aufstellplätze der Reisebusse zwischen Löhrsteg und Pfaffendorfer Brücke sowie auf der Fläche der neuen Gehwegvorstreckung befinden.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 14.09.2023:

x umgesetzt

Sachstand:

Die Bauarbeiten wurden planmäßig durchgeführt, beendet und am 02.08.2021 abgenommen.

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