Auslobung Kulturerbejahr 2018 durch die Europäische Kommission – Wird sich die Stadt Leipzig daran beteiligen?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Oktober 2016

2018 soll nach dem Willen der Europäischen Kommission ein Europäisches Kulturerbejahr werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Kultusministerkonferenz, die kommunalen Spitzenverbände und das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) begrüßen dies ausdrücklich.

Das Europäische Jahr des kulturellen Erbes (European Cultural Heritage Year/ECHY) soll unter dem Motto „Sharing Cultural Heritage“ stehen und hat zum Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern in Europa die Zeugnisse gemeinsamer Geschichte und Kultur ins Bewusstsein zu rufen und das Engagement für deren Erhaltung zu fördern.

Bei der Umsetzung des Europäischen Jahres innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird das bauliche und archäologische Erbe ein Schwerpunkt sein. Es soll als unmittelbar erlebbarer und flächendeckend sichtbarer Ausgangspunkt bei der Vermittlung der zentralen Botschaften des Kulturerbejahres dienen. Aber auch andere Aspekte des materiellen und immateriellen Kulturerbes werden erfahrbar. Literatur, bildende Künste oder die gemeinsame europäische Musiksprache und Geschichte, wie sie beispielsweise in Museen und Archiven bewahrt, erforscht und präsentiert werden, sollen im Sinne eines ganzheitlichen Kulturerbebegriffs einbezogen werden.

Wir fragen deshalb:

  1. Wird sich die Stadt daran beteiligen und wenn ja, mit welchen Themenschwerpunkten?
  2. Das kulturell Verbindende innerhalb Europas aufzuzeigen und zu präsentieren stellt vor dem dem Hintergrund aktueller Herausforderungen, wie etwa der Flüchtlingszuwanderung, eine wichtige Aufgabe dar. Wie wird das Kulturerbejahr das Verbindende der gemeinsamen kulturellen Wurzeln und zugleich die kulturelle Vielfalt des Kontinents speziell für Leipzig unter Einbeziehung der aktuellen Herausforderungen in den Blickpunkt rücken?
  3. Welche Botschaften könnten vom Kulturerbejahr für die Bewahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes ausgehen?

 

Antwort der Verwaltung (Protokollauszug):

Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Die Frage war hier nach der Auslobung des Kulturerbejahrs durch die Europäische Kommission und wie die Stadt Leipzig sich daran beteiligt.

Zu Frage 1: Die Stadt Leipzig wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 hingewiesen und hat um eine Abfrage Leipziger Kulturakteure gebeten, um Ideen für das Kulturerbejahr zusammenzustellen. Leider wurde da nur eine sehr kurze Meldefrist benannt. Wir haben die Anfrage am 23.08.2016 erhalten. Die Antwort sollte am 31.08.2016 beim SMWK vorliegen. Das Dezernat Kultur hatte dann um eine Fristverlängerung bis zum 15.09.2016 gebeten. Die Rückmeldungen waren vor allem aufgrund der Sommerpause und der nun wirklich sehr kurzen Meldefrist denkbar knapp. Das Ergebnis der Abfrage wurde nach Dresden übermittelt. Die Themenschwerpunkte sind von der Europäischen Kommission vorgegeben und können nicht von der Stadt Leipzig selbstständig bestimmt werden. Die Themen waren

Leitthema 1 - Europa: Austausch und Bewegung,
Leitthema 2 - Europa: Grenz- und Begegnungsräume,
Leitthema 3 - Die Europäische Stadt,
Leitthema 4 - Europa: Erinnern und Aufbruch,
Leitthema 5 - Europas Erbe gelebt.

Aus der Perspektive des Dezernats Kultur ist die aktuelle Bewerbung Leipzigs Musikerbe-Stätten um das Europäische Kulturerbe-Siegel von Relevanz. Auf ihrer Sitzung am 6. Oktober 2016 hat die KMK, Kultusministerkonferenz, verkündet, dass die Leipziger Bewerbung gegenüber der Europäischen Kommission für das Siegel nominiert wird. An dieser Stelle allen Akteuren zu diesem Erfolg nochmals herzlichen Glückwunsch. Im Jahr 2017 ist  voraussichtlich mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission zu rechnen. Im Kulturerbejahr 2018 böte es sich unter dem Stichwort Europas Erbe gelebt an, das Thema Musikerbe aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten - wie beschrieben, möglicherweise mit dem Erhalt des Europäischen Kulturerbe- Siegels, aber natürlich auch mit den städtischen Jubiläum 275 Jahre Großes Concert und Gründung des Leipziger Gewandhausorchesters sowie 325 Jahre Oper. Dies wurde dem SMWK im September 2016 übermittelt.

Zu Frage 2: Dazu gibt es noch keine konkreten Überlegungen. Unter anderem ist noch nicht klar, ob mit dem Kulturerbejahr 2018 vonseiten der EU auch spezielle Förderprogramme, was immer der Casus knacksus ist, verbunden sein werden.

Dritte Frage und Antwort, wie das Kulturerbejahr generell strukturiert sein wird, wird nicht auf  städtischer Ebene entschieden. Die Europäische Kommission sieht als Ausgangspunkt das bauliche und archäologische Erbe, an das aber weitere immaterielle Formen anknüpfen können. Von Leipziger Seite könnte gegebenenfalls die lebendige Musikkultur mit ihren materiellen Musikerbe-Stätten und immateriellen Aspekten - Aufführungspraxis, Vermittlung, internationale Musiksprache - thematisiert werden.

Zurück