DaZ-Lernmittel – Anpassung an den Bedarf
Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22
Die Verwaltung wird beauftragt, in ausreichendem Umfang Lernmittel für den DAZ-Unterricht auszureichen.
Dafür sind im Haushaltsjahr 2021 und fortfolgende jeweils 30.000 € zusätzlich bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Angesichts der weiterhin steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte ist eine ausreichende Bereitstellung von Lernmitteln für den DAZ-Unterricht angezeigt und eine Aussetzung des Haushaltsantrags A 0232/19/20 nicht sachgerecht.
Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021
Der Antrag wurde abgelehnt.
Begründung:
Der Argumentation des Antrags kann nicht gefolgt werden. In der jährlichen Abgleichung der tatsächlichen Aufwendung für die Beschaffung von Lernmitteln ist festzustellen, dass keine Schule die festgelegte Lernmittelpauschale in voller Höhe von 65 EUR pro Grundschulschüler umsetzt. Eine Anhebung der Lernmittelpauschale durch die zusätzliche Ausreichung einer DaZ-Mittel-Pauschale für Lernmittel ist daher nicht gerechtfertigt. Auch das Jahresergbenis 2019 spiegelt dies wider. 2019 wurden an die Grundschulen mit DaZ-Schülern 29.175 € als mögliche umsetzbare Mittel ausgereicht. Die tatsächliche Aufwendung der Schulen für diese besonderen Lernmittel lag bei 7.972,55 EUR.