Befristung von Beschäftigungsverhältnissen von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern (Anfrage 1102/14)
Anfrage zur Ratsversammlung am 19.03.2014
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Beruflichen Schulzentren wurden bislang nur Jahr für Jahr befristet beschäftigt, weil die Personalkostenzuschüsse ebenfalls nur jährlich bewilligt wurden. Nunmehr wurde durch ein Arbeitsgericht, welches sich auf § 22 des Schulgesetzes berufen hat, einer Klage auf Entfristung eines solchen Arbeitsverhältnisses stattgegeben und in Folge dessen bei allen noch anhängigen Verfahren der Anspruch auf Entfristung anerkannt.
Wir fragen daher an:
- Wie viele Schulsozialarbeiterstellen wurden im Zuge dieses Urteils bzw. der damit einhergehenden gütlichen Einigung in der Stadt Leipzig entfristet?
- Auf welcher konkreten Grundlage wurde die gütliche Einigung mit den anhängigen Klagen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter geschlossen?
- Welche Folgen hat dies für die über Freie Träger beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter?
- Wie wird mit den Arbeitsverhältnissen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die (teilweise) über ESF-Mittel finanziert werden umgegangen?
- Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Leipzig haben noch aus welchen Gründen befristete Arbeitsverhältnisse?
- Welchen Einfluss haben das Gerichtsurteil und die gütlichen Einigungen auf die weitere Finanzierung des Leistungsbereiches der Schulsozialarbeit in Leipzig?
Die Antwort der Verwaltung hier zum Download.