Barrierefrei Informieren!

Amtsblatt vom 11.07.2015

von Nicole Lakowa

Die UN-Behindertenrechtskonvention legt in ihren Rahmenbestimmungen verschiedene Maßnahmen und Anregungen für die Chancengleichheit für behinderte Menschen fest. Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen sollen barrierefrei sein. Darüber hinaus müssen Informationen in übliche Weise, ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Dies gilt auch für den Web-Auftritt der Stadt Leipzig. Menschen mit Behinderungen verwenden überdurchschnittlich häufig das Internet und sind dabei auf eine spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen. Neben den technischen Zugangsbedingungen ist es wichtig, dass die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Dadurch werden Themen für jeden Bildungsstand zugänglich. Wir sehen Leipzig in der Pflicht, die Gleichberechtigung auch von sprachlich gehandicapten Menschen zu realisieren und haben einen entsprechenden Stadtratsantrag eingereicht. Seit 2015 befindet sich die Stadt Leipzig in der Erarbeitung des ersten Teilhabeplans. In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig, dass in die Erarbeitung auch das Thema „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite“ integriert wird.

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