Auslaufende Gasnetzkonzessionen und ihre wirtschaftlichen Folgen (Anfrage 872/13)

Anfrage in der Ratsversammlung vom 19.06.2013

In der Ratssitzung vom 16.5.2012 wurde unsere Anfrage V/F 584 / Konzessionsverträge Gasleitungen durch den Oberbürgermeister beantwortet. Es ging dabei insbesondere auch um den wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Leipzig durch fehlende Anschlussverträge an die bisherigen Konzessionen, die, weil auf geringeren Bevölkerungszahlen basierend, mit geringeren Konzessionsabgaben an die Stadt versehen sind, als die neu abzuschließenden Verträge. In der Antwort führte der Oberbürgermeister aus, „es sein noch kein wirtschaftlicher Schaden erkennbar“, da die Stadt „auch ein Jahr nach Auslaufen des Konzessionsvertrages einen Anspruch gegen den Konzessionsnehmer auf Zahlung der vereinbarten
Konzessionsabgabe“ habe.

Abgesehen davon, dass damit der wirtschaftliche Schaden ausgeblendet wird, der durch die ausbleibenden höheren Einnahmen der neuen Konzessionen gegenüber den alten entsteht, benennt diese Antwort das zweite Problem, dass ein Jahr nach Auslaufen der alten Konzession entsteht, wenn auch dieser Anspruch scheinbar erlöscht.

Für Kleinpösna lief der Konzessionsvertrag Ende 2011 aus, dieser müsste, so der OBM, „bis 31.12.2012 vergeben werden“. In 2012 liefen zudem die Konzessionsverträge für Miltitz, Rückmarsdorf, Baalsdorf, Seehausen, Hartmannsdorf, Plaußig, Holzhausen, Lützschena, Burghausen, Engelsdorf, Wiederitzsch, Lausen, Böhlitz-Ehrenberg, Stahmeln, Mölkau und Liebertwolkwitz aus. Damit läuft die Einjahresfrist des Nachwirkens dieser Verträge spätestens zum Ende diesen Jahres aus.

Wir fragen daher an:

  1. Welcher Status besteht bezüglich des Konzessionsvertrages und der Konzessionszahlung für Kleinpösna?
  2. Welcher Status besteht bezüglich der anderen oben genannten, in 2012 ausgelaufenen, Konzessionsverträge und der Zahlungen?
  3. In welchem Verfahrensstand befindet sich die Ausschreibung für die Gasnetzkonzessionen und in welchem zeitlichen Ablauf soll die Vergabe zur Beschlussfassung in den Stadtrat kommen?
  4. Zu welchem Zeitpunkt kann die neue Konzession dann rechtskonform frühestens wirksam werden und welche Mindereinnahmen ergeben sich für den Zeitraum seit Auslaufend der alten Verträge und diesem Zeitpunkt?
  5. Was sind die Gründe und wer trägt die Verantwortung dafür, dass weiterhin keine neuen Gasnetzkonzessionen im Anschluss an die ausgelaufenen vorliegen?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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