Beschwerdemanagement in der Stadtverwaltung

Anfrage vom 6. April 2011

Wie aus der Presse (LVZ am 18.03 2011) bekannt wurde, kam es zu Übergriffen einer ehemaligen Hortleiterin auf einige der ihr anvertrauten Kinder. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass die Stadtverwaltung frühzeitig informiert wurde, aber keine zeitnahe Reaktion erfolgte. Dies hat verständlicherweise Unverständnis bei den Bürgern und betroffenen Eltern ausgelöst.

Da das Verfahren nun abgeschlossen ist, fragen wir an:

  1. Warum hat das Schulverwaltungsamt, resp. haben die städtischen Ämter nicht sofort reagiert?

  2. Wie hat die Stadtverwaltung auf dieses Vorkommnis reagiert? Wie reagiert die Stadtverwaltung üblicherweise auf solche Vorkommnisse?

  3. Wie kann die Verwaltung gewährleisten, dass sie bei ähnlichen Vorkommnissen in Zukunft – die ja durchaus möglich sind - zeitnah regiert? 


Antwort der Verwaltung vom 26. April 2011

  1. Die Dienstaufsichtsbeschwerde datierte vom 1. November 2006 und enthielt eine Vielzahl von Vorwürfen, mit deren Aufklärung sofort begonnen wurde.
  2. Für nachgewiesene Verfehlungen wurden eine Ermahnung und eine Abmahnung erteilt. Die Anwendung von Gewalt war nicht nachweisbar. Es erfolgt jedoch eine Umsetzung in einen anderen Hort.Nach einem Artikel in der LVZ am 11. April 2007 wurde die Untersuchungen zum Vorwurf von Gewalt erneut aufgenommen und am 16. April der JHA über den Sachstand informiert. Parallel zu den eigenen Untersuchungen wurden Ermittlungen der Polizei – offenbar aufgrund einer anonymen Anzeige – bekannt und Akteneinsicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft beantragt. Üblicherweise wird das Ergebnis der Ermittlungen abgewartet. Öffentliche Arbeitgeber erhalten dazu „Mitteilungen in Strafsachen“ (MiStra).
    So sollte ebenfalls im Hinblick auf die neuerlich angezeigten Vorfälle im Dezember 2008, die am 16. Januar 2009 bekannt wurden, verfahren werden. Wegen ausbleibender Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft wurde am 25. März 2010 neuerlich Akteneinsicht erbeten. Da- raufhin beabsichtigte Anhörungen der Mitarbeiterin fielen mehrfach wegen Erkrankung aus; am 14. Mai 2010 erging die Aufforderung zur schriftlichen Äußerung. Am 3. Juni 2010 ging die MiStra im Personalamt ein, wonach Anklage wegen Körperverletzung erhoben werde.
    Nach Eingang der schriftlichen Stellungnahme und der Beteiligung des Personalrates wurde eine Verdachtskündigung ausgesprochen. Das Arbeitsgericht Leipzig hat auf die dagegen gerichtete Klage die Kündigung am 26. Januar 2011 für unwirksam erklärt. Die Stadt hat dagegen Berufung eingelegt; der Rechtsstreit ist noch anhängig.
    Nach Bekanntwerden des Urteils vom 25. März 2011 wurde hilfsweise noch eine außerordentliche Kündigung (Tatkündigung) ausgesprochen. Es wurde erneut Akteneinsicht beantragt. Nach erfolgter Akteneinsicht ist beabsichtigt, noch eine hilfsweise ordentliche Kündigung auszusprechen.
  3. Ein eigenständiges Agieren bei laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist prob- lematisch. Nicht zuletzt die – zunächst fehlgeschlagene – Verdachtskündigung belegt diese Problematik. Eine frühere Nachfrage zum Stand des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft muss zukünftig erfolgen. 

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