Ausbildungsoffensive für ErzieherInnen in Leipzig (Antrag 287/12)

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. gemeinsam mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe den Bedarf an ErzieherInnen in den kommenden 15 Jahren zu ermitteln;
  2. beim Kultusministerium eine Erhöhung der Ausbildungskapazität der Fachschulen in Leipzig zu erwirken;
  3. dem Kultusministerium zu empfehlen, die ungenutzten Berufsschulkapazitäten in den Landkreisen für eine Erhöhung der gesamten Kapazität der ErzieherInnenausbildung für Sachsen zu nutzen;
  4. im Zuge der Einstellung von Fachkräften in den nächsten Jahren den Anteil von ErzieherInnen mit Hochschulausbildung deutlich zu erhöhen;
  5. zur Realisierung des unter Pkt. 4 gestellten Zieles gegenüber dem Freistaat und den Hochschulen darauf hinzuwirken, dass die Ausbildungskapazitäten für die Hochschulausbildung von ErzieherInnen ausgebaut wird.

Begründung:

Leipzig braucht – bedingt durch die Bevölkerungsentwicklung und die Altersstruktur der Beschäftigten – in den kommenden Jahren dringend ErzieherInnen für Kindertagesstätten und Horte. Bereits jetzt ist qualifiziertes Personal schwer zu bekommen, zum Teil muss gutes Personal vorzeitig zusätzlich gebunden werden, um den Bedarfsfall abgesichert zu wissen. In absehbarer Zeit wird der Bedarf an ErzieherInnen gar nicht mehr gedeckt werden können. Einem Fachkräftemangel kann nur mit einer Ausbildungsoffensive begegnet werden. Deshalb sollten die Kapazitäten der entsprechenden Schulen erweitert werden.

Bekanntlich besteht der Mangel an ErzieherInnen nicht nur in Leipzig, sondern ist ein sachsen- bzw. bundesweites Problem. Es sollte also auch im Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Die Erhöhung des Anteils an ErzieherInnen mit Hochschulabschluss ist eine logische Konsequenz aus dem sehr guten und nach wie vor verbindlichen sächsischen Bildungsplan für Kindertagesstätten. Die darin anerkannte gestiegene Bedeutung der vorschulischen Bildung für die individuelle Entwicklung der Kinder erhöht zwangsläufig die Anforderungen an die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher. Die hochschulische Aus- und Weiterbildung von ErzieherInnen kann vor allem höhere Kompetenzen in den Bereichen des wissenschaftlich reflektierten pädagogischen Handelns sicherstellen (insbes. Diagnostik und Initiierung frühpädagogischen Handlungsbedarfes, Konzept-Evaluation...). Die Sicherung der Ausbildungskapazitäten für den vorschulischen Bereich auf Hochschulniveau ist Ländersache. Der Freistaat muss die personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen an den entsprechenden Hochschulen und Universitäten sicherstellen. Der Oberbürgermeister muss daher beim Freistaat Sachsen und den Hochschulen darauf hinwirken, dass die Bedarfe und Notwendigkeiten erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Die derzeitigen Schwierigkeiten bei der quantitativen Absicherung der vorschulischen Bildung dürfen nicht dazu führen, qualitative Zielsetzungen aus den Augen zu verlieren.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 20.09.2012
Beschlussstatus : beschlossen

 

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