Bürgerstiftung Leipzig: Berichtserstattung über Aktivitäten, Vermögensentwicklung und Förderungen (Antrag 459/13, NF vom 30.01.2014)
Beschlussvorschlag
Dem Rat wird jährlich Bericht erstattet über die Aktivitäten der Bürgerstiftung Leipzig, insbesondere über die Verwirklichung des Stiftungszweckes, die Entwicklung des Stiftungsvermögens und die ausgereichten Spenden sind offen zu legen.
Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat umgehend eine Satzungsänderung der Stiftung vor, die dies möglich macht.
Sollte weiterer Regelungsbedarf, z. B. zu den Kontrollmöglichkeiten durch das Rechnungsprüfungsamt bestehen, ist dies gleichzeitig mit zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die Bürgerstiftung entstand aus mehreren Stiftungen und Zustiftungen und wurde 1992 als „Sammelstiftung der Stadt Leipzig“ in die „Bürgerstiftung Leipzig“ überführt. Dazu wurden die in der Sammelstiftung befindlichen Immobilien der Bürgerstiftung als Rechtsnachfolgerin zugeordnet. 2011 betrug das Immobilien- und Grundstücksvermögen 6,5 Mio. EUR und das Finanzvermögen 6,0 Mio. EUR.
Über die Verwendung der auszuschüttenden Mittel entscheidet der Vorstand der Stiftung. Dem Stiftungsbeirat obliegt die Unterstützung und Überwachung des Vorstandes. Dazu wird ihm jährlich durch den Vorstand über die Erfüllung des Stiftungszweckes berichtet.
Allerdings ist der Bericht offenbar nicht öffentlich einsehbar. Zwar findet sich die Bürgerstiftung vielfältig als Förderin z. B. des Wasserfestes, der Leipziger Notenspur, des „Spielgartens Volksmarsdorf“ der Diakonie Leipzig, der Visionale Leipzig, als Sponsor beim Richard Wagner Fest im Jubiläumsjahr 2013. Allerdings ist die Gesamtheit der Tätigkeit nicht zu durchschauen.
Nur eine erkennbar öffentliche Berichterstattung über die Erfüllung der Aufgaben der Bürgerstiftung Leipzig ist akzeptabel. Es handelt sich bei der Bürgerstiftung Leipzig um die große Leipziger Sammel-Stiftung, welche ein über Jahrhunderte zusammengetragenes Vermögen für Leipzig verwaltet und steuert. Der Stadtrat wie auch die Bürgerschaft haben ein absolut berechtigtes Interesse daran, diese Geschäftstätigkeit zu kennen. Gegebenenfalls muss die Geschäftsordnung dafür geändert werden.
Beschluss der Ratsversammlung vom 12.02.2014
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorstand der Bürgerstiftung Gespräche zu führen und um eine Veröffentlichung der jährlichen Förderaktivitäten und Vermögensentwicklung der Bürgerstiftung sowie um eine Satzungsänderung zu bitten.
Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen