Beteiligung von SchülerInnen, Eltern und Lehrenden im Schulbau (Anfrage 807/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 20.03.2013

Mit RB IV/1618/09 wurde die Stadtverwaltung zur „Herstellung einer verbindlichen Form der Bürgerbeteiligung“ aufgefordert. Gemäß der Vorlage DS V/2185 vom 18.07.2012 „Bürgerbeteiligung – weiteres Vorgehen“ soll der Indikator 2 „schulische Ausbildungsangebote, Ausbildung und Schule (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität, Umfang)“ verbessert werden. Bürgerbeteiligung findet der Vorlage folgend grundsätzlich für alle Aufgabenbereiche der Kommune Anwendung und erfolgt frühzeitig, prozessbegleitend und mehrstufig.
Mit Beschluss des Investitionsprogramms wurde zuletzt die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften, also den späteren Nutzenden der Schulen, durch den Bürgermeister Prof. Fabian bestätigt. Da es bis heute kein verbindliches und strukturschaffendes Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung auf Stadt- und Planraumebene gibt, fragen wir an:

  1. Wie setzt das Dezernat 5 die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung um? Wie findet eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräften Anwendung im Bereich der Schulausbau-Pläne grundsätzlich statt?
  2. Wie sehen die Beteiligungskonzepte der Fachverwaltung für den Neubau der Sportmittelschule (Goyastraße 4) und bei der Sanierung der Käthe-Kollwitz-Sprachheilschule konkret aus? Welche Beteiligungsinstrumente sind vorgesehen?
  3. Die Beschlussvorlage der Verwaltung Drucksache V/2838 sieht die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien explizit vor. Welche Beteiligungsinstrumente beim Neubau zur Erweiterung der Grundschule im Evangelischen Schulzentrum sollen konkret angewendet werden? Wie sieht das Beteiligungskonzept konkret aus?
  4. Welche Beteiligungsinstrumente sind für das Gymnasium im Leipziger Osten, in welcher Zeitleiste, vorgesehen? Wie wird das Projekt „Lernen vor Ort“ in den Prozess integriert werden?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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