Antrag: Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbände
Beschlussvorschlag
Die Vereine und Verbände erhalten bereits in den noch laufenden Förderverfahren für 2015 die Möglichkeit, die Mittel für 2016 zu beantragen, soweit dies gewünscht und noch nicht geschehen ist. Die Mittelzuweisungen an Vereine und Verbände erfolgen demnach in wesentlichen Teilen nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016.
Begründung:
Die Einführung des ersten Doppelhaushaltes wurde durch das Dezernat Finanzen unter anderem damit begründet, dass er für die geförderten Verbände und Vereine Planbarkeit und Sicherheit schafft, weil die Fördermittel für zwei Jahre eingeplant sind. Die Stadtverwaltung hat jedoch bisher an ihrer Praxis der jährlichen Beantragung und Mittelvergabe nichts verändert.
Zwar planen die Ämter Summen ein, die Vereine bekommen aber weiterhin nur Zuschläge für ein Jahr. Alle müssen für 2016 erneut beantragen und haben keine größere Sicherheit als vorher, im Gegenteil. Es gibt keine direkte Fördergarantie für zwei Jahre. Das heißt, die Vereine und Verbände tragen das Risiko von Kürzungen und Streichungen nach wie vor. Der Aufwand der jährlichen Beantragung bleibt gleich.
Zudem entfällt der Verhandlungsspielraum der Vereine, Kostensteigerungen geltend zu machen, sowie der politische Einfluss des Stadtrates auf die Förderstrukturen. Durch die Jährliche Beantragung und Mittelvergabe entsteht auch für die Stadtverwaltung nicht der gewünschte Synergieeffekt.
Viele Vereine und Verbände leisten seit Jahren eine wertvolle Arbeit, deren Fortbestand zwingend notwendig ist. Solchen Projekte können unproblematisch auf entsprechende Antragstellung Förderzusagen über zwei Jahre gegeben werden, was wiederum den Verwaltungsaufwand bei Stadt und Antragstellern deutlich verringern würde. Andere, bspw. neue Projekte, sollten weiterhin mit einer jährlichen Förderung der Möglichkeit der Flexibilität für Stadt und Antragsteller unterliegen können.
Zusammenfassend wird das vom Grunde her bestehend bleibende jährliche Fördermittelverfahren entsprechend um die Möglichkeit einer zweijährigen Antragstellung/Förderung ergänzt und somit übersichtlicher und planungssicherer für Verwaltung sowie Antragsteller.
Verwaltungsmeinung:
Eine pauschale Zustimmung zum Änderungsantrag ist nicht möglich, da ein Doppelhaushalt zwar die haushaltsrechtliche Grundlage für eine solche Mittelzuweisung darstellt, aber darüber hinaus auch weitere städtische Regelungen zu berücksichtigen sind (z.B. Förderverfahren der Fachämter) und auch zwischen institutioneller und Projektförderung zu differenzieren ist.
Bis zur Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Landesdirektion Sachsen wird durch die Verwaltung geprüft, in welchen Bereichen eine Mittelvergabe auch für 2016 möglich ist. Die Fachausschüsse werden durch die Verwaltung entsprechend informiert.
Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:
Der Antrag wurde auf Wunsch des Antragstellers ins reguläre Antragsverfahren verwiesen. In diesem Zusammenhang wurde der Antrag am 10. September 2015 neu gefasst. Die Neufassung finden Sie hier