Antrag: Zwischennutzungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz ermöglichen

Antrag vom 15. März 2015

Beschlussvorschlag

Um Zwischennutzungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz zu ermöglichen, sind für die notwendige Herstellung der Verkehrssicherheit und eine notwendige und ausreichende Medienneuerschließung in den Doppelhaushalt 2015/2016 500.000 Euro einzustellen.

Begründung:

Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist ein Platz mit einem stadträumlich hohen Wert. Nach dem gescheiterten Wettbewerb zum Freiheits- und Einheitsdenkmal hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 den Antrag gestellt, den Wilhelm-Leuschner-Platz wieder für die Öffentlichkeit zu öffnen, um auf ihm Zwischennutzungen zu ermöglichen.

Wir sind der Auffassung, dass auf Grundlage eines entsprechenden von der Verwaltung noch zu erarbeitenden Konzeptes, vielfältige kulturelle, kreative und gewerbliche Zwischennutzungen geeignet sind, den Wilhelm-Leuschner-Platz für Bevölkerung und Gäste unserer Stadt wieder erlebbar zu machen. Temporäre Nutzungen können außerdem dazu beitragen, die Innenstadt von Großveranstaltungen zu entlasten.

Deshalb sind zur Herstellung der notwendigen Verkehrssicherheit und einer entsprechend notwendigen und ausreichenden Medienneuerschließung (öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen) in den Doppelhaushalt 2015/2016 500.000 Euro einzustellen.

Bei gewerblichen Zwischennutzungen bleibt es der Stadt Leipzig vorbehalten, entsprechende Nutzungsentgelte zu verlangen, um Einnahmen zu generieren.

 

Verwaltungsmeinung:

bereits berücksichtigt

Für eine Interimsnutzung des Westteils des Wilhelm-Leuschner-Platz wurden 2014 gemäß Vorlage des Dezernates Stadtentwicklung und Bau als außerplanmäßige Ausgabe bereits Mittel in Höhe von 200.000 € im PSPElement 7.0001399.700 für Bauleistungen im Sinne von Sicherungs- und einfachen Aufwertungsmaßnahmen eingestellt. Für die angedachte Nutzungsart werden diese Mittel als auskömmlich betrachtet. Nach gegenwärtigem Stand ist die Realisierung im September 2015 vorgesehen.


Beschluss der Ratsversammlung am 18. März 2015:

Beschlossen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes

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