Bürgereinwände zum Haushaltplan 2014 (Anfrage 1007/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 21.11.2013

Mit Kostengründen, so begründete Bürgermeister Bonew seine Entscheidung, den Stadtratsbeschluss 1340/12 „Ganzjährige Bürgerbeteiligung an der städtischen Haushaltsplanung“ 2013 auszusetzen. Die Einsparung soll um die 10 T EUR hoch sein.
Damit waren auch die vom Stadtrat beschlossenen Erweiterungen des Haushaltsrechner-Systems sowie die inhaltliche Einführung in die Thematik, also eine weitere Befähigung der Bürgerinnen und Bürger dem Stadtrat und der Verwaltung ihnen wichtige Einwände zum HHPlan-Entwurf zu übergeben, verworfen. Bürgermeister Bonew hat alternativ eine zusätzliche Seite im Amtsblatt zum Thema Haushalt eingekauft und veröffentlicht sowie zu öffentlichen Abendterminen für seinen Haushalt und die darin enthaltenen Finanzsteuerung persönlich geworben. Dies ist lobenswert.

Jetzt stellte sich heraus, dass den Bürgerinnen und Bürgern aktuell die Anleitung für die Abgabe von Einwänden zum Haushalt grundsätzlich fehlte. Somit wurden diese formlos abgegeben, immerhin 677 Einwände. Diese Schriftstücke mussten vom Büro für Ratsangelegenheiten in Handarbeit in die Formulare übertragen werden, was sie für 172 zeitlich auch geschafft haben. Für die übrigen inhaltlich gleichen Bürgereinwände konnte lediglich eine Adressliste angefertigt und angehangen werden.

Wir fragen an:

  1. Ist es richtig, dass für Bürgereinwände zum Haushalt 2014 von Seiten der Verwaltung kein Formular abrufbar war?
  2. Wie hoch sind die entstandenen Kosten durch den personeller Mehraufwand im Büro für Ratsangelegenheit für die Nacharbeitung des Haushaltsrechners?
  3. Welche Kosteneinsparung bleibt am Ende durch die Abschaltung des Haushaltsplanrechners tatsächlich?
  4. Wird die Stadt Leipzig zur nächsten Haushaltsberatung den Bürgerinnen und Bürgern wieder einen Haushaltsplanrechner für die Einwände/Kritik am Haushaltsplan zur Verfügung stellen oder sind andere Beteiligungsmöglichkeiten in Vorbereitung?

Die Antwort der Verwaltung (Bürgermeister für Finanzen, Bonew) hier zum Nachlesen:

Zunächst gestatten Sie mir vor der Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige allgemeine Aussagen zum Thema Bürgerbeteiligung an der Haushaltsplanung 2014.

Das Angebot eines interaktiven Haushaltsplanrechners im Internet ist eine freiwillige Leistung der Kommune. Unabhängig von seiner Verfügbarkeit eröffnet die Sächsische Gemeindeordnung in § 76 SächsGemO allen Einwohnern und Abgabenpflichtigen einer Kommune die Möglichkeit, entsprechende Anträge und Einwendungen zum Entwurf des Haushaltsplanjahres des Folgejahres zu erheben. Dafür gibt es ein vom Gesetzgeber definiertes Zeitfenster, das besagt, dass bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung des Etatentwurfes diese Einwände zu erheben sind. Da die Stadt Leipzig den Auslegungszeitraum auf 14 Tage freiwillig verlängert hat, erweiterte sich also auch der Zeitraum, indem entsprechende Einwendungen zum Etatentwurf möglich sind.

Das im Zuge der Haushaltsplanauslegung die Möglichkeit des Bürgereinwandes besteht, wurde durch die Stadtverwaltung entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung, aber auch als freiwillige Information umfänglichst kommuniziert.

Neben den entsprechenden Veröffentlichungen im Amtsblatt – in der Ausgabe vom 5. Oktober wurde explizit auf das Thema Anträge und Einwendungen unter Nennung des Stichtages 30. Oktober hingewiesen -  erfolgten flankierende Informationen über den facebook Account der Stadt Leipzig. Zudem wird im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2014, der unter anderem unter www.leipzig.de einsehbar ist, im Kapitel 1.2 über die Bearbeitung von Änderungsanträgen informiert.

Zu Frage 1:
Ein Formular für Bürgereinwände ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und wurde von Seiten der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die im Vergleich zum Vorjahr - also dem Zeitraum, in dem der Haushaltsplanrechner online war - gestiegene Anzahl von Bürgereinwänden, die form- und fristgerecht eingegangen sind (2014: 677 Einwände, 2013: 23 Einwände plus 563 Unterstützer) ist davon auszugehen, dass die interessierten Bürgerinnen und Bürger mit den durch die Verwaltung zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich des Prozedere zu Recht kamen. Konkrete Hilfestellung für die Formulierung eines Einwandes zum Haushaltsplanentwurf wurde egenüber dem Finanzdezernat von einem Bürger abgefragt.

Zu Frage 2:
Nach Aussage des Büros für Ratsangelegenheiten mussten für die Bearbeitung der eingegangenen Bürgereinwände keine Überstunden angeordnet werden. Somit sind auch keine zusätzlichen Kosten entstanden.

Zu Frage 3:
Mit der Sonderseite im Amtsblatt der Stadt Leipzig, Ausgabe 18/2013 wurde in einer Auflage von 225.000 Exemplaren über den Haushaltsplanentwurf 2014 informiert. Die Kosten dafür beliefen sich auf 1.178,10 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Die gesparten Aufwendungen durch den Verzicht auf den Einsatz des Haushaltsplanrechners betragen 10.121,90 Euro.

Frage 4:
Die Frage, ob für den Haushaltsplanentwurf 2015/2016 wieder ein Haushaltsplanrechner zur Verfügung gestellt wird, kann zu diesem Zeitpunkt final noch nicht beantwortet werden. Die Reaktion aus der Bürgerschaft zum Verzicht auf das Angebot des Haushaltsplanrechners 2014 hielten sich in Grenzen, gegenüber dem Dezernat Finanzen äußerten sich zwei Bürger kritisch.

Das Dezernat Finanzen prüft in Vorbereitung auf die kommende Haushaltsplanaufstellung andere Optionen, zum Beispiel den Ausbau des in diesem Jahr recht erfolgreich eingesetzten Formates der Bürgerwerkstatt. In diesem Zusammenhang ist  auch  der sich in der Erarbeitung befindliche Verwaltungsstandpunkt zum  Antrag der FDP Fraktion: „Arbeitsgruppe „Zukunft Stadthaushalt“ zu sehen.

Zurück