Bericht der Ratsversammlung vom 3. November 2017 (Fortsetzung der Sitzung vom 18.10.2017)

Die Ratsversammlung am 3. November wurde als Fortsetzung der Sitzung vom 18. Oktober 2017 angesetzt. Es wurden daher weder Petitionen noch Anträge der Fraktionen behandelt, sondern lediglich Beschluss- und Informationsvorlagen der Verwaltung.

Vorlagen der Verwaltung

Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark

Foto: Martin Jehnichen

Nachdem diese Vorlage bei der Ratsversammlung im August von der Stadtverwaltung wieder zurückgezogen worden war, soll nun in der Oktobersitzung darüber abgestimmt werden. Positiv ist, dass es für die Entwicklung dieses Konzeptes eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung gab. Dass zu der Vorlage insgesamt jedoch acht Änderungsanträge gestellt wurden, zeigt, dass es noch viel Änderungs- und Ergänzungsbedarf gibt. An vielen Stellen ist das Konzept noch zu unkonkret, vor allem zu den neuralgischen Themen wie des Natur- und Artenschutzes. So fehlen bis heute Informationstafeln, die z.B. auf wertvolle Naturdenkmale oder dem Verhalten gegenüber den wildlebenden Tieren hinweisen. Die Themen Biotopverbund und Klimaschutz kommen nur marginal vor. Auch die Müll-Entsorgung und das Toilettenproblem im Park (für Mensch und Hund) wird nicht konkret mit verschiedenen Maßnahmen angegangen, sondern es sollen „noch weitere Optimierungsmöglichkeiten für die Abfallentsorgung untersucht“ werden. Unsere beiden Änderungsanträge zum Nachhaltigen Parkmanagement und zum Thema Abfallentsorgung (vor allem des Hundekots), sollen dazu beitragen, das Entwicklungskonzept inhaltlich konkreter als auch terminlich zu fassen und zu optimieren. Es kann in diesem Stadium als Beginn einer Entwicklung gesehen werden, die wir weiter kritisch begleiten.
Unsere beiden Änderungsanträge zur Vorlage wurden beide vom Stadtrat bestätigt. Im Falle der Einrichtung von Hundetoiletten durchaus mit einem knappen Ergebnis von 27:26:2 Stimmen. Wir freuen uns auf die Umsetzung.

Bau- und Finanzierungsbeschluss „Öffnung des Elstermühlgrabens, Errichtung der Funkenburgbrücke - zusammen mit der Komplettsanierung Hauptfeuerwache“

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben (Worst Case Szenario) erhöhen sich um 1.574.200 € auf 6.636.000 €. Davon werden 408.893 € aus dem planmäßigen Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (Elstermühlgraben) gedeckt. Ursachen der Kostenerhöhung in Bezug auf die Baunebenkosten: Die Umplanungen zur Anpassung der bestehenden Planung an die aktuellen Gesetze und Normen sowie zur Umsetzung von Entwurfsänderungen haben zu Mehrkosten im Bereich der Baunebenkosten in Bezug auf den Wasserbau geführt. Hierzu zählen u. a. die Anpassung des Baugrundgutachtens von 2008 an die aktuellen DIN-Vorschriften in 2016, die Anpassung der Ausführungsplanung an den Eurocode 2 von 2012 der bereits zuvor in Teilen fertiggestellten Planung sowie die Wiederholung von Planungsphasen in Bezug auf zu überarbeitende Bestandteile der Planung (z. B. Optimierung der Verkehrsanlage Stich Thomasiusstraße).

Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet „ZSP zwischen zwischen Auwald und Promenadengrün (ZSP)

Aufgrund der stark wachsenden Stadt gibt es auch im Grün- und Freiraum enormen Handlungsbedarf zur Sicherstellung der Funktionalität und Qualität dieser Bereiche.

Mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 30. März 2017 wurde die Ausschreibung für das neue Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ bekanntgegeben. Es handelt sich um ein investives Bund-Länder-Städtebauförderprogramm mit dem Ziel, die Kommunen bei der Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur zu unterstützen. Folgender Zuwendungszweck wurde definiert:

  • Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen,
  • Verbesserung des Stadtklimas, *Erhalt der biologischen Vielfalt,
  • Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität durch kurze Wege zu hochwertigen öffentlichen Freiflächen Der Förderzeitraum für das Programm ist im Freistaat Sachsen zunächst bis 2022 mit einer Mittelausstattung in Höhe von gesamt 10 Millionen € gesichert.

Eine Fortführung des Programms wird angestrebt, eine Verlängerung des Förderzeitraumes ist daher wahrscheinlich. Die Voraussetzung für eine Förderung ist ein durch Gemeinderatsbeschluss abgegrenztes Fördergebiet sowie ein Grobkonzept als Handlungsgrundlage. Dafür soll das Entwicklungskonzept zum Clara-Zetkin-Park und Johannapark als Grundlage dienen. 

Fotos: Fraktion

Foto: Martin Jehnichen

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