Beauftragung externer Kanzleien
Anfrage vom 1. September 2011
Neben der Bestellung von Rechtsanwälten als Vertreter beim Verkauf herrenloser Grundstücke, welche derzeit problematisch erscheinen, wurde auch im Fall einer Klage gegen einen Gebührenbescheid auf Grundlage der Abfallsatzung eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
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Wie oft und in welchen Verfahren wurden in den letzten 5 Jahren Kanzleien im Auftrag der Stadt eingesetzt? Was sind die Auswahlkriterien für diese Kanzleien?
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Welche Kosten entstanden der Stadt Leipzig in dieser Zeit durch die Beauftragung externer Anwaltskanzleien (aufgeschlüsselt nach: eigenes Rechtsverfahren, gutachterliche Tätigkeit, Sonstige)?
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Wie wird das Verfahren der Auswahl von Kanzleien überprüft?
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In welchen Fällen bestellte das Rechtsamt externe Gutachter?
Antwort aus der Ratsversammlung vom 14. September 2011
Die Anfrage wird für das Rechtsamt beantwortet und bezieht sich auf die Beauftragung von Rechtsanwälten durch das Amt mit Ausnahme der Bestellung von Rechtsanwälten für die gesetzliche Vertretung von unbekannten Grundstückseigentümern. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Verteidigung gegen Klagen wegen Gebührenbescheiden auf Grundlage der Abfallsatzung durch das Rechtsamt selbst vorgenommen wird. Eine Beauftragung einer externen Kanzlei wegen eines derartigen Verfahrens ist durch das Rechtsamt nicht erfolgt.
Zu Frage 1:
Die Stadt Leipzig muss in allen Prozessen, in denen Anwaltszwang herrscht, einen externen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragen. Dies sind zunächst einmal alle Streitigkeiten vor den Land- und Oberlandesgerichten, d.h. alle zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von über 5.000,- €. Alle anderen Verfahren werden grundsätzlich vom Rechtsamt selbst betreut.
Das Rechtsamt hat im Jahr
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2006 für 7 Verfahren
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2007 für 18 Verfahren
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2008 für 15 Verfahren
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2009 für 11 Verfahren
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2010 für 9 Verfahren
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2011 für 6 Verfahren
Das Rechtsamt nimmt Beauftragungen für streitige Verfahren in der Prozessvertretung grundsätzlich auf Basis der gesetzlichen Gebührensätze vor (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG). Dies sichert die vollständige Kostenerstattung im Falle des Obsiegens, denn dann sind die gesetzlichen Kosten durch den Unterlegenen zu tragen. Von diesem Grundsatz wird in Ausnahmefällen abgewichen, wenn die gesetzlichen Gebühren für den beauftragten Rechtsanwalt oder die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wirtschaftlich nicht verhältnismäßig sind.
Im Übrigen werden im Rechtsamt grundsätzlich keine Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die gegen die Stadt auftreten. Auch von diesem Grundsatz wird in Ausnahmefällen abgewichen, wenn z.B. ein Rechtsanwalt mit der Angelegenheit vorbefasst war.
Darüber hinaus bedient sich das Rechtsamt in der Regel örtlicher Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien. Von diesem Grundsatz wird in Einzelfällen abgewichen, in denen die Beauftragung einer überörtlichen Sozietät aus fachlichen Gründen oder aus Gründen der Neutralität sachgerecht ist.
Die Beauftragung erfolgt der fachlichen Ausrichtung entsprechend. So werden z.B. für Bauprozesse Rechtsanwälte beauftragt, die in dem entsprechenden Rechtsgebiet tätig sind.
Zu Frage 2:
Folgende Beträge wurden im Rechtsamt in den vergangenen 5 Jahren für die Begleichung von Rechnungen von Rechtsanwälten
- 2006: HH-Stelle 1.023.655.200/0 213.325,04 €
- 2007: HH-Stelle 1.023.655.200/0 234.325,04 €
- 2008: HH-Stelle 1.023.655.200/0 385.171,62 €
- 2009: HH-Stelle 1.023.655.200/0 332.454,85 €
- 2010: HH-Stelle 1.023.655.200/0 314.733,35 €
benötigt:
Aus dieser Haushaltsstelle werden grundsätzlich sämtliche Honorarforderungen von Rechtsanwälten – gleich aus welchem Rechtsgrund – aus allen Bereichen der Stadtverwaltung bezahlt. Nicht hieraus werden die Anwaltskosten bezahlt, die aufgrund Beauftragungen durch das Liegenschaftsamt, der Eigenbetriebe oder aber der Dezernatsbüros entstanden sind.
Damit werden neben den vom Rechtsamt selbst beauftragten Rechtsanwälten auch die vom Personalamt für die dort betreuten Verfahren und vom Personalrat beauftragten Anwälte bezahlt. Ebenso werden Rechtsanwälte bezahlt, die in Organstreitverfahren des Stadtrates beauftragt werden oder für in Einzelfällen vereinbarte anwaltliche Unterstützung des Stadtrats oder seiner Gremien. Darüber hinaus werden die der Stadt auferlegten Anwaltskosten der Gegenseite in Verwaltungsverfahren aus dieser Haushaltsstelle beglichen, wenn bei Beendigung eines Vorverfahrens mittels Abhilfeentscheidung die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren notwendig war (betrifft alle Verfahren, in denen die Stadt Leipzig hoheitlich handelt – sämtliche Fachbereiche) und in Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen die Stadt einen Bußgeldbescheid erlassen hat und dieser aufzuheben war (betrifft hauptsächlich Ämter des Dezernats III).
Schließlich werden aus dieser Haushaltsstelle vom Rechtsamt an Rechtsanwälte vergebene Gutachteraufträge zu speziellen Rechtsfragen bezahlt. Sofern langlaufende Beratungsmandate vom Rechtsamt vergeben wurden, wurden extra Haushaltsstellen eingerichtet. Diese sind:
- 2008: HH-Stelle 1.023.655.300/6 „Anwaltskosten-Konzessionen“ 110.591,01 €
- 2009: HH-Stelle 1.023.655.300/6 „Anwaltskosten-Konzessionen“ 12.081,30 €
- 2010: HH-Stelle 1.023.655.300/6 „Anwaltskosten-Konzessionen“ 60.760,80 €
- HH-Stelle 1.023.655.800/8 „Anwaltskosten-KWL“ 147.955,65 €
Über diese Haushaltsstellen sind die Beratungsmandate für die Begleitung bei der Neuausschreibung der Konzessionen für Strom und Gas (HH-Stelle 1.023.655.300/6) und für die Unterstützung bei der sich im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei der KWL stellenden Rechtsfragen abgerechnet worden.
Zu Frage 3:
Die Beauftragung von Rechtsanwälten nehmen ausschließlich die Amtsleiterin oder deren Stellvertreterin auf Vorschlag der den Fall bearbeitenden Justitiare vor. Die Auswahl erfolgt nach den oben dargelegten Kriterien.
Im laufenden Mandatsverhältnis erfolgt die Kontrolle durch den Sachbearbeiter, der die einzelnen Verfahrensschritte sowie die Schriftsätze mit dem beauftragten Rechtsanwalt bespricht, an den Gerichtsterminen teilnimmt und den Prozessverlauf überwacht. Bei auftretenden Schwierigkeiten wird die Amtsleitung eingeschaltet.
Zu Frage 4:
In den vergangenen 5 Jahren sind externe Gutachten in drei Fällen beauftragt worden. Es handelt sich um ein Gutachten zur sog. „Kulturabgabe“, ein Gutachten zum Eisenbahnkreuzungswesen und eine verfahrensbegleitende Beratung zu aktiven Lärmschutzmaßnahmen.
Daneben hat das Rechtsamt in den vergangenen 5 Jahren die oben bereits erwähnten Beratungsmandate wegen der Neuvergabe von Konzessionsverträgen, der Begleitung bei der Aufarbeitung der Vorkommnisse bei der KWL und die in diesem Jahr die Begleitung bei der Auflösung von Cross-Border-Lease-Geschäften vergeben.