Bericht von der Ratsversammlung am 18. Oktober 2017
Anträge zur Beschlussfassung:
Einführung einer Dreck-weg-App in der Stadt Leipzig
Bereits 2014 hat der OR Seehausen eine Dreck-weg-App gefordert , die Prüfung der Verwaltung ergab jedoch nichts als Ablehnung bzw. die Scheu vor den möglichen Folgen, die die smartphone-affinen und akribisch auf Sauberkeit im öffentlichen Raum achtenden Leipziger Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Dabei geht es bei der Dreck-weg-App einfach auch um einen digitalen Kanal neben dem Ordnungstelefon und eine zeitgemäße und bürgernahe Verwaltung. Die Angst, dass dann unwahrscheinlich viele Meldungen eingehen und man die Erwartungshaltung zur Abarbeitung nicht erfüllen könne, halten wir für abwegig.
Der uns nun seitens der Verwaltung vorlegte Alternativvorschlag entspricht nun unserer Intention. Er greift damit die vom Sächsischen Innenministerium entwickelte Software bzw. Smartphone-App auf, die bis Ende nächsten Jahres für Leipzig optimiert werden und Verwendung finden soll. Gleichfalls greift der Verwaltungsstandpunkt auch den Ergänzungsantrag des Jugendparlamentes auf, den sogenannten Mängel-Melder als Alternative zu prüfen. Dieser Alternativvorschlag wurde von unserer Fraktion zur Abstimmung gestellt und vopm stadtrat beschlossen. Nun hoffen wir auf eine positive Umsetzung und einen guten Start der App im kommenden Jahr.
Einwegbechern Einhalt gebieten – Leipzig auf den Mehrweg bringen
Wir haben der Verwaltung mit diesem Antrag recht viel Zeit gegeben. Kurzzeitig genutzte Einwegbecher haben inzwischen viele Müllbehälter gefüllt. Zwischenzeitlich gab es mehrere Gesprächsrunden. Wir sind z. B. auf die Handwerkskammer zugegangen und haben für die Einführung eines einheitlichen Mehrwegbechersystems geworben, ziemlich erfolgreich wie wir fanden. Ein Fördermittelprogramm des Bundes für innovative Umweltprojekte in den Kommunen stand im Raum. Letztlich steht ein Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, der das Bekenntnis der Stadt Leipzig beinhaltet zur Unterstützung von Initiativen zur Vermeidung von Einwegbechern. Das ist weniger als wir wollten, aber auch nicht Nichts. Deswegen, damit wir und Umweltinitiativen sich darauf berufen können, gehen wir diesen Weg mit. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind da schon weiter und nehmen die inzwischen angebotenen Vergünstigungen durch Café-Ketten positiv an. Wir hoffen auf kreatives innovatives Potenzial bei den Umweltverbänden und deren Bewerbung um Fördermittel – was erst wieder 2018 möglich ist.
"Kultursensible Pflege" und Angebote der Seniorenhilfe ausbauen
Die Situation der Pflegebedürftigkeit verlangt von den Pflegefachkräften Einfühlungsgabe und umfassende Kenntnisse über Lebensformen und kulturelle Hintergründe der zu pflegenden Personen. Es reicht keineswegs nur die Lebensbedürfnisse zu gewährleisten, denn Menschen sind zeitlebens (sozio-)kulturelle Wesen. Zum Haushalt 17/18 hatte unsere Fraktion einen Antrag zur Bereitstellung von 50. 000 Euro zur Konzepterstellung zur Qualifikation von Pflegekräften gefordert. Der Antrag wurde vertieft beraten und steht nun zur Abstimmung. Die Verwaltung hat versprochen, im Rahmen der Sozialplanung diese Konzeption zu erarbeiten. Dem folgen wir gerne. Der Stadtrat hat sich mehrheitlich diesem Verwaltungsstandpunkt angeschlossen.
Fortschreibung des Altenhilfeplans
Der Seniorenbeirat hat mit seinem Antrag die Verwaltung ans Arbeiten erinnert. Der letzte Altenhilfeplan ist von 2012 (!) und dessen Aufträge wurden sukzessive abgearbeitet. Die Seniorenbüros wurden inzwischen evaluiert und die Auswertung wird erwartet. Der teilhabeplan liegt immer noch nicht vor. Der Seniorenbeirat hat nun daran erinnert, dass dieser Altenhilfeplan endlich angepasst werden muss. Fünf Jahre Entwicklung sind in schnelllebiger Zeit eine zu lange Zeit, wenn man Notwendiges erkennen und planend in den Blick nehmen will.
Lärmschutz für die Güntzstraße
Die Anwohner der Wohnsiedlung in der Schönbachstraße sowie die Wohnhäuser im unteren Teil der Güntzstraße werden, seit dem Umbau des S-Bahnhofs Stötteritz, sehr stark von Güter- und S-Bahnzügen ausgehendem Lärm, insbesondere in der Nacht, gestört. Die aktuelle Lärmkartierung zeigt für das Gebiet in der nördlichen Güntzstraße Lärmwerte über den zulässigen von 54 dB(A) in der Nacht und 64 dB (A) am Tag. Darüber wurden der Oberbürgermeister und das Amt für Umweltschutz mehrfach von den betroffenen Anwohnenden bei Gesprächen und durch die Übergabe von Gutachten hingewiesen. Die betroffenen Bürger im Bereich der unteren Güntzstraße kämpfen seit vielen Jahren um einen angemessenen Lärmschutz. Inzwischen ziehen Mieter wegen des belastenden Lärms weg. Die positive Entwicklung des Gebietes wird beeinträchtigt. Am Bahnhof Rückmarsdorf wird im Rahmen des oben genannten Bundesprogramms durch die DB Netz AG (Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes – Neubau Lärmschutzwand Rückmarsdorf Bahn) eine solche Lärmschutzwand realisiert.
Daher scheint es nur logisch, dass dies auch für den Bahnhof Stötteritz erfolgt. Wir fordern deshalb in unserem den Oberbürgermeister auf, gegen die DB Netz AG Rechtsmittel einzulegen, um eine Planergänzung bzw. ein ergänzendes Verfahren nach Paragraph 75 VwVfG zu errichten. Darüber hinaus sollen alle rechtlichen Mittel mit dem Zweck des Lärmschutzes in der Güntzstraße (Lückenschluss) tiefgehend geprüft und geeignete Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Situation ergriffen werden.
In der Ratsversammlung wurde der Antrag nach langer Diskussion abermals vertagt. Zwar äußerten alle Fraktionen und auch die Verwaltung Verständnis für die Problematik und sehen die auf der falschen Seite gebaute Lärmschutzwand auch als Schildbürgerstreich an, jedoch bestehen nach wie vor Zweifel darum, wer eigentlich Kläger und Beklagter sein solle und müsse. Demnach müsse wohl eher das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde Beklagter sein. Dies und auch, ob die Stadt oder möglicherweise andere Kläger sein müssen, soll nun nochmals verwaltungsseitig geprüft und vorgelegt werden. Anschließend wird unsere Fraktion entscheiden, wie es mit dem Antrag im Sinne der Betroffenen weitergehen wird. Wir bleiben dran.
Konsequentes Eintreten für Klimaschutz – Auch bei der Fernwärme
In einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion Die LINKE haben wir die Stadt Leipzig soeben erfolgreich grundsätzlich zum schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung beauftragt. Sie soll Maßnahmen ergreifen, die diesem Ziel unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Klimaschutz förderlich sind.
Dazu sind bis Ende des II. Quartals 2018 die Prüfergebnisse hinsichtlich einer Exit-Strategie zum Ausstieg aus dem Fernwärmebezug des Kraftwerks Lippendorf vorzulegen. Die Exit-Strategie soll Szenarien zum Ausstieg im Jahr 2023 und 2030 umfassen. Die Szenarien sollen vor allem die technische Machbarkeit, die ökonomischen Folgen für die Stadtwerke bzw. den LVVKonzern sowie den Haushalt der Stadt Leipzig, weiterhin lokale, nachhaltige, erneuerbare und regionale Wertschöpfungsmodelle, Berechnungen des aktuellen und zukünftigen Wärmeverbrauchs unter Bezugnahme der Einwohnerentwicklung, Effizienzverbesserung und energetischer Gebäudesanierung und der finanziellen und sozialen Auswirkung auf den Endkunden beinhalten.
Prüfauftrag zur Einführung eines Kulturtickets
Unser Antrag, die Stadtverwaltung soll in Abstimmung mit der Universität Leipzig und weiteren Hochschuleinrichtungen Leipzigs (wie Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur) die Möglichkeit zur Einrichtung eines Kulturtickets für Studierende für die städtischen Kultureinrichtungen (Gewandhaus, Oper, Theater der Jungen Welt, Schauspiel Leipzig, Musikalische Komödie, städtische Museen und ausgewählte Kultureinrichtungen der Freien Szene) in Leipzig überprüfen, wird von der Stadtverwaltung umgesetzt. Das Prüfergebnis soll dem Stadtrat bis Ende des I. Quartals 2018 vorgelegt werden und in Auswertung des Prüfergebnisses wird ein Vorschlag für die Einführung des Kulturtickets sowie die Ausweitung auf weitere Einrichtungen geprüft. Um den Aufwand des Prüfauftrags vertretbar zu halten, soll die Einführung und Finanzierung eines Kulturtickets für Studierende zunächst für die städtischen Museen des Dezernats Kultur geprüft werden (MdbK, GRASSI, SGM).
Antrag: „Transparentes Verwaltungshandeln"
Unsere Fraktion hat gegen Oberbürgermeister Burkhard Jung ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Leipzig eingeleitet weil dieser sich weigerte, den Antrag unserer Fraktion wie beantragt auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen.
Der Antrag der Fraktion, mit dem der OBM aufgefordert wird, alle Informations- und Beschlussvorlagen inkl. aller relevanter Anlagen, die für den Stadtrat zur seiner Meinungsbildung, auch zur Abwägung aller Chancen, Risiken und Varianten erforderlich sind, vollständig offenzulegen, war bereits Gegenstand einer 1. Lesung in der Stadtratsversammlung. Der Beschluss sollte auch in gewisser Weise richtungsweisend dafür sein, welche Kompetenzen die Ratsfraktionen besitzen, ob sie dem OBM Empfehlungen, Aufforderungen oder Vorschläge mittels Antrag unterbreiten dürfen.
Das Verwaltungsgericht hat angeordnet, dass der OBM verpflichtet wird, den Antrag auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 18. Oktober 2017 zu setzen. Der Oberbürgermeister musste somit eine Nachtrags-Tagesordnung veranlassen und den Antrag zur Behandlung aufnehmen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat sich in beeindruckender Weise sehr umfassend und tiefgehend mit der Rechtsmaterie beschäftigt. Im Ergebnis gab es unserer Klage vollumfänglich Recht.
Festgestellt wurde eingangs, dass es sich um eine „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft“ – und dies ist erfahrungsgemäß wohl die ganze Palette der Lebenswirklichkeiten der Menschen – handeln muss. Eine weitere Einschränkung (z. B. örtlich oder sachlich) hat das Gericht nicht nur nicht vorgenommen, sondern ausdrücklich die uneingeschränkte Befassungskompetenz des Stadtrates in der gesamten Breite der Themen hervorgehoben. Allerdings dürfe es sich nicht um eine bloße „politische Stellungnahme“ handeln.
Der Kernsatz der Urteilsbegründung ist aber wohl der, „… dass eine inhaltliche Prüfungskompetenz des Bürgermeisters für die Verhandlungsgegenstände der Tagesordnung nicht anzunehmen ist“. Damit wird ihm sehr deutlich das Recht abgesprochen, darüber zu befinden, womit sich der Stadtrat beschäftigt bzw. ggf. auch beschließt, wenn die obigen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind.
Das bedeutet faktisch eine große Stärkung der Selbstbefassungsrechte des Stadtrates und dürfte wegweisenden Charakter für die Ratsarbeit in ganz Deutschland haben. Noch nie hat ein Gericht unserer Kenntnis nach eine solch klarstellende Ausweitung der Rechte eines demokratisch gewählten (Gemeinde-) Rates vorgenommen. Es ist ein richtungsweisender Schritt zu mehr Mitwirkungsmöglichkeiten aller demokratisch gewählten Stadtratsfraktionen in der Zukunft.
Eine fast erbitterte Diskussion rief der eigentliche Inhalt des Antrages hervor. Nach intensiver und kontroverser Debatte, bei der insbesondere von CDU und SPD Bedenken hinsichtlich einer zu großen Fülle von Informationen geäußert wurden, wurde der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Trotzdem versprach OBM Jung eine andere Form des Umgangs miteinander. Man wird sehen, ob er das wirklich ernst meint.
Anfragen an den Oberbürgermeister:
Anfragen an den Oberbürgermeister wurden komplett abgesetzt und werden alle schriftlich beantwortet:
Wann kommt das Bürgerbeteiligungsverfahren für den Bretschneider-Park?
Im Ergebnis der bereits 2012 vom Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Modellprojekt „Machs Leiser“, wurde die Umgestaltung des Straßenabschnittes der Gottschallstraße zwischen den Parkteilen des Bretschneiderparkes als wichtige Maßnahme im Gebiet dokumentiert. Als konkrete Umsetzungsschritte wurden die Herausnahme des KfZ-Verkehrs aus dem Straßenabschnitt, die Abpollerung und Umgestaltung zu einer Spielfläche als Teil des Parkes aufgelistet. Da eine aus der Bürgerschaft kommende Petition den Erhalt des gegenwärtigen Zustandes forderte, empfahl die Stadtverwaltung ein Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen um dem beiderseitigen Engagement aller Beteiligten eine Chance der vertieften Diskussion der Optionen zu eröffnen. In der Ratsversammlung vom Dezember 2014 wurde der Antrag unserer Fraktion „Bretschneider-Park verbinden – Gottschallstraße einziehen“ einstimmig im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen. Darin heißt es: „Die Stadtverwaltung leitet ein Bürgerbeteiligungsverfahren zum Vorhaben Umgestaltung und Einziehung der Gottschallstraße im Arthur-Bretschneider-Park ein, in dessen Ergebnis dem Stadtrat ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet wird.“ Bis heute wurde nach unserer Kenntnis zu dem Beschluss weder ein Umsetzungsbericht vorgelegt, noch ein Bürgerbeteiligungsverfahren eröffnet.
Wann wird die Brücke in der verlängerten Steinstraße gebaut?
Als weitere Verbindung für Fuß- und Radverkehr und insbesondere auch für die S-Bahn-Kunden will der ZVNL an der verlängerten Steinstraße in Richtung An den Tierkliniken/Zwickauer Straße eine Brücke bauen. Dazu gab es schon im zeitigen Frühjahr 2016 einen Architektenwettbewerb und die Diskussion um die Entwürfe. Seitdem war keine Weiterentwicklung wahrnehmbar. Deswegen fragen wir nach, wann die Planungen zur Umsetzung kommen sollen.
Umsetzung Stellenplan 2017
Mit dem Doppelhaushalt 2017/18 wurde ebenso der Stellenplan für beide Jahre vom Stadtrat beschlossen. Dazu gab es Änderungsanträge der Fraktionen, welche Berücksichtigung fanden und in die Stellenplanung übernommen wurden. Unsererseits wurden neun stellenrelevante Beschlüsse herbeigeführt, zu denen wir nachfragen, ob sie ausgeschrieben worden sind oder gar schon besetzt. Ein Stellenbeginn war aufgrund der zunächst abzuwartenden Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde und die damit verbundene Verzögerung stets für Oktober 2017 vorgesehen.
Umsetzung des Querungshilfen-Programms 2015/2016 und Fortführung 17/18
In Leipzig ist durch die stetig wachsende Bevölkerungszahl eine Zunahme des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen, sodass der Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten ungebrochen hoch ist. Mit dem Haushalt für 2015 und 2016 wurden daher auf Initiative unserer Fraktion Mittel für ein Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm beschlossen. Für 2017/18 stehen jeweils weitere Mittel im Haushalt zur Verfügung, wovon nach Auskunft auf unsere Anfrage vom 26. Oktober 2016 weitere Fußgängerüberwege realisiert werden sollen. Über die Antwort auf unsere aktuelle Anfrage freuen wir uns sehr!
Die Verwaltung hat die Mittel verbaut und seit
- 2015: 1 Querungshilfe in der Tauchaer Straße, 2 Querungshilfen in der Karl-Tauchnitz-Straße, 2 Querungshilfen in der Ferdinand-Lassalle-Straße, 1 Querungshilfe in der Paunsdorfer Straße umgesetzt,
- 2016: 1 Querungshilfe in der Ludolf-Colditz-Straße/ Naunhofer Straße, 1 Querungshilfe in der Naunhofer Straße/Kommandant-Prendel-Allee umgesetzt,
- 2017: sind mehrere Querungshilfen in Umsetzung:
- Max-Liebermann-Straße, Querungshilfen Linnéstraße, Querunsghilfe Martinstraße, Querungshilfe Koburger Straße (Wildpark), Ausschreibung 2017, Bau 2018, Querungshilfe Bahnhofstraße/Zur Schule, Planung 2017/Bau 2018.
- Für das Jahr 2018 ist der Bau folgender Querungshilfen geplant:
- Querungshilfe Windscheidstraße, Querungshilfe Baalsdorfer Straße in Höhe Mühle, Gehbahnnasen Arthur-Polenz-Straße, 2 Querungshilfen Schönauer Straße/Goldrutenweg, Querungshilfe Tabaksmühle/Richard-Lehmann-Straße, Gehbahnnasen am Knoten Industriestraße/Nonnenstraße.
Umsetzung Gender mainstreaming
Die Ratsversammlung beschloss 2002, ihre Politik dem Gender Mainstreaming zu unterstellen und beauftragte die Verwaltung diese Grundsätze in ihrer Arbeit umzusetzen. Für unsere Fraktion hat Gesine Märtens nachgefragt, wie Gender Mainstreaming in die Arbeit der städtischen Verwaltung seitdem integriert worden ist und welche Maßnahmen geplant sind.
Bericht des Oberbürgermeisters
Der OBM berichtete ausführlich zum Rechtsstreit zwischen KWL und UBS in London und den für uns positiven Ausgang des Rechtsstreites.
Vorlagen der Verwaltung
„Leipzig-Kitas“ - Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen
Die Not ist zur Erfüllung des Rechtsanspruches für Kinder unter 3 Jahren ist enorm groß, wenn wir uns die nicht gedeckten Bedarfe im Bereich der Betreuung von unter Dreijährigen betrachten. Analysiert man die gegenwärtigen Anmeldungen von Kindern unter drei Jahren auf einen Betreuungsplatz und stellt diesen Bedarf der aktuell verfügbaren Platzkapazität in Kitas und Kindertagespflege gegenüber, so fehlen aktuell bereits knapp 870 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Besonders hohe Versorgungsdefizite bestehen in den Stadtbezirken Süd, Südwest, Altwest und Nord. Bearbeitet werden seit Anfang des Jahres (zum Stichtag 06.10.2017) 926 Vorgänge.
Wir brauchen hier nicht nur ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren beim Bau von Kitas, bessere und schnellere Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern. Wir brauchen ohne Zweifel auch ein solches Sofortprogramm zum Bau von mehr als zehn Kitas.
Neben Kitas brauchen wir aber auch Platz zum Wohnen, wir brauchen Freiflächen und öffentliches Grün für Freizeit und Erholung, für gemeinsames soziales Treiben.
Neben dem Lob für ein lang erwartetes Sofort-Programm gab es im Stadtrat über alle Fraktionen hinweg breite Kritik, denn die Vorlage ist ein Paradebeispiel für eine intransparente Verwaltung. Sie zeigt exemplarisch den Mangel an Informationen, auf deren Grundlage den ehrenamtlichen Stadträten weitreichende Entscheidungen über die Liegenschaften unserer Stadt abgerungen werden.
Ein Paradebeispiel auch dafür, wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik aber auch wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bürgerschaft eben NICHT funktioniert. Fünf Zeilen pro Kitastandort sind eben nicht ausreichend, um Politik und Bürgerschaft zu überzeugen dass Liegenschaften geeignet sind, um sie zur Bebauung freizugeben und der öffentlichen Nutzung als Grünfläche zu entziehen.
Dennoch hat der Stadtrat der Vorlage mit einer sehr breiten Mehrheit zugestimmt. Künftig brauchen wir aber andere Strategien zum Ausbau der Betreuungsplätze. Unsere Fraktion hat dazu neue Initiativen wie beispielsweise die Beauftragung einer Zukunftsstrategie beantragt.
Umgestaltung Zentralstadion – Zustimmung zur Übertragung an die Zentralstadion Leipzig GmbH
Die Vorlage betrifft den privatrechtlichen Verkauf der Besitzgesellschaft des Zentralstadions (Red-Bull-Arena) von Michael Kölmel an RB Leipzig, genau gesagt von EMKA Immobilienbeteiligungs GmbH an die Red Bull GmbH sowie den RasenBallsport Leipzig e. V.. Der Stadtrat hat dazu seine vertragliche Zustimmung zu geben, weil bei der Errichtung des Zentralstadions Anfang der 2000er Jahre erhebliche Mittel von Bund und Stadt eingeflossen sind. Nach dem Verkauf soll die Arena in mehreren Schritten in den kommenden Jahren auf eine größere Zuschauerkapazität von voraussichtlich 57.000 ausgebaut werden.
Regelungen zur Errichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig
Der Titel der Vorlage wirkt etwas missverständlich. Im Grunde geht es um eine sehr sinnvolle Sache. Künftig soll es damnach möglich sein, dass Carsharing-Fahrzeuge nach ihrer Nutzung nicht mehr nur ausschließlich auf den extra dafür markierten Stellplätzen abgestellt werden müssen, sondern im ganzen Stadtgebiet auf allen öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden können. Unsere Fraktion unterstützt dieses Ansinnen sehr, da es faktisch dazu führen wird, dass Car-Sharing einen deutlichen Ausbau wird erfahren können. Möglicherweise wird dies auch anderen Anbietern neben dem etablierten Partner TeilAuto einen besseren Marktzugang bieten und dann auch eine gesunde Konkurrenz in dem Bereich ermöglichen.
Differenzen in der Diskussion gab es bei der Vorlage darbei, ob einerseits die Anzahl von Car-Sharing-Autos auf 750 gedeckelt werden soll, wogegen sich unsere Fraktion aussprach und inwieweit Fahrzeuge mit Elektroantrieb, wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen und von unserer Fraktion unterstützt, von den Stellplatzgebühren befreit werden sollen.
Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof – Etablierung eines Forum für Freiheit und Bürgerrechte
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Idee auf dem Areal des „Matthäikirchhofs“ mit einem Archivneubau für Stasi-Unterlagen ein „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ zu etablieren.
Bei diesem Areal handelt es sich um die letzte wertvolle städtische Fläche und den letzten bedeutsamen Stadtbaustein innerhalb des Promenadenringes, den es zu entwickeln gilt - unter Berücksichtigung zukünftiger multi-funktionaler Nutzungsoptionen. Die städtebauliche Entwicklung dieser Fläche hat deshalb umso mehr mit gebotener Sorgfalt und Sensibilität zu erfolgen!
Wir sehen auf dem Areal „Matthäikirchhof“ beste Möglichkeiten, mit einem Archivneubau einen national und international herausragenden Ort der Geschichtsvermittlung und politischen Bildung zu etablieren, mit dem sich Leipzig als Stadt der Friedlichen Revolution von 1989 weiter vertiefend und dauerhaft einprägt.
Naheliegend dabei ist, dieses „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ im südlichen Teil des Gesamtareals „Matthäikirchhof“, angrenzend an die „Runde Ecke“, einzuordnen.
Es ist richtig, dass sowohl aufgrund der erheblichen Dimension des Vorhabens mit seiner nicht zu unterschätzenden Außenwirkung als auch aufgrund der herausragenden Bedeutung des historisch vielschichtigen Standortes ein international offener Architekturwettbewerb durchgeführt werden soll. Dabei wird es auch in letzter Konsequenz um eine Entscheidung über den Erhalt, Teil-Erhalt und Nicht-Erhalt des sogenannten Stasi-Neubaus gehen!