Ausfallzeiten in der Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ (Anfrage 844/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 15.05.2013

Die seit 1. August 2012 neu festgesetzten Entgelte für die Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" wurde am 14. Dezember 2011 vom Stadtrat beschlossen (RBV-1047/11). Teil des Beschlusses war ein Ergänzungsantrag unserer Fraktion, der nachfolgenden Punkt der privatrechtlichen Entgeltordnung ändern sollte:

5. Erstattungen
Bei Krankheit des Schülers länger als 2 Wochen in Folge können Unterrichtsentgelte auf Antrag erstattet bzw. verrechnet werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Dieser Anspruch erlischt 4 Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Bei Erkrankung länger als 3 Monate kann seitens der Musikschule eine Beurlaubung ausgesprochen werden. In diesem Fall sind 20 % des anteiligen Entgeltes zu entrichten.
Bei Ausfall einer Lehrkraft wird der Unterricht grundsätzlich bei einer anderen Lehrkraft durchgeführt. Ausnahmen davon bedürfen einer ausdrücklichen Begründung.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, welche die Musikschule zu vertreten hat, besteht ab der 4. Ausfallstunde pro Schuljahr Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung. Je Unterrichtstunde werden 1/38 des Jahresentgeltes erstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung ist schriftlich innerhalb von 4 Wochen bis zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres geltend zu machen.

Entgegen des Stadtratsbeschlusses wurde dieser Passus bisher nicht in die Entgeltordnung der Musikschule eingearbeitet. Dass eine Vertretung bei kurzfristigen Absagen schwierig ist, ist nachvollziehbar und verständlich. Bei längerfristigen Absagen und Ausfällen jedoch muss dies organisiert werden. Vor allem aber ist der Beschluss umzusetzen, denn die Kinder und Eltern müssen über ihre Rechte informiert sein. Die Ausfallzeiten in der Musikschule wirken sich direkt auf die Einnahmen der Musikschule aus. Leider wurden auch trotz mehrmaliger Nachfragen bisher keinerlei verifizierbare Zahlen im Zusammenhang mit Ausfallzeiten vorgelegt.

Daher fragen wir, immer bezogen auf das letzte komplette Schuljahr, an:

  1. Wie weit ist die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2011?
  2. Auf wessen Weisung wurde der beschlossene Passus „Bei Ausfall einer Lehrkraft wird der Unterricht grundsätzlich bei einer anderen Lehrkraft durchgeführt. Ausnahmen davon bedürfen einer ausdrücklichen Begründung.“ nicht in die Entgeltordnung eingearbeitet und auch nicht auf der Website der Musikschule (Entgeltordnung Stand 15.12.2011) veröffentlicht?
  3. Wie viele ausgefallene Unterrichtsstunden gab es im letzen Schuljahr, aufgeschlüsselt auf Unterrichtsfächer in Prozenten und Zahlen?
  4. Wie oft waren es Absagen von Schülern, wie oft von Lehrern?
  5. Wie oft betrafen sie freie Mitarbeiter, wie oft festangestellte Lehrer?
  6. Wie oft gab es Unterrichtsausfälle
    - mit zwei oder mehr zusammenhängenden Stunden hintereinander,
    - länger als drei Unterrichtsstunden hintereinander,
    - die 25 % der Schuljahresstunden überschritten haben?
  7. Wie oft wurde eine Vertretung organisiert, in wie vielen Fällen wurden Eltern benachrichtigt, dass eine Vertretung nicht stattfinden kann?
  8. Wie oft hätten Gebühren erstattet werden müssen, in wie vielen Fällen wurde die Möglichkeit der Rückerstattung von Gebühren wegen Unterrichtsausfall in Anspruch genommen, in wie vielen Fällen nicht, wie hoch sind die entsprechenden Beträge?
  9. Wie werden Gebühren, die nicht für den vorgesehenen Unterrichtszweck eingesetzt werden, verwendet?
    10. Wie ist die Entwicklung der Zahlen im laufenden Schuljahr, bitte genaue Aufschlüsselung?

Wir bitten um mündliche Beantwortung von Frage 1 und 2 sowie um schriftliche Beantwortung der Fragen 3 bis 11.

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download sowie die Antwort zur Nachfrage

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