Aufstockung Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen: Stelle für barrierefreies Bauen und für Peer-Beratung

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Dem Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen werden ab 2021 je 1 VZÄ für barrierefreies Bauen und 1 VZÄ für Peer-Beratung zur Verfügung gestellt.

Begründung:
Die Aufgaben der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sind sehr umfangreich und umfassen die Entwicklung von Konzepten, Stellungnahmen, Umsetzung von Programmen, Beratung, Vertretung in Gremien, Öffentlichkeitsarbeit, etc.
Schwierig ist es ausreichend Zeit für die zahlreichen Stellungnahmen zu Bauvorlagen (u.a. im öffentlichen Raum sowie im Bereich ÖPNV und SPNV), für die Erstellung von Empfehlungen zur Behindertenarbeit im Zusammenhang mit Anfragen und Anträgen und für das Verfassen von Stellungnahmen zu gesetzlichen Vorhaben auf Bundes- und Landesebene zu finden. Darüber hinaus ist Beratung, Kommentierung und Bewertung von Projekten und Vorhaben in Bezug auf Menschen mit Behinderungen in einer wachsenden Stadt wie Leipzig notwendig. Dafür benötigt unsere Stadt eine zusätzliche neue Stelle.
Beantragt wird auch eine Stelle für Peer Counseling bzw. Peer-Beratung. Menschen mit Behinderung beraten andere Menschen mit Behinderung. Die Beratung erfolgt auf Augenhöhe und ist für alle Menschen mit Behinderung offen, unabhängig von der Art der Behinderung.
Die Vorteile sind vielfältig. Neben fachlichen Qualifikation haben diese Berater*innen teils eigene Behinderungserfahrungen, verfügen über das Wissen, welche Bedeutung ihre eigene Behinderung für die jeweilige Beratungssituation hat. Teils haben sie selbst Diskriminierung, Ausgrenzung und Benachteiligungen aufgrund ihrer Behinderung erlebt und können diese Erfahrung reflektiert in die Beratung einbringen: „(…) durch Peer Support Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.“ (Artikel 26 BRK).

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde in geänderter Weise beschlossen. Dem Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen werden ab 2021 je 0,5 VzÄ für barrierefreies Bauen und 0,5 VzÄ für Peer-Beratung zur Verfügung gestellt.

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