Antrag: Bäume umpflanzen statt fällen!

Antrag vom 25. April 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. Bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen der Stadt und kommunaler Unternehmen vorrangig Umpflanzungen statt Fällungen und Neupflanzungen von Bäumen vorzunehmen. Hierfür wird bis zum 4. Quartal 2022 eine Regelung für Verfahren, Kriterien und Ausnahmen erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt.
  2. Zu prüfen, inwiefern bei sonstigen Bauvorhaben auf das Prinzip Umpflanzung vor Fällung und Neupflanzung hingewirkt werden kann und den Stadtrat bis zum 4. Quartal ein Prüfergebnis vorzulegen.

 

Begründung:

Die Fällung intakter, z.T. kronenreicher Bäume im Rahmen von Bauvorhaben stößt in der Stadtgesellschaft immer wieder auf Kritik. Deswegen ist alles erforderlicher zu tun, dass Baumfällungen nach Möglichkeit komplett vermieden werden und zukünftig das Erhaltungsprinzip stärker bedacht wird.

Zwar sehen die geltenden Ausgleichsregelungen Neupflanzungen der gleichen Anzahl vor, jedoch werden dabei der erhebliche Verlust der CO2-Bindungskapazität sowie des Verschattungspotentials ausgewachsener Bäume außer Acht gelassen. Hinzu treten die Bedeutung größerer Bäume für die Artenvielfalt und nicht zuletzt der ideelle Wert kronenreicher Bäume. Wird dies in die Kosten-Nutzen-Betrachtung einbezogen, können Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die oft gegen Umpflanzungen vorgebracht werden, anders ausfallen.

Vereinzelt werden mittlerweile bei kommunalen Bauvorhaben entsprechende Umpflanzungen vorgenommen, wie zum Beispiel am Otto-Runki Platz. Dies geschieht jedoch im Einzelfall, ohne dass regelmäßig geprüft wird, ob eine Umpflanzung sinnvoll ist oder unter welchen Aufwand eine Baumfällung komplett verhindert werden kann. Mit dem vorliegenden Antrag soll eine Regelumkehr vorgenommen werden, nach der eine Umpflanzung grundsätzlich einer Fällung und Neupflanzung vorzuziehen ist. Hier sollen Verfahren, Kriterien und Ausnahmen geregelt werden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Umpflanzungen bestimmte Voraussetzungen der Baumgesundheit und Bodenbeschaffenheit erfordern und nicht in jedem Fall wirtschaftlich sind. Um geregeltes Prüfverfahren zu ermöglichen, sind entsprechende Kriterien zu entwickeln. Dabei sind in der Abwägung auch die Kosten zu berücksichtigen, die notwendig sind, um bei einer Neupflanzung eine entsprechende Größe des entsprechenden Baumes bzw. durch eine höhere Anzahl von Neupflanzungen die entsprechende CO2-Bindungskapazität zu erreichen.

Verwaltungsstandpunkt vom 30. August 2022

Zustimmung mit Ergänzung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1. bei der Umsetzung von Baumaßnahmen der Stadt Leipzig und kommunaler Unternehmen auch Verpflanzungen von durch Fällung bedrohter Bäume zu prüfen. Hierfür wird bis zum 4. Quartal 2022 eine Regelung für Verfahren, Kriterien und Ausnahmen erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt.
  2. zu prüfen, inwiefern bei sonstigen Bauvorhaben auf das Prinzip „Verpflanzung vor Fällung und Neupflanzung“ hingewirkt werden kann und dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2022 ein Prüfergebnis vorzulegen.

Begründung:

Der Grundgedanke des Antrags ist begrüßenswert, jedoch müssen der Umsetzung grundsätzliche Prüfkriterien vorangestellt werden.

Die Erarbeitung einer verbindlichen Verfahrensregelung für Baumverpflanzungen wird daher durch die Stadtverwaltung befürwortet.

Eine prinzipielle Einordnung zu Großbaumverpflanzungen wurde bereits im Positionspapier „Großbaumverpflanzungen“ der Gartenamtsleiterkonferenz erarbeitet, auf die hier fachlich Bezug genommen wird.

Dieses Positionspapier betont, dass eine sorgfältige fachliche Planung unter Berücksichtigung des Einzelfalls notwendig ist. Die wesentlichen Bestandteile dieser Prüfung sind die Eignungsprüfung des Gehölzes zur Verpflanzung sowie die daraus resultierende Abwägung, die Vorbereitung des Baumes für die Verpflanzung, die Auswahl und Möglichkeiten des technischen Verfahrens sowie die Nachsorge des verpflanzten Baumes.

Die Gewichtung sollte zudem nicht auf der Verpflanzung eines Baums liegen, sondern auf dem Erhalt eines gesunden Baumes. Dies kann am ursprünglichen Standort oder aber an einem neuen Standort erfolgen.

Um einen Baum zu verpflanzen, muss der Erfolg der Verpflanzung an oberster Stelle stehen.

Dazu ist sowohl eine Baumbewertung unter Berücksichtigung der Verpflanzungswürdigkeit (Größe, allgemeiner Zustand etc.) durchzuführen, als auch ein geeigneter Ersatzstandort zu identifizieren. Zu berücksichtigen ist auch der finanzielle Aufwand der Umsetzung sowie der zeitliche Vorlauf zur Durchführung der Maßnahme (Vorbereitung Pflanzung/ Verpflanzung).

Im Ergebnis der Verfahrensregelung zur Verpflanzung von Bäumen statt der Fällung soll ein verbindlicher Handlungsleitfaden stehen, der der Stadtverwaltung ein weiteres Instrument zur Sicherstellung des Leipziger Baumbestandes zur Verfügung stellt.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

4. Quartal 2022

Beschluss vom 12. Oktober 2022

Der Antrag wurde in der Form des Verwaltungsstandpunktes mehrheitlich beschlossen.

 

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