Bestellung eines Naturschutzbeirates nach Hauptsatzung (Antrag 34/10)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung eines Naturschutzbeirates nach Hauptsatzung in die Wege zu leiten. In diesem Gremium sollen die in Leipzig aktiven anerkannten Naturschutzeinrichtungen und -verbände angemessen vertreten sein. Dem Stadtrat wird umgehend eine entsprechende Vorlage mit der Änderung der Hauptsatzung vorgelegt.

Begründung:

Zur Unterstützung der weiteren effektiven Durchführung von Aufgaben des Naturschutzes ist eine sinnvolle Koordinierung der Umwelt- und Naturschutzaufgaben erforderlich. Diese kann nur in enger Abstimmung der verschiedenen Akteure erfolgen. Der schon vorhandene beratende Beirat der Verwaltung kann diese Aufgabe nur beschränkt wahrnehmen, da er zum Einen intern und verschwiegen tagt und zum Anderen kein Selbstbefassungsrecht mit Themen hat und so auch die Ergebnisse nicht in die Bürgerschaft kommunizieren darf/kann.

Hier können aktuell auftretende Probleme und Veränderungen der (u. a. gesetzlichen) Gegebenheiten, wie z. B. Umbau des Auwaldes oder zur Zukunft des Elsterstausees und eventuelle Differenzen rechtzeitig benannt und ausgeräumt werden.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 18.08.2010
Status :

beschlossen, später widerrufen

 

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