Baulandmobilisierung in der Innenentwicklung

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

  1. Im Stadtplanungsamt, im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung werden jeweils 2 VZÄ neu geschaffen, um die Beratung, Begleitung, Steuerung und Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in B-Planverfahren zur Baulandmobilisierung in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnungsneubau zu stärken und abzusichern.
  2. Zur insbesondere externen Erstellung von B-Plänen der Stadt Leipzig und zur Beauftragung dazu erforderlicher Fachgutachten, die aufgrund städtebaurechtlicher Steuerung erforderlich sind und um Bauland in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnungsneubau zu mobilisieren, wird das entsprechende Budget um 1 Mio. Euro p.a. für 2021 und 2022 erhöht.

Begründung:
Angesichts der derzeitigen Personalsituation in den oben genannten Ämtern und aufgrund des nicht unerheblichen Aufgabenzuwachses halten wir es für dringend erforderlich, dass im Stadtplanungsamt, im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung jeweils 2 VZÄ neu geschaffen werden, um die notwendige Beratung, Begleitung, Steuerung und Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in B-Planverfahren zur Baulandmobilisierung in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnungsneubau zielführend zu stärken und abzusichern.
Außerdem schlagen wir vor dem Hintergrund des Grundsatzes "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" vor, dass insbesondere zur externen Erstellung von B-Plänen der Stadt Leipzig und zur Beauftragung dazu erforderlicher Fachgutachten, die aufgrund städtebaurechtlicher Steuerung erforderlich sind und um Bauland in der Innenentwicklung insbesondere für Wohnraum zu mobilisieren, das entsprechende Budget um je 1 Mio. Euro für 2021 und 2022 zu erhöhen.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde mit dem gemeinsamen Antrag A200 zusammengeführt und letztlich wie folgt beschlossen:

Die stellenrelevanten Anträge zur Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in B-Planverfahren insbesondere mit Schwerpunkt auf die Innenentwicklung - A 0061/21/22-01 und A 0200/21/22 - werden zusammengefasst.
Insgesamt werden für diese Aufgaben 4,00 Stellen im Stellenplan des Stadtplanungsamtes eingerichtet.

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