Brandschutztechnische Ertüchtigung des Budde-Hauses

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Zur Vorbereitung eines Baubeschlusses zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Budde-Haus, Lützowstr. 19, werden im Haushaltsjahr 2021 für die Leistungsphasen LP3 und LP4 190.000 € eingestellt.

Begründung:
Der Nutzungsdruck, der auf dem Soziokulturellen Zentrum liegt, steigt kontinuierlich an. Der aktuelle Träger arbeitet mit einem verdichteten Veranstaltungskonzept, welches ein stetiges Haus der offenen Tür zur Folge haben soll. Schon jetzt erfahren auch die Kultur- und Freizeitangebote der dort ansässigen Untermieter eine wachsende Nachfrage von Nutzer*innen. Der Stadtrat hat in der Vergangenheit bereits Planungsmittel in Höhe von 100.000 € in den HH eingestellt, die jedoch in das Jahr 2021 übertragen werden müssen, da keine Planungsleistungen bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden konnten. Diese Mittel sind für die Anfertigung der Leistungsphase 1 und 2 auskömmlich. Eine Anfrage Ende 2020 ergab, dass die LP 1 und LP 2 im III. Quartal 2021 abgeschlossen werden können. Für das sich anschließende VgV- Verfahren, die LP 3 sowie die LP 4 bedarf es weiterer Mittel in Höhe von 190.000 €. Stehen diese im Jahr 2021 zur Verfügung, kann die Planung ohne Unterbrechung im HH 2021/22 fortgeführt und ein Baubeschluss für den HH 2023/24 vorbereitet werden. Andererseits würde eine Realisierung der Maßnahme erst in den HH 2025/26 oder später fallen. Da aus brandschutztechnischen Gründen seit Jahren das komplette Dachgeschoss nicht für kulturelle Zwecke genutzt werden darf, ist der Handlungsdruck nun so groß, dass jegliche Zeitverzögerung abgewendet werden muss.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.

In Abhängigkeit der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 sind weitere Mittel unterjährig zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
Die bereits eingestellten HH-Mittel in Höhe von 100.000 € werden in das Jahr 2021 übertragen. Mit diesen Mitteln beauftragt die Verwaltung in diesem Jahr die Leistungsphase 1 und 2. Die vorhandenen Mittel sind für diese Leistungsphasen auskömmlich. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse Ende 2021 abgeschlossen werden können. In Abhängigkeit der Ergebnisse werden weitere Mittel dann unterjährig zur Verfügung gestellt.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 16.12.2021

Die eingestellten Mittel wurden in das Jahr 2021 übertragen und für die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 verwendet. Die Ergebnisse dieser Vorplanung werden im IV. Quartal 2021 vorliegen. In Abhängigkeit dieser Planungsergebnisse ist zu prüfen, ob weitere HH-Mittel für das VgV-Verfahren und die weitere Planung zur Verfügung gestellt werden können.

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