Antrag: Zusammen Wohnen – Gemeinsam weniger einsam, günstiger und besser leben

Antrag vom 12. Juni 2025

Beschlussvorschlag

  1. Die Beratungsstelle Wohnen und Soziales der Stadt Leipzig bietet zukünftig Einzelberatung und Themennachmittage zum gemeinsamen Wohnen an. Dazu wird die Beratungsstelle um 1,0 VzÄ durch Umlenkung personell gestärkt.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Projekt zur Begleitung und zum Matching von Interessierten am Zusammenwohnen, darunter vor allem ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderung, zur Vergabe an einen gemeinnützigen freien Träger auszuschreiben.
  3. Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen sowie bei der Bundesregierung dafür ein, dass Freistaat und Bundesregierung für Umbauten zu Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern Förderung sowie eine dazugehörige Umbauberatung anbieten.

Begründung:

Zu 1. und 2. Leipzig wächst – und es wächst der Wohnungsmangel. Es fehlt an Wohnungen in passender Größe, an kleinen sowie sehr großen Wohnungen und vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Wohnungstausch gelingt nur selten. Der Wohnungsmangel belastet die Leipziger*innen mit zu hohen Mieten, gemessen am Haushaltseinkommen. Gerade Ältere sind relativ stärker belastet, weil sie häufiger alleine leben; sie sind häufig auch Entmietungen ausgesetzt. Die in Leipzig durchschnittlich pro Person zur Verfügung stehende Wohnfläche liegt bei 48,5 qm, in Ein-Personen-Haushalten sogar bei 59m².  In Mehr-Personen-Haushalten sinkt die pro Person zur Verfügung stehende Wohnfläche mit jeder weiteren im Haushalt lebenden Person. Gemeinschaftlich zu wohnen ist also eine Methode, Kosten zu sparen, Einsamkeit vorzubeugen und vorhandenen Wohnraum effektiver zu nutzen. Es ist daher sinnvoll, auch Zielgruppen, die diese Form des Wohnens bisher noch nicht für sich in Betracht gezogen haben, auf die Möglichkeit und die Vorteile des Zusammenwohnens aufmerksam zu machen und Interessierte zusammenzubringen. Dazu gehören z.B. ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder anderweitigem Unterstützungsbedarf und Alleinerziehende. Ein gutes Beispiel für jetzt schon gelingendes Zusammenwohnen verschiedener Generationen ist das Projekt „Wohnen für Hilfe“ des Deutschen Studierendenwerks, bei dem Studierende ein günstiges Zimmer bei Senior*innen erhalten und diese im Gegenzug im Haushalt unterstützen. Das Interesse und der Bedarf an Unterstützung und Beratung für diese alternativen Wohnformen ist vorhanden, wie aktuell gehäufte Anfragen in Wohnberatungsstellen oder auch Kirchgemeinden zeigen.

Zu 3. Vor allem in den äußeren Stadtbezirken und den Ortschaften Leipzigs sinkt die Bevölkerungszahl, gleichzeitig wird die dortige Bevölkerung älter. Während die durchschnittliche Wohnfläche für Mieter*innen in Leipzig bei 47,1 m² liegt, haben Eigentümer*innen von Wohnraum (z.B. von Eigenheimen) mit 57,4 m² deutlich mehr Platz zur Verfügung. Auch ältere Personen haben im Schnitt mehr Quadratmeter zur Verfügung als jüngere.  Insbesondere Eigenheimbesitzer*innen fortgeschrittenen Alters, bei denen beispielsweise die eigenen Kinder bereits ausgezogen sind, verfügen mitunter über viel Wohnraum, der oftmals gar nicht mehr selbst benötigt wird und zum Teil auch aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nicht mehr gut selbst unterhalten werden kann. Der Einbau von Einliegerwohnungen in Einfamilienhäuser ist hier ein sinnvoller Weg, um vorhandenen Wohnraum effizienter zu nutzen und somit dem Wohnraummangel entgegenzutreten.

Verwaltungsstandpunkt vom 16. September 2025

Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister erhebt 2026 im Rahmen der Befragung Älter werden in Leipzig den Bedarf Älterer an gemeinsamen Wohnformen.
  2. Die Stadt Leipzig tritt in Austausch mit Kommunen, die bereits Erfahrungen mit proaktiven Kampagnen zum Thema Einliegerwohnungen gesammelt haben.
  3. Dem Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Vielfalt wird bis zum IV. Quartal 2026 berichtet.

Begründung:

Zu Beschlusspunkt 1 (Stärkung der Beratungsstelle Wohnen und Soziales im Umfang von 1,0 VzÄ durch Umlenkung): Der Beschlusspunkt des Ursprungsantrages ist abzulehnen.

Die Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ kann bereits heute grundlegend zu Themen des gemeinsamen Wohnens im Alter beraten. Nachfragen hierzu bilden allerdings nur einen kleinen Teil ab. In diesem Zusammenhang spielen hauptsächlich die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Kosten eine Rolle. Je nach Beratungsschwerpunkt kann gezielt an weiterführende, in der Stadt bereits etablierte Strukturen verwiesen werden:

  • Netzwerk Leipziger Freiheit (Anlaufstelle und Drehscheibe für kooperative Wohnprojekte, Unterstützung von Wohnprojektinitiativen durch die Vergabe städtischer Liegenschaften im Konzeptverfahren und Beratungsangebot zu allen Fragen rund kooperatives Bauen und Wohnen)
  • Innovatives Netzwerk Wohnen mit Behinderung (Zusammenschluss von Inklusionsaktivisten, sozialen Trägern, Wohnraumanbietern und der Stadt Leipzig mit der Zielstellung, Menschen mit Behinderung selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen; Bildungs-, Empowerment- und Gremienarbeit, Unterstützung von Modellprojekten)
  • Sachgebiet Wohnen des Sozialamtes (Hilfe bei Vermittlung von Wohnraum, insbesondere sozialer Wohnungsbau)
  • Projekt RaumTeiler an der Universität Leipzig (Seniorinnen und Senioren stellen Wohnraum für Studierende zur Verfügung)
  • Wohngeldbehörde
  • Anbieter von Wohnraum, insbesondere Genossenschaften
  • digitale Plattformen zur Wohnraumsuche
  • geförderte und nicht geförderte Strukturen, die gezielt die Folgen von Einsamkeit im Alter und Altersarmut abmildern sollen (städtischer Seniorenbesuchsdienst, Seniorenbüros und Offene Seniorentreffs, Leipziger Hausbesuche u.a.)

2026 soll die tatsächliche Nachfrage älterer Menschen nach Formen des „Zusammen Wohnens“ in der bereits geplanten Befragung „Älter werden in Leipzig“ erhoben werden. Die Erweiterung der Befragung lässt sich mit überschaubarem zeitlichen und personellen Ressourcen bewältigen. Hieraus lässt sich gezielter Handlungsbedarf ableiten. Die Erhebung ermöglicht zudem die Ermittlung zukunftsorientierter Bedarfe und frühzeitiger Steuerungsmöglichkeiten.

Die Umlenkung von 1,0 VZÄ für eine freiwillige Aufgabe ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage und den gesamtstädtischen Bemühungen der Stellenreduzierung und Fokussierung auf die Pflicht- und Kernaufgaben der Stadtverwaltung abzulehnen.

Zu Beschlusspunkt 2 (Projekt zur Begleitung und zum Matching von Interessierten am Zusammenwohnen): Der Beschlusspunkt des Ursprungsantrages ist abzulehnen.

Interessierte, die Beratung und Unterstützung zum Thema Gemeinschaftliches Wohnen suchen (auch auf Projektebene), können sich bereits heute an etablierte Akteure wenden (siehe Punkt 1). Es ist Aufgabe dieser Akteure, Bedarfe zu bündeln und ggf. Projekte zu initiieren oder – im Sinne einer Interessenvertretung – auf relevante Strukturen einzuwirken. Dass ein zivilgesellschaftlich angestoßenes Projekt gemeinsam Formen annehmen kann, zeigt ein aktuelles Projekt in Probstheida. Hier soll Wohnraum für Menschen mit Behinderung entstehen. Begleitet wird das inklusive Wohnprojekt unter anderem vom Netzwerk Leipziger Freiheit.

In anderen Projekten zeigt sich hingegen, dass „Zusammenwohnen“ nicht immer für alle Zielgruppen passgenau zu sein scheint: So kann das Projekt RaumTeiler (s.o.) bislang kaum Vermittlungen aufweisen.

Die Vergabe eines weiteren Projektes zum Zusammenwohnen an einen freien Träger ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage und den gesamtstädtischen Bemühungen der Fokussierung auf die Pflicht- und Kernaufgaben der Stadtverwaltung abzulehnen.

Zu Beschlusspunkt 3 (Einwirken auf den Freistaat Sachsen und die Bundesregierung, Fördermittel und Beratung zur Schaffung von Einliegerwohnung in Einfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen): Der Beschlusspunkt des Ursprungsantrages ist abzulehnen.

In Leipzig leben 9% der Haushalte in einem eigenen Haus. Unklar ist, in welchem Umfang die Lebensumstände der Eigentümer und die Immobilie das Schaffen von Einliegerwohnungen ermöglichen. Die Zahl zusätzlicher Wohneinheiten, die hierüber entstehen können, schätzt die Stadtverwaltung im Verhältnis zum Mietwohnungsmarkt als gering ein.

Werden die Umbaumaßnahmen mit energetischen Aufwertungen verbunden, können diese zum Teil bereits über Zuschüsse der KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert werden. Eigenen Investitionen steht nach Umbau nicht nur der eigene Verbleib gegenüber, sondern auch die Möglichkeit von Mieteinnahmen und damit eine Gegenfinanzierung der Maßnahmen.

Wegen der Freiwilligkeit der Aufgabe wird auf eine Umsetzung als städtische Aufgabe verzichtet.

 

Neufassung vom 16. Oktober 2025

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister erhebt 2026 im Rahmen der Befragung Älter werden in Leipzig den Bedarf Älterer an gemeinsamen Wohnformen.
  2. Die Beratungsstelle Wohnen und Soziales der Stadt Leipzig bietet zukünftig Einzelberatung und Themennachmittage zum gemeinsamen Wohnen an. Dazu wird die Beratungsstelle um 0,75 VzÄ durch Umlenkung personell gestärkt.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Projekt zur Begleitung und zum Matching von Interessierten am Zusammenwohnen, darunter vor allem ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderung, zur Vergabe an einen gemeinnützigen freien Träger
  4. Die Stadt Leipzig tritt in Austausch mit Kommunen, die bereits Erfahrungen mit proaktiven Kampagnen zum Thema Einliegerwohnungen gesammelt haben und startet nach dem Erfahrungsaustausch selbst eine Kampagne zu gemeinschaftlichem Wohnen für alle Generationen, sei es durch Einliegerwohnungen oder andere gemeinschaftliche Wohnformen.
  5. Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen sowie bei der Bundesregierung dafür ein, dass Freistaat und Bundesregierung für Umbauten zu Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern Förderung sowie eine dazugehörige Umbauberatung anbieten.

Begründung:

Zu 1. Übernommen aus dem Verwaltungsstandpunkt

Zu 2. und 3. Leipzig wächst – und es wächst der Wohnungsmangel. Es fehlt an Wohnungen in passender Größe, an kleinen sowie sehr großen Wohnungen und vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Wohnungstausch gelingt nur selten. Der Wohnungsmangel belastet die Leipziger*innen mit zu hohen Mieten, gemessen am Haushaltseinkommen. Gerade Ältere sind relativ stärker belastet, weil sie häufiger alleine leben; sie sind häufig auch Entmietungen ausgesetzt. Die in Leipzig durchschnittlich pro Person zur Verfügung stehende Wohnfläche liegt bei 48,5 qm, in Ein-Personen-Haushalten sogar bei 59m².[1] In Mehr-Personen-Haushalten sinkt die pro Person zur Verfügung stehende Wohnfläche mit jeder weiteren im Haushalt lebenden Person. Gemeinschaftlich zu wohnen ist also eine Methode, Kosten zu sparen, Einsamkeit vorzubeugen und vorhandenen Wohnraum effektiver zu nutzen. Es ist daher sinnvoll, auch Zielgruppen, die diese Form des Wohnens bisher noch nicht für sich in Betracht gezogen haben, auf die Möglichkeit und die Vorteile des Zusammenwohnens aufmerksam zu machen und Interessierte zusammenzubringen – dazu gehören z.B. ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder anderweitigem Unterstützungsbedarf und Alleinerziehende. Für die Umsetzung ist die personelle Aufstockung der Beratungsstelle Wohnen und Soziales der Stadt Leipzig notwendig – die Vermittlung von Informationen zum gemeinschaftlichen Wohnen ist mit dem Fachplan „Älter werden in Leipzig 2023 bis 2028“ ohnehin beschlossen, eine Aufstockung um 0,75 VzÄ (auch zur Beratung für Wohnraumanpassung) vorgesehen, bisher aber noch nicht erfolgt.

Ein gutes Beispiel für jetzt schon gelingendes Zusammenwohnen verschiedener Generationen ist das Projekt „Wohnen für Hilfe“ des Deutschen Studierendenwerks, bei dem Studierende ein günstiges Zimmer bei Senior*innen erhalten und diese im Gegenzug im Haushalt unterstützen. Das Interesse und der Bedarf an Unterstützung und Beratung für diese alternativen Wohnformen ist vorhanden, wie aktuell gehäufte Anfragen in Wohnberatungsstellen oder auch Kirchgemeinden zeigen.

Zu 4. und 5. Vor allem in den äußeren Stadtbezirken und den Ortschaften Leipzigs sinkt die Bevölkerungszahl, gleichzeitig wird die dortige Bevölkerung älter. Während die durchschnittliche Wohnfläche für Mieter*innen in Leipzig bei 47,1 m² liegt, haben Eigentümer*innen von Wohnraum (z.B. von Eigenheimen) mit 57,4 m² deutlich mehr Platz zur Verfügung. Auch ältere Personen haben im Schnitt mehr Quadratmeter zur Verfügung als jüngere.[2] Insbesondere Eigenheimbesitzer*innen fortgeschrittenen Alters, bei denen beispielsweise die eigenen Kinder bereits ausgezogen sind, verfügen mitunter über viel Wohnraum, der oftmals gar nicht mehr selbst benötigt wird und zum Teil auch aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nicht mehr gut selbst unterhalten werden kann. Der Einbau von Einliegerwohnungen in Einfamilienhäuser ist hier ein sinnvoller Weg, um vorhandenen Wohnraum effizienter zu nutzen und somit dem Wohnraummangel entgegenzutreten. Der Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag schlägt deshalb sinnvollerweise vor, mit anderen Kommunen Kontakt aufzunehmen, die bereits Erfahrungen mit Kampagnen zum Thema Einliegerwohnungen haben. Resultierend aus diesem Erfahrungsaustausch soll die Stadt selbst eine Kampagne zu gemeinschaftlichen Wohnformen, sei es durch Einliegerwohnungen oder andere Lösungen, starten.

 

[1] siehe Kommunale Bürgerumfrage 2023, S. 76

[2] siehe ebd.

Beschluss vom 29. Oktober 2025

Der Antrag wurde in der Form des Verwaltungsstandpunktes von der CDU-Fraktion zur Abstimmung gebracht und mit 35/20/4 Stimmen beschlossen.

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