Beteiligung Leipzigs am aktuellen Bundes-Klimaschutzprojekt (Anfrage 769/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 20.02.2013

Seit Januar 2013 sind neue Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative1 in Kraft getreten. Leipzig hat allein mit den jährlichen Überschreitungen bei den Feinstaubwerten allen Grund alle Möglichkeiten der Veränderung, so auch aus den Bundesklimaschutzprojekten, zu nutzen, um die Luftqualität zu verbessern.  Ebenso sind die jährlich steigenden Ausgaben für die Nebenkosten wie Heizung und Licht in öffentlichen Einrichtungen eine einzige Handlungsaufforderung. Mit der ausgereichten Förderrichtlinie soll den Kommunen ein Anreiz für die Erreichung der Bundes-Klimaziele gegeben werden, wobei es insbesondere um die Reduzierung von klimaschädlichen Treibhausgasen vor Ort geht.

Die Klimaschutzinitiative des BMU setzt in verschiedenen klimarelevanten Bereichen an. Förderfähig ist z. B. die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, es werden dazu u. U. Personalkosten gefördert. Gezielt wird auch die Beteiligung von Kindertagesstätten und Schulen beim Energiesparen durch Schulungen des Personals, verbunden mit finanziellen Anreizen, gefördert. Möglich wurden Fördermöglichkeiten zum Ausbau von nachhaltiger Mobilität wie
beispielsweise der Lückenschluss von Fahrradwegen, aber auch eine fußgängerfreundliche Verkehrsgestaltung. Die Erweiterung des Maßnahmenkatalogs und die Anhebung der Fördersummen auf eine maximale Förderung von 240.000 Euro lassen erkennen, welche wichtige Rolle das BMU den Kommunen in diesem Prozess zurechnet. Antragsschluss ist am 31. März 2013.

Wir fragen wir an:

  1. Die im Förderprogramm beschriebenen Aufgaben sind gleichzeitig Kerninhalte des Leipziger EEA- Konzeptes, welches konsequent zur Umsetzung gebracht werden soll. Hat die Stadtverwaltung vor, sich für eine finanzielle Entlastung zur Umsetzung am Programm Kommunaler Klimaschutz zu beteiligen? 
  2. Für welche konkreten Einzel-Projekte bereitet die Stadtverwaltung einen Antrag vor? 
  3. Wie begründet die Stadtverwaltung ihr Teilnahme/Nichtteilnahme am Förderprojekt angesichts des EEA-Prozesses?
  4. Rückblickend: Hat die Stadt Leipzig sich bei ähnlichen Förderprogrammen des Landes Sachsen, z. B. »Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in Gebietskörperschaften« nach der Förderrichtlinie »Energie und Klimaschutz (EuK/2007)« des Sächsischen Umweltministeriums mit Fördermittelanträgen beteiligt? Wenn nein, warum nicht?

1 Regelungen zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen /  -http://www.bmu-klimaschutzinitiative.de/de/kommunen

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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