Berichte des Landesrechnungshofes (Antrag 317/12/Neufassung)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, dass:

  1. die Verwaltung dem Stadtrat alle nicht datenschutzrechtlich geschützten Daten aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes als Informationsvorlage übergibt.
  2. die Verwaltung den Stadtrat über weitere notwendige Prüfungen oder Feststellungen des Landesrechnungshofes auch außerhalb der Jahresberichte in geeigneter Weise informiert.

Begründung:

Die Überprüfung der kommunalen Finanzen durch den Landesrechnungshof liefert aufschlussreiche Daten über und damit auch für die zukünftige Verwendung von Haushaltsmitteln. Weiterhin hilft der Vergleich gegenüber Dresden und Chemnitz für die Einordnung der Leipziger Situation.
Der Jahresbericht des Landesrechnungshofes steht zwar öffentlich zur Verfügung, für die ehrenamtlich tätigen Stadträte bedeutet es aber eine Erleichterung, wenn die, für die Arbeit als Leipziger Stadtrat relevanten, Ergebnisse der Jahresberichte aufbereitet werden. Außerdem soll hierdurch gewährleistet werden, dass die Jahresberichte auch von der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden und bei der Verwaltungsarbeit berücksichtigt werden.

Beschluss der Ratsversammlung vom 12.12.2012
Beschlussstatus: beschlossen

 

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