Die Einführung der Ortschaftsverfassung in den Stadtbezirken stärkt die lokale Demokratie!
Pressemitteilung vom 6. Januar 2017
Zu Beginn dieser Wahlperiode (März 2015) brachte die Fraktion Die Linke den Antrag ein, die Ortschaftsverfassung auf die Stadtbezirke auszudehnen. In der vergangenen Wahlperiode war es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die dieses Anliegen in den Rat einbrachte.
Seit mehr als 15 Jahren beschäftigen sich nun Verwaltung und Politik von Wahlperiode zu Wahlperiode mit dem Thema, wie das demokratische Ungleichgewicht zwischen den in den Ortschaften existierenden Ortschaftsräten und den in den Stadtbezirken existierenden Stadtbezirksbeiräten behoben werden kann. SPD und CDU haben bislang erfolgreich die Einführung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene verhindern können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich auch weiterhin für die Einführung der Ortschaftsverfassung aus!
Norman Volger, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Es ist bekannt und keine Neuigkeit, dass gerade die ehrenamtlich tätigen Stadtbezirksbeiräte mit ihrer Rolle im kommunalen demokratischen Gefüge unzufrieden sind. Viele berechtigte Gründe gibt es hierfür. Bereits in der letzten Wahlperiode hat die Stadtverwaltung mit den Mitgliedern der Stadtbezirksbeiräte intensiv darüber diskutiert. Viele Schwachstellen bestehen allerdings bis heute fort!
Zwar konnte in der letzten Wahlperiode letztendlich insbesondere mit einem Antrags- und Rederecht zu sogenannten „wichtigen Angelegenheiten“ zumindest eine Stärkung der Stadtbezirksbeiräte erreicht werden, doch eine Direktwahl oder auch eine Finanzausstattung in Form von Verfügungs- bzw. Brauchtumsmitteln analog der Ortschaftsräte gibt es auch weiterhin nicht. Warum nicht mehr Eigenverantwortlichkeit und vollständige Gleichstellung?
Angesichts der langen und regelmäßig wiederkehrenden Debatte um die Einführung der Ortschaftsverfassung verstehen wir nicht, wieso Vertreter der CDU nun davor warnen „jetzt etwas übers Knie brechen“ zu wollen. Denn noch im Kommunalwahlprogramm von 2014 versprach die Union dem Wahlvolk sich für eine Stärkung der Stadtbezirksbeiräte analog der Ortschaftsräte einsetzen zu wollen. Nun also wieder eine Rolle rückwärts?
Auch der Debattenbeitrag der Ortsvorsteherin Annemarie Opitz vom Ortschaftsrat Engelsdorf trägt nicht zur Versachlichung der Diskussion bei, indem sie befürchtet mit dem Antrag der Fraktion Die Linke würden die bestehenden Ortschaftsräte in ihrer Existenz bedroht sein. Dies ist jedenfalls erkennbar nicht die Intention des Antrages – also eine Phantomdebatte! Auch nach dem Stadtratsbeschluss vom März 2015, der die Erhöhung der Brauchtumsmittel für die gesetzlich eingegliederten Ortsteile letztmalig zum Gegenstand hatte, gibt es für die Ortschaftsräte zudem keinen Grund zur Sorge, dass etwa durch Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf die Stadtbezirksebene, diese in irgend einer Weise für sie geschmälert werden sollen.
Wir bedauern es zudem, dass die SPD-Fraktion bei ihrem kategorischen „Nein“ bleibt, denn in der Landeshauptstadt Dresden haben 2015 Rot-Grün-Rot im Stadtrat die entsprechenden Weichen bereits gestellt.“
Zum Antrag „Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig“ schlägt die Verwaltung vor, bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 in Abstimmung mit verschiedenen Stadtteilakteuren und dem Stadtrat ergebnisoffen prüfen, ob die bestehenden Strukturen für die nächste Wahlperiode 2019 bis 2024 anzupassen sind.
Dazu Tim Elschner, verwaltungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Grundsätzlich ist es immer zu begrüßen, wenn sich eine Stadtverwaltung für Diskussionen offen zeigt, die im Ergebnis letztendlich aber auch zu einer Verbesserung von Gremienarbeit, ob in einem Stadtbezirksbeirat oder in einem Ortschaftsrat, tatsächlich führt. Doch die Begründung im Verwaltungsstandpunkt lässt leider gerade eine ergebnisoffene und sachliche Diskussion zur Einführung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene nicht zu!
Es wäre ein Glanzstück der Stadtverwaltung gewesen, wenn sie an den Stadtrat, an die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte und nicht zu vergessen die Stadtgesellschaft mit einem Verwaltungsstandpunkt diesmal herangetreten wäre, der sich intensiv mit dem Geflecht an Fragen und Herausforderungen, die sich in Zusammenhang mit einer Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig ergeben, konstruktiv auseinandergesetzt und Vorschläge bzw. ein tragfähiges Konzept dahingehend unterbreitet hätte.
Leider ist sie dem zwanzig Monate nach Antragstellung nicht nachgekommen! Wir sind enttäuscht, denn genügt Zeit war! Insofern wird auch dieser Verwaltungsstandpunkt wieder einmal dem Anliegen „Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig“ in keinster Weise gerecht. Die gutklingenden Worte der Stadtverwaltung: leider nichts weiter als ein Placebo!“