Baumfällungen auf Deichen (Anfrage 544/12)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 21.03.2012

Mit der Erwiderung des Umweltministeriums auf die Klage des Ökolöwen bezüglich der Baumfällungen auf Leipziger Deichen aus dem letzten Jahr antwortete das Ministerium, dass bisher gar keine Fällungen auf Grundlage des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 17.08.2011 im Raum Leipzig vorgenommen wurden und es lediglich eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde (Stadt Leipzig) im Zusammenhang des Januarhochwassers 2011 im Raum Leipzig gab. Bisher wurde uns Stadträten und der Leipziger Öffentlichkeit suggeriert, es habe keine Möglichkeit gegeben die Fällungen zu verhindern, da auf Grundlage des Erlasses die Fällungen durch die untere Naturschutzbehörde genehmigt werden mussten. Dies scheint sich nun anders darzustellen.

Daher fragen wir an:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden denn nun tatsächlich im Januarhochwasser 2011 die Baumfällungen auf den Leipziger Deichen durchgeführt und genehmigt?
  2. Sollten es hier mit dem Staatsministerium divergierende Meinungen geben, wie lassen sich diese erklären?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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