Antrag: Zusammenhalt und Sicherheit im Leipziger Osten stärken - Pilotprojekt für sozialraumorientierte Präventions- und Polizeiarbeit

Neufassung des Antrages vom 7. Oktober 2021

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

I. Zusammenhalt und Sicherheit im inneren Leipziger Osten in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Präventionsrat und unter Beteiligung von Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort zu stärken. Dazu ist gemeinsam mit dem Freistaat ein Pilotprojekt sind durch die zuständige Arbeitsgruppe des Kommunalen Präventionsrates (KPR) folgende Maßnahmen für sozialraumorientierte Präventions- und Polizeiarbeit im Gebiet Eisenbahnstraße unter Berücksichtigung folgender Punkte einzurichten zu berücksichtigen:

  1. Erstellung von sozialraumorientiertem Lagebild und Handlungskonzept unter Einbeziehung von Polizei, Ordnungsamt/Polizeibehörde und weiteren relevanten Akteuren der Stadtverwaltung, Quartiersmanagement, Kommunalem Präventionsrat und Akteuren der Zivilgesellschaft.
  2. Stärkung präventiver Maßnahmen, insbesondere von Begegnungsmöglichkeiten an und durch Soziokulturelle Zentren, Informations- und Dialogangeboten an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe und gewaltpräventiver Jugendarbeit.
  3. Prüfung wirksamer Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, insbesondere hinsichtlich der Abfallbeseitigung und öffentlicher WCs und geeigneten Maßnahmen städtebaulicher Kriminalprävention.
  4. Prüfung der Schulung und Förderung von Respekts-Lotsen, die ehrenamtlich im öffentlichen Raum aktiv werden, wo es zu Spannungen zwischen verschiedenen Gruppen kommt.
  5. Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften mit Migrationsgeschichte mit mehrsprachigen und interkulturellen Kompetenzen für die Tätigkeit in Einrichtungen von Jugendhilfe, Ordnungsamt/Polizeibehörde und Polizei.
  6. Einrichtung eines bürgernahen polizeilichen Schwerpunktdiensts mit festen Bürgerpolizist*innen und Polizeiposten, der eine verstärkte Vor-Ort-Präsenz zu Fuß oder Rad sowie eine gute zeitliche und örtliche Erreichbarkeit gewährleistet. Um mit einer starken Dialog- und Netzwerkorientierung engen Kontakt zu Akteuren vor Ort zu halten, ist der Verteilungsschlüssel von Bürgerpolizist*innen zu Einwohner*in auf 1:10.000 abzusenken. Übergangsweise ist die Einrichtung eines mobilen Polizeipostens (Bus) zu prüfen.
  7. Wirksame Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität, die im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit dem Freistaat eine aktivere Rolle der Stadt bei der Kontrolle von Glücksspiel und Geldwäscheprävention beinhaltet.

II. den Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage im 4. Quartal 2021 über die durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Maßnahmen zu berichten,

III. Gegenüber dem Freistaat auf eine umgehende Aufhebung der Waffenverbotszone und eine Umsetzung der o.g. Maßnahmen ab dem 1. Januar 2022 hinzuwirken.


Begründung der Neufassung:

Die Neufassung stellt auf die bereits arbeitende Arbeitsgruppe des Kommunalen Präventionsrat ab und formuliert für diese einen klaren Arbeitsauftrag. Die Zielsetzung des VSP für eine Vorlage zum 4. Quartal 2021 wird übernommen. Da bis dato die geltende Verordnung zur Waffenverbotszone weiterhin in Kraft ist, wird im dritten Beschlusspunkt der Oberbürgerbürger aufgefordert, auf deren umgehende Aufhebung hinzuwirken, da die gemäß Evaluation ihre Grundlagen nicht mehr gegeben sind.

Beschluss der Ratsversammlung am 18. November 2021

Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

Antrag vom 8. Juli 2021

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Zusammenhalt und Sicherheit im inneren Leipziger Osten in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Präventionsrat und unter Beteiligung von Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort zu stärken. Dazu ist gemeinsam mit dem Freistaat ein Pilotprojekt für sozialraumorientierte Präventions- und Polizeiarbeit im Gebiet Eisenbahnstraße unter Berücksichtigung folgender Punkte einzurichten:

  1. Erstellung von sozialraumorientiertem Lagebild und Handlungskonzept unter Einbeziehung von Polizei, Ordnungsamt/Polizeibehörde und weiteren relevanten Akteuren der Stadtverwaltung, Quartiersmanagement, Kommunalem Präventionsrat und Akteuren der Zivilgesellschaft.
  2. Stärkung präventiver Maßnahmen, insbesondere von Begegnungsmöglichkeiten an und durch Soziokulturelle Zentren, Informations- und Dialogangeboten an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe und gewaltpräventiver Jugendarbeit.
  3. Prüfung wirksamer Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, insbesondere hinsichtlich der Abfallbeseitigung und öffentlicher WCs und geeigneten Maßnahmen städtebaulicher Kriminalprävention.
  4. Prüfung der Schulung und Förderung von Respekts-Lotsen, die ehrenamtlich im öffentlichen Raum aktiv werden, wo es zu Spannungen zwischen verschiedenen Gruppen kommt.
  5. Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften mit Migrationsgeschichte mit mehrsprachigen und interkulturellen Kompetenzen für die Tätigkeit in Einrichtungen von Jugendhilfe, Ordnungsamt/Polizeibehörde und Polizei.
  6. Einrichtung eines bürgernahen polizeilichen Schwerpunktdiensts mit festen Bürgerpolizist*innen und Polizeiposten, der eine verstärkte Vor-Ort-Präsenz zu Fuß oder Rad sowie eine gute zeitliche und örtliche Erreichbarkeit gewährleistet. Um mit einer starken Dialog- und Netzwerkorientierung engen Kontakt zu Akteuren vor Ort zu halten, ist der Verteilungsschlüssel von Bürgerpolizist*innen zu Einwohner*in auf 1:10.000 abzusenken. Übergangsweise ist die Einrichtung eines mobilen Polizeipostens (Bus) zu prüfen.
  7. Wirksame Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität, die im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit dem Freistaat eine aktivere Rolle der Stadt bei der Kontrolle von Glücksspiel und Geldwäscheprävention beinhaltet.

Begründung:

Mit der Evaluation der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße wurde offensichtlich, dass dieses Instrument weder über Akzeptanz noch Wirksamkeit verfügt. Gleichwohl bestehen spezifische Herausforderungen im Quartier fort. Anstelle der Waffenverbotszone braucht es im Quartier des inneren Leipziger Ostens rund um die Eisenbahnstraße einen klaren Strategiewechsel im Umgang mit den Herausforderungen vor Ort, der auf Prävention und Kooperation statt auf Repression und Stigmatisierung setzt. Dafür ist ein wirkungsvolles Gesamtkonzept für eine Stärkung von Zusammenhalt und Sicherheitsgefühl notwendig, das der Einwohnerschaft des Viertels mit Respekt begegnet, an den Ursachen ansetzt.

Der Antrag schlägt ein Pilotprojekt für eine sozialraumorientierte Präventions- und Polizeiarbeit vor, das im Zusammenspiel verschiedener Akteure von Freistaat und Stadt Leipzig umgesetzt werden soll. Aus dem für den Freistaat neuartigen Pilotprojekt sollen Erfahrungen für Quartiere in Sachsen mit ähnlichen (Teil-)herausforderungen abgeleitet werden.

Bei der Umsetzung des Pilotprojekts soll mehrere Punkte berücksichtigt werden. Basis dafür ist ein sozialraumorientiertes Lagebild und Handlungskonzept, dass alle relevanten Akteure einbezieht. Neben Ordnungsamt/Polizeibehörde sollen weitere relevante Akteure der Stadtverwaltung, z.B. die Referate für Gleichstellung und Migration, Amt für Wohnungsbauförderung und Stadterneuerung, Stadtbezirksbeirat Migrantenbeirat und Jugendparlament, Stadtreinigung, KIS (Koordinierungs- und Interventionsstelle Häusliche Gewalt und Stalking), Drogenhilfe, Straßensozialarbeit, sowie DAA/Gewerbetreibende und Soziokulturelle Zentren einbezogen werden.

Einen Schwerpunkt bilden wirksame Präventionsangebote: soziokulturelle Angebote, verstärkte Jugendhilfe insbesondere für gefährdete Kinder und Jugendliche und eine Drogenhilfe, die Betroffenen hilft, statt sie zu kriminalisieren. Bestandteil dessen sind vor allem präventive Maßnahmen, v.a. Gewaltprävention an Schulen und soziokulturellen Zentren wie z.B. das Projekt Heroes. Sicherheit wächst nur aus Zusammenarbeit und gegenseitigem Respekt vor Ort. Als angstauslösende Situationen werden in Studien u.a. unbekannten Menschengruppe und menschenleere Räume beschrieben. Hier könnten Projekte ansetzen, um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen, durch die Schaffung und Förderung von Begegnungsorten, nicht nur im Jugendbereich. Geeignet wären hier z.B. Stadtteilfeste wie das Frühstück auf dem Neustädter Markt oder eben besagte Soziokulturelle Zentren.

Als wesentlicher Punkt kam in der Evaluation das Defizit an Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum zum Tragen, das im Sinne von Incivilities zu einem beinträchtigen Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum beiträgt. Hier sind insbesondere verstärkte situationsangepasste Aktivitäten der Stadtreinigung zu prüfen, ebenso wie Maßnahmen der städtebaulichen Kriminalprävention, z.B. bei der Gestaltung und Beleuchtung von Parkanlagen. Als weiterer Ansatz ist zu prüfen, inwiefern das in Stuttgart erprobte Konzept der Respekts-Lotsen als innovativer Ansatz unmittelbar situativ im Sozialraum zum Tragen kommen kann.

Im Rahmen des Pilotprojekts soll sich der Oberbürgermeister beim Freistaat für eine bürgernahe, erreichbare und z.B. als Fußstreife wahrnehmbare Polizei ist für uns Bestandteil dieses Ansatzes einsetzen. Der stetige und direkte Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ist essentiell, um sowohl objektive Sicherheitslage und subjektives Sicherheitsempfinden zu gewährleisten. Ein polizeilicher Schwerpunktdienst mit Bürgerpolizist*innen bzw. Kontaktbereichsbeamt*innen, der sich in Großstädten wie Köln oder Berlin bewährt hat, ist im Quartier verwurzelt und arbeitet vertrauensvoll mit den hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern. Im Zusammenspiel mit einem verbesserten Verteilungsschlüssel geht es dabei nicht einfach nur eine Erhöhung von Polizeikräften, sondern um einen Wechsel der Polizeistrategie, die auf die bestehenden Probleme zielgenau reagiert. Bei diesem Strategiewechsel soll es auch darum gehen, das gegenseitige Vertrauen zwischen Polizei und Bürger*innen zu verbessern und nachhaltig zu stärken. Dieses wurde in der Vergangenheit auch von Seiten der Polizei durch als willkürrlich wahrgenommene und augenscheinlich durch Racial Profiling motivierte Polizeikontrollen beschädigt.

Die Befragten sehen der Evaluation zufolge ein Problem in der Organisierten Kriminalität, auf die bisher insbesondere durch Großkontrollen reagiert wurde. Hier ist die Stadt Leipzig ein wichtiger eigenständiger Akteur und sollte z.B. über die Gewerbeaufsicht ihre Aktivitäten u.a. bei der Kontrolle von Glücksspiel und der Geldwäscheprävention verstärken.

Verwaltungsstandpunkt vom 27. August 2021

Alternativvorschlag:

Die Stadtverwaltung informiert den Leipziger Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage im 4. Quartal 2021 über die Maßnahmen, welche auf Grundlage des „Ergebnisberichtes zur Evaluierung der Waffenverbotszone Eisenbahnstraße in Leipzig“ erarbeitet werden. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wird von der Initiierung eines eigenständigen Pilotprojektes abgesehen.

Begründung:

Im Juni 2021 wurde der vom Institut für Soziologie der Universität Leipzig erstellte „Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone Eisenbahnstraße in Leipzig“ veröffentlicht. Auf Grundlage der im Zuge der wissenschaftlichen Untersuchung durchgeführten Prozessdatenanalyse sowie der postalischen Befragung von Anwohner/-innen und der Durchführung von Expert/-inneninterviews ist ein fundiertes Lagebild entstanden. Dieses gibt Auskunft über die objektiven und subjektiv wahrgenommenen Herausforderungen in den Vierteln Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf.

Der Evaluationsbericht dient einer neu gegründeten Arbeitsgruppe des Kommunalen Präventionsrates (KPR) bereits jetzt als Ausgangspunkt, um gemeinschaftlich mit Vertreter/-innen von Verwaltung, Polizei, Quartiersmanagement, Leipziger Gremien, Akteur/-innen der Zivilgesellschaft etc. einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung im betreffenden Gebiet sowie zur Stärkung des Sicherheitsempfindens zu erarbeiten. Bei ihrer Arbeit berücksichtigt die Arbeitsgruppe bereits vorhandene, lokale Netzwerke und bestehendes Verwaltungshandeln. Für weitere Informationen zur Arbeitsgruppe wird auf die Vorlage VII-F-04895-AW-01 verwiesen.

Darüber hinaus sind viele der im Antrag genannten Maßnahmen bereits im Verwaltungshandeln berücksichtigt, beispielsweise durch die Umsetzung des Toilettenkonzepts, das Projekt Stadtsauberkeit, ein Summer Fellowship im Personalamt zum Thema „Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund“ und die Kontrolle von Glücksspiel und Geldwäscheprävention durch die Gewerbebehörde. Schließlich liegt die Zuständigkeit in Hinblick auf Maßnahmen, die die Sächsische Polizei betreffen (Personalgewinnung, Einrichtung eines polizeilichen Schwerpunktdienstes einschließlich des Einsatzes von Bürgerpolizist/-innen etc.) nicht bei der Stadtverwaltung.

Realisierungs- / Zeithorizont:

Die Information des Stadtrates erfolgt im 4. Quartal 2021 nach Erarbeitung des Maßnahmenprogramms durch die Arbeitsgruppe. Die Stadtverwaltung wird den Entwurf vorab dem Stadtbezirksbeirat Ost zur Kenntnis geben.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom. 09.12.2022

Der Maßnahmenplan, der die in Beschlusspunkt I genannten Maßnahmen aufgreift, wurde in der DB OBM beschlossen. Die Informationsvorlage (Beschlusspunkt II) liegt dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vor (Vorlage Nr. VII-A-04905-NF-02-Ifo-02). Gegenstand des Maßnahmenplans ist auch die verbindliche Verabredung des Termins für die Aufhebung der Waffenverbotszone zwischen dem OBM und dem SMI (Beschlusspunkt III).

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 15.03.2023

x in Arbeit

Der Maßnahmenplan, der die in Beschlusspunkt I genannten Maßnahmen aufgreift, wurde in der DB OBM beschlossen. Die Informationsvorlage (Beschlusspunkt II) wurde ebenfalls in der DB OBM beschlossen (Vorlage Nr. VII-A-04905-NF-02-Ifo-02), jedoch steht der Beschluss des Stadtrates hierzu noch aus. Gegenstand des Maßnahmenplans ist auch die verbindliche Verabredung des Termins für die Aufhebung der Waffenverbotszone zwischen dem OBM und dem SMI (Beschlusspunkt III).

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 08.01.2023

x in Arbeit

Der Maßnahmenplan, der die in Beschlusspunkt I genannten Maßnahmen aufgreift, sowie die Informationsvorlage (Beschlusspunkt II) wurden am 14.06.2022 in der DB OBM (Vorlage Nr. VII-A-04905-NF-02-Ifo-02) bzw. am 13.12.2023 in der Ratsversammlung (Neufassung Antrag - VII-A-04905-NF-02-Ifo-ÄA-03) beschlossen. Im Rahmen des letztgenannten Beschlusses wurde der Maßnahmenplan um weitere Vorhaben zur Stärkung des Zusammenhalts und Sicherheit im Leipziger Osten ergänzt. Gegenstand des (ergänzten) Maßnahmenplans ist auch die verbindliche Verabredung des Termins für die Aufhebung der Waffenverbotszone zwischen dem OBM und dem SMI (Beschlusspunkt III).

 

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