Bürgerbegehren - Stadtspitze will politische Teilhabe offensichtlich verhindern

Pressemitteilung vom 27. März 2013

"Anders als eine bewusste Verhinderungstaktik politischer Teilhabe über den Geldbeutel kann die Gebührenforderung an die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht verstanden werden. Hier wird die 89 erkämpfte Demokratie vom Oberbürgermeister Jung (SPD) und Bürgermeister Müller (SPD) mit Füßen getreten. 
Demokratie darf aber nicht vom Geldbeutel abhängig sondern muss kostenlos sein", so Norman Volger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.
"Auch wenn die Verwaltung auf die Rechtmäßigkeit der Gebühren verweist, hilft das nicht weiter, sondern ist im Gegenteil ein Schlag ins Gesicht des gesamten Stadtrates. Wir Stadträte haben gemeinsam im monatelangen Aushandlungsprozess zur Gebührensatzung dezidiert die Kostenfreiheit politischer Stände verlangt. Dem kam die Verwaltung nach und strich die allgemeine Gebühr um im Gegenzug hinter dem Rücken des Stadtrats eine Verwaltungsgebühr einzuführen. Dies sorgte in den zuständigen Gremien für reichlich Unmut, sodass ein interfraktioneller Antrag der die Streichung der Kostenerhebung vorsah im Dezember vom Stadtrat gegen die Stimmen der SPD beschlossen wurde.

Schon damals verwies die Verwaltung auf die angebliche Unrechtmäßigkeit des Antrags und den reinen Willensbekundungscharakter, um aber gleichsam einen gangbaren Weg vorzuschlagen der die Änderung der Kostensatzung betreffen würde. Leider hat die Verwaltung seit dem nicht reagiert und beweist mit der Kostenforderung zu Bürgerbegehren, das Sie weiterhin nicht gewillt ist, einen Weg zu finden demokratische Teilhabe zu fördern, sondern zu verhindern.

"Aber wir Bündnisgrüne haben einen langen Atem wenn es um die Beseitigung von Unrecht geht und meine Fraktion wird weiter für eine kostenlose Demokratie zu kämpfen." so Volger abschließend.


(Siehe nachfolgende Hintergrundinformationen)
Antrag: Änderung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)

 

interfraktioneller Antrag mit der Fraktion die Linke

Beschlussvorschlag: 
In der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) wird der § 6 Abs. 6 ersatzlos gestrichen. 
Begründung: 
Wir hatten die Ergebnisse der umfassenden Beratung und abschließenden Befassung mit der Sondernutzungssatzung so verstanden, dass keine Änderungswünsche unberücksichtigt geblieben sind. Insbesondere das Anliegen, was eine übergroße Mehrheit im Stadtrat mitgetragen hat, Informationsstände mit politischem Inhalt kostenfrei zu stellen, wurde durch die Verwaltung übernommen. Es gab in unzähligen Beratungen zu diesem Umstand den Hinweis, dass verstanden wurde, dass eine Kostenbelegung dafür nicht gewünscht ist. Vielmehr wurde uns versichert, dass keine Kosten erhoben werden. Auch von Verwaltungsgebühren war in diesem Zusammenhang nie die Rede. 
Die Praxis hat uns nunmehr eingeholt. Mit dem Verweis auf § 6 Abs. 6 der Sondernutzungssatzung wurden für politische Informationsstände Verwaltungsgebühren erhoben. Dass deren Höhe mittlerweile das Mehrfache der bis dato geltenden Sondernutzungsgebühren erreicht hat, sei nur am Rande erwähnt. 
Wir sind der Auffassung, dass der Wille der Stadträtinnen und Stadträte in der Neufassung der Sondernutzungssatzung nicht vollumfänglich abgebildet wurde. Eine Änderung der in Rede stehenden Satzungspassage ist daher unausweichlich.

 
Auszug Wortprotokoll RV 12.12.12 
13.6. Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) (Antrag V/A 307)

Stadtrat Pellmann (Fraktion DIE LINKE) führt aus, es sei noch gar nicht so lange her, dass sich der Stadtrat mit der Sondernutzungssatzung beschäftigt habe. Die meisten Stadträtinnen und Stadträte würden sich erinnern, dass es fraktionsübergreifende Arbeitsgruppen, jede Menge Sitzungen und während der Endabstimmung auch zahlreiche Änderungsanträge gegeben habe. Letztlich sei die Beschlussfassung im Stadtrat mit deutlicher Mehrheit erfolgt.

Ein Beschlusspunkt habe sich mit Politik und politischer Werbung und insbesondere mit dem Umstand befasst, dass Informationsstände von Parteien, Initiativen, Ver-einen und Verbänden nicht mit kommerziellen Informationsveranstaltungen vergleichbar sind. Einhellig sei die Meinung vertreten worden, dass dafür keine Gebühren, weder Sondernutzungsgebühren noch Verwaltungsgebühren, erhoben werden sollten. Auch unter dieser Maßgabe habe die Linksfraktion damals dieser Satzung zugestimmt.

Die Realität habe dann aber anders ausgesehen. Initiativen und Verbände hätten sich an die Linksfraktion gewandt und darüber informiert, dass die jetzt erhobenen Verwaltungsgebühren deutlich über denen der vorherigen Sondernutzungsgebühren liegen. So sei zu hören gewesen, dass statt der bisher üblichen 15 ? pro Anmeldung nunmehr fast 100 ? verlangt würden. Ob das die vereinbarte und zugesagte Kostenfreiheit sei, könne sich jeder selbst beantworten.

Ein Blick in den Verwaltungsstandpunkt zeige, dass man auf dem kurzen Dienstweg eine Klärung für Parteien ermöglichen, andere Initiativen aber weiterhin aussparen wolle. Zudem sei ein politisches Engagement außerhalb von Wahlkampfzeiten demnach nicht mehr kostenfrei möglich. Wie das Initiativen aus der Bürgerschaft, die beispielsweise einen Bürgerentscheid anstreben, leisten sollen, lasse die Verwaltung nach wie vor offen. Es gehe also nicht nur um Wahlkampfzeiten, sondern eben auch um das tagtägliche politische und gemeinnützige Engagement.

Zum Verwaltungsstandpunkt äußert Stadtrat Pellmann, offenbar sei es mittlerweile in der Verwaltung zur Normalität verkommen, dass Fristen zur Erstellung dieser Standpunkte nicht mehr eingehalten werden. Anders sei nicht zu erklären, dass ein Antrag vom 10. Mai dieses Jahres erst am 11. Dezember, also sieben Monate später, mit einem Verwaltungsstandpunkt versehen werde ? und das auch erst, nachdem die beiden antragstellenden Fraktionen diesen Antrag auf die heutige Tagesordnung hätten setzen lassen. Da eine tiefgründige Abwägung des Verwaltungsstandpunktes so nicht mehr möglich gewesen sei, werde der Antrag in unveränderter Fassung zur Abstimmung gestellt. Er, Pellmann, hoffe, dass eine große Mehrheit diesem Ansinnen folgen und zustimmen werde.

An die Verwaltung appelliert Stadtrat Pellmann, im Falle der Annahme des Antrages nicht wieder, wie im Verwaltungsstandpunkt zu erahnen, mit versteckten Kosten zu agieren. Vielmehr gehe er davon aus ? und das verstehe er auch unter der Sorgfaltspflicht einer Stadtverwaltung ?, dass alles getan werde, gegebenenfalls. auch mit Vorlage entsprechender Satzungsänderungen, um das vorgetragene Anliegen umzusetzen und abschließend zu regeln. Diese Regelung müsse nach Auffassung der Antragsteller auch außerhalb von Wahlkämpfen gelten, ansonsten ersticke man jedes politische Engagement schon durch den Kostendruck.

Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wie es möglich sei, dass in genau der Stadt, die 1989 mit der Friedlichen Revolution einen pseudodemokratischen Staat hinweggefegt habe, die demokratische Teilhabe und Meinungsäußerung auf so perfide Weise über den Geldbeutel unterbunden werden solle. Die Leipziger Bevölkerung habe 1989 dafür gekämpft, dass jeder in der Öffentlichkeit, auch an Ständen, seine Meinung vertreten und dafür werben dürfe. Jetzt solle dies nur dem möglich sein, der dafür 70 bis 100 ? übrig habe. Die Ausrede, in Wahlkampfzeiten sei das kostenlos, könnten die Antragsteller nicht gelten lassen. Demokratie und Beteiligung dürften nicht nur sechs Wochen vor einer Wahl unabhängig vom Geldbeutel möglich sein, sondern permanent.

Die eigentliche Frage aber, die gestellt werden müsse, sei: Wie ist es möglich, dass gegen den fast einhelligen Willen der Fraktionen von CDU, LINKEN, SPD, FDP, Bürgerfraktion und Bündnis 90/Die Grünen, welcher von der Verwaltung die Streichung der Kostenpflicht für Informationsstände gefordert hat, die Verwaltung durch die Hintertür neue Gebühren einführt, ohne dem Stadtrat einen Hinweis zu geben, und damit den dezidierten Willen der von den Leipzigern gewählten Stadträten mit Füßen tritt?

Zwei Varianten fielen ihm, Volger, dazu ein: Zum Ersten sei der Verwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze der Bezug zur Realität abhanden gekommen und der Wille des Stadtrates völlig egal. Die demokratische Teilhabe werde als störend empfunden und solle in diesem Fall über den Geldbeutel unterbunden werden. Das sei nicht das erste Mal so. Man erinnere sich noch sehr gut an die Worte des Oberbürgermeisters Jung zum Bürgerentscheid zum Verkauf der Stadtwerksanteile, dass die Meinung der Bürger belanglos sei. Zumindest habe dies so in der Presse gestanden. Die zweite Möglichkeit sei viel harmloser: Der Oberbürgermeister habe nicht mitbekommen, was in seiner Verwaltung so getrieben worden sei. Aber auch das wäre nicht das erste Mal.

Egal welche Variante zutreffe ? entscheidend sei, dass § 6 Abs. 6 der Sondernutzungssatzung gestrichen werde, damit Leipzig vom einstigen Vorkämpfer für Demokratie und Beteiligung keinen Schritt zurück in die Vergangenheit macht.

Erster Bürgermeister Müller konstatiert, dass die Verwaltung nun den Schwarzen Peter bekommen habe. Angeblich sei die Verwaltung beteiligungsfeindlich, demokratiefeindlich, und es gehe ihr nur ums Geld. Dies weise er in aller Form zurück. Das gelte für den Oberbürgermeister, für ihn, Müller, und auch für diejenigen, die an der Sondernutzungssatzung gearbeitet haben. Selbst wenn die Antragsteller der Meinung sein sollten, dass durch den Verzicht auf Kostenerhebung bei Sondernutzungserlaubnissen automatisch auch die Verwaltungsgebührensatzung außer Kraft gesetzt würde, so habe das mit ihm niemand besprochen. Dies sei nicht artikuliert worden, und nach Meinung der Verwaltung gehe das auch nicht so einfach ? nicht weil die Verwaltung das nicht wolle, sondern weil sie sich an Gesetz und Recht halten müsse. Dies vertrete die Verwaltung mit ihrem Alternativvorschlag, der von den Antragstellern kritisiert werde.

Fakt sei außerdem, dass auch in den vergangenen Jahren unter den Bedingungen der alten Sondernutzungssatzung Gebühren für die erwähnten Tatbestände ? Tische im öffentlichen Raum usw. ? erhoben worden seien, wenn auch nicht in dieser Höhe. Die Verwaltung folge dem Prinzip, dass sie kostendeckend arbeiten sollte. Nach den vorgebrachten Kritiken habe die Verwaltung über die Kalkulation des Verkehrs- und Tiefbauamtes diskutiert und überprüft und dabei festgestellt, dass hier Gebühren erhoben werden müssen und nicht einfach ausgesetzt oder heruntergesetzt werden können.

Die Möglichkeit, dass der Stadtrat eine Kostenfestsetzung, auf die nach Meinung der Verwaltung nicht verzichtet werden könne, politisch absenkt, wäre dann, wenn der Stadtrat dies beschließe und damit den ganzen Jahreskreis erfassen wolle, in der entsprechenden Umsetzungsvorlage vorzusehen. Richtig sei, dass mit einem Beschluss zur Sondernutzungssatzung die Verpflichtung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren nicht entfalle. Dies könne erst mit einer Änderung der Verwaltungskostensatzung erreicht werden.

Absicht des Alternativvorschlages der Verwaltung sei es, Klarheit hinsichtlich der heißen Wahlkampfzeit zu schaffen. Über alles andere werde man sich, falls der Antrag beschlossen werden sollte, im Nachgang unterhalten müssen.

Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) meint, er könne es nicht mehr hören. Es komme ihm in letzter Zeit zu häufig vor, dass versucht werde, Anträge aus dem Stadtrat wegzuwischen mit der Begründung, sie seien rechtswidrig. Wenn man dann frage, ob es einen Widerspruch geben werde, werde gesagt, dies werde geprüft. Bürgermeister Müller habe soeben wieder das Gleiche getan. Das Thema sei altbekannt. Vor drei Wochen sei die Wahlwerbesatzung beschlossen worden. Er, Maciejewski, müsse jetzt hören, dass sich der Oberbürgermeister nicht traue, wegen vermeintlicher Rechtswidrigkeit in Widerspruch zu gehen, und das Thema stattdessen zur Landesdirektion schiebe. Er, Maciejewski, fühle sich veralbert.

Die Gemeindeordnung habe klare Regelungen getroffen, was zu passieren hat, wenn Beschlüsse gefasst werden, die nach Auffassung der Verwaltung rechtswidrig sind. Er glaube, dass die Verwaltung einfach vom Stadtrat genervt sei, genervt von den Parteien und von Stadträten, die Fragen stellen, die unangenehm seien, die Anträge stellen, die vielleicht rechtlich nicht bis ins Letzte ausformuliert seien. Aber der Stadtrat sei nun einmal dafür da, die Verwaltung zu kontrollieren. Dass die Verwaltung das teilweise als lästig empfinde, könne er, Maciejewski, verstehen. Aber man sollte langsam anfangen, sich an die Regeln zu halten, die in diesem demokratischen Rechtsstaat gelten. Das, was er hier erlebe, stinke zum Himmel.

Stadtrat Pellmann (Fraktion DIE LINKE) erinnert Bürgermeister Müller an Beratungen, bei denen ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besprochen worden sei, in dem es genau um diesen Punkt gegangen sei. Seinerzeit sei klar vereinbart worden, dass Informationsstände für politische Parteien, Vereine und Verbände kostenfrei bleiben sollen. Dabei gehe er, Pellmann, als ehrenamtlicher Stadtrat davon aus, dass sich die Verwaltung keine Hintertür offen hält und über eine Fußnote dann irgendwie doch noch Kosten durchdrücken könne. Da fühle er sich, Pellmann, doch veralbert. Er gehe davon aus, dass ein Beschluss des Stadtrates auch entsprechend umgesetzt werde. Die Erwiderung von Herrn Müller verstehe er so, dass sich der Stadtrat die Verwaltungskostensatzung vornehmen müsse, um dann mit einem weiteren Antrag ins Verfahren zu gehen. Dann werde möglicherweise auf weitere Satzungen verwiesen, die geändert werden müssten. Das könne man gern tun, aber dieses Spiel werde sowohl den Stadtrat als auch die Verwaltung lähmen. Das könne doch nicht das Ansinnen sein.

Erster Bürgermeister Müller betont, Satzungsänderungen, die der Stadtrat wünsche, könnten nur durch Satzungsbeschlüsse vorgenommen werden. Der heutige Ursprungsantrag sei ein Auftrag an die Verwaltung, jetzt eine Satzungsänderung ins Verfahren zu bringen. Die Verwaltung dürfe nicht allgemein formulierte Vorschläge einfach so umsetzen, sondern der Stadtrat müsse eine Satzung zur Änderung der Satzung beschließen. Deswegen habe er, Müller, gesagt, die Verwaltung werde dem Stadtrat eine entsprechende, aus ihrer Sicht rechtlich vertretbare Vorlage unterbreiten. Wenn der Stadtrat heute den Ursprungsantrag beschließe, sei dies nicht rechtswidrig, sondern damit beauftrage der Stadtrat die Verwaltung, diesen Punkt aus der Sondernutzungssatzung herauszunehmen. Hierzu habe die Verwaltung in ihrem Standpunkt erklärt, dass dies rein deklaratorische Bedeutung habe, und auf die Verwaltungskostensatzung verwiesen. Im Rahmen des rechtlich Möglichen müsse man sich um die Verwaltungskostensatzung kümmern und einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Von Herrn Pellmann sei kritisiert worden, dass die Verwaltung die Bearbeitung des Antrages monatelang verzögert hätte. Möglicherweise aber habe sich die Verwaltung zwischenzeitlich bemüht, mit den zuständigen Gremien über die Kalkulation der ursprünglich im Ordnungsamt praktizierten 30 ? zu diskutieren, um dem Stadtrat entgegenzukommen. Die Verwaltung habe also in dieser Zeit gehandelt. Zutreffend sei allerdings, dass der Verwaltungsstandpunkt spät verfasst worden sei.

Stadtrat Hobusch (FDP-Fraktion) fordert den Oberbürgermeister und Bürgermeister Müller auf, die Debatte über dieses Thema vorerst auszusetzen, zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Sitzung wieder aufzurufen und einen Vorschlag zu unterbreiten, der den Intentionen der Antragsteller entspricht.

Oberbürgermeister Jung konstatiert, dass dies laut Geschäftsordnung nicht gehe. Ein genereller Verzicht auf Verwaltungsgebühren sei grundsätzlich nicht möglich, es sei denn es gebe Gründe der Unbilligkeit. Die Verwaltung müsse laut Haushalts-grundsätzegesetz immer Verwaltungsgebühren erheben. In der Vergangenheit habe es oftmals Kritik gegeben, wenn die Verwaltung dies nicht getan oder nicht in ausreichendem Maße kalkuliert habe. Solche Rügen wolle die Verwaltung in Zukunft ausschließen. Wenn Gebühren für einen Verwaltungsvorgang erhoben werden müssten, könne die Verwaltung nur im Rahmen des Gesetzes dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreiten.

Dies sei das Problem bei diesem Antrag. Wenn § 6 Abs. 6 ersatzlos gestrichen werde, sei das eine Aufforderung an die Verwaltung, eine Satzung zu erarbeiten, die grundsätzlich auf Verwaltungsgebühren verzichte. Einen solchen Vorschlag aber könne er, Jung, dem Stadtrat nicht vorlegen. Anderenfalls würde er gegen Recht und Gesetz handeln, denn die Verwaltung sei verpflichtet, Verwaltungsgebühren zu erheben. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen könne wegen Unbilligkeit davon abgewichen werden, beispielsweise in Wahlkampfzeiten oder bei einem Bürgerentscheid. Man dürfe nicht so tun, als ob man das nicht besprochen hätte und als ob man das nicht wüsste.

Stadtrat Rothkegel (CDU-Fraktion) erklärt, für ihn stelle sich die Frage, ob man 
einen Verwaltungsvorgang für etwas aufmachen müsse, was kostenfrei sei. So würden Kosten produziert, die er für unnütz halte. Wenn man so denke, könne man alles Mögliche beantragen lassen und für alles Verwaltungsvorgänge aufmachen.

Oberbürgermeister Jung erwidert, dies geschehe, weil alle Anwesenden nicht wollen könnten, dass ohne eine Koordination solche Stände überall und irgendwo aufgestellt würden. In diesem Zusammenhang erinnere er an die Diskussionen über behindertenfreundliche Leitlinien in der Innenstadt, über das Versperren bestimmter Zugangswege usw. Es müsse also geordnet werden, wo jemand stehe. Man müsse auch bedenken, dass ein Weihnachtsmarkt stattfinde, wo Menschen bestimmte Stände aufbauen wollen. All das müsse geregelt werden.

Stadtrat Riedel (CDU-Fraktion) bezeichnet es als eine Schwäche, wenn der Oberbürgermeister jetzt mit dem Blindenleitsystem argumentiere. Ein kostenfreier Stand setze doch die StVO nicht außer Kraft. Natürlich dürfe man einen Stand nicht mitten auf die Straße stellen, und das Blindenleitsystem in der Stadt sei ausgezeichnet. Das dürfe man nicht als Argument heranziehen, um auf dem Rücken der Behinderten seine Meinung durchzusetzen.

Oberbürgermeister Jung äußert, man könne alles umdrehen, wie man wolle.

Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) erklärt, er mache sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen und wolle diesen zur Abstimmung stellen. 
Abstimmung: Antrag V/A 307 wird mit großer Mehrheit beschlossen Formularbeginn

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