Bestellung eines Lärmschutzbeauftragten der Stadt Leipzig (Antrag 67/10)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung möge sich im Zusammenhang mit der Landesdirektion Leipzig und dem Flughafen Leipzig-Halle dafür einsetzen, eine vom Flughafen zu finanzierende Stelle in der Stadtverwaltung Leipzig für den Lärmschutzbeauftragten des Flughafens Leipzig-Halle zu schaffen.
Begründung:
An jedem größeren Verkehrsflughafen in Deutschland gibt es einen behördlich angestellten Lärmschutzbeauftragten. Üblicherweise nimmt dieser in neutraler Funktion eine Mittlerrolle zwischen den Bürgern und allen Beteiligten am Luftverkehr (Flughafen, Fluggesellschaften, Deutsche Flugsicherung, Behörden etc.) wahr. Seine Zuständigkeit erstreckt sich damit auf alle Lärmereignisse des zivilen Luftverkehrs mit der Zielsetzung Abhilfemaßnahmen unnötiger und vermeidbarer Lärmereignisse auszuloten. Am Airport Leipzig-Halle nimmt der bisherige Leiter „Lärm-/Umweltschutz“ am Flughafen praktisch die Aufgaben eines Lärmschutzbeauftragten wahr. Dieser ist aber Angestellter des Flughafens selbst und kann somit nicht unbefangen und objektiv den Aufgaben eines Lärmschutzbeauftragten nachgehen. Ein Interessenkonflikt als Angestellter des Airports tritt beispielsweise schon dann auf, wenn der Airport als Lärmverursacher übliche und zumutbare Schutzmaßnahmen unterlässt. Die vorgeschlagene Fremdfinanzierung der Stelle trägt einerseits dem Verursacherprinzip Rechnung und gefährdet andererseits wegen des direkten Angestelltenverhältnisses bei der Stadt nicht die Unparteilichkeit der Tätigkeitsausführung.
Beschluss der Ratsversammlung vom | : | 15.09.2010 |
Status | : | beschlossen |