Bußgelder und Personal zur Kontrolle von für Verstößen gegen Vorgartensatzung

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Für die vom Stadtrat beschlossene Nachhaltung des Schottergartenverbotes entsprechend Vorgartensatzung werden ab 2022 2 zusätzliche VZÄ im Bauordnungsamt und Einnahmen von 50T€ p.a. eingestellt.

Sachverhalt:
Der Stadtrat hat am 16.09.2020 beschlossen, dass stadtweite Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Vorgartensatzung durchzuführen und bei festgestellten Verstößen diese zu ahnden und deren künftige Einhaltung durchzusetzen sind. Hierzu muss in 2021 das zur Verfügung stehende Personal genutzt werden. Ab 2022 kann zusätzliches Personal herangezogen werden, sofern eine Stellenaufstockung befürwortet wird.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde mit Änderung beschlossen. Demnach wird 1 VZÄ ab 2022 für den beschriebenen Zweck geschaffen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 06.04.2022:

Die im Zuge des genannten Haushaltsantrages eingerichtete Stelle wurde ab 01.03.2022 besetzt. Der Kollege befindet sich derzeit in der Einarbeitung, wofür nach Einschätzung auf Grundlage bisheriger Erfahrungen mindestens ein halbes Jahr zu veranschlagen ist. Absehbar ist jedoch, dass die Stelle kaum für die Kontrolle der Vorgartensatzung in Anspruch genommen werden kann. Der Fokus muss derzeit auf der Gefahrenabwehr liegen.

Begründung:

Aktuell gibt es für die Baukontrolle 6 VzÄ Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege. Tatsächlich besetzt sind jedoch lediglich 3 Stellen, die aufgrund der gegebenen Bewerberlage nur Zug um Zug besetzt werden können.

Bei Vollbesetzung kommt auf 1 VzÄ Stelle Baukontrolle 102.000 Einwohner. Aktuell sind es je 1 Baukontrolleur 204.000 Einwohner. Aufgrund des Personal- und Besetzungsschlüssels ist das laufende Geschäft kaum abzudecken. Das Nachhalten der Baufortschritte ist schwierig. Die Kontrolle weiterer Regularien, wie z.B. der Vorgartensatzung, kaum möglich. Entsprechend ist gem. den Pflichten der unteren Bauaufsichtsbehörde die Aufgabenwahrnehmung zu priorisieren – hier erhält naturgemäß die Abwehr konkreter Gefahren für Leib und Leben höchste Priorität.

Der Bereich der Baukontrolle ist aktuell, aber auch unter Vollbesetzung als kritisch einzustufen.

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