Anfrage: Diskriminierung systematisch bekämpfen - Wann kommt das Antidiskriminierungskonzept?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 24. April 2024

Im Februar 2021 beschloss der Stadtrat auf den Antrag „Leipzig aktiv gegen Diskriminierung“ hin die Einrichtung eines Runden Tisches Antidiskriminierung. Die Aufgabe des Runden Tisches sollte es sein, Betroffene zu hören, die Expertisen von Fachstellen und Beauftragten zu bündeln und schließlich ein Antidiskriminierungskonzept zu erarbeiten. Mithilfe des Konzepts sollen von Diskriminierung betroffene Leipziger*innen besser geschützt und Diskriminierung systematisch bekämpft werden. Im Zuge der Konzepterstellung sollte auch die Einrichtung eines oder einer Antidiskriminierungsbeauftragten für die Stadt Leipzig geprüft werden. Ursprünglich sollte das Antidiskriminierungskonzept bereits im 2. Quartal 2022 vorliegen. Die Veröffentlichung wurde seitdem mehrfach verschoben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Erstellung eines Konzeptes Antidiskriminierung?
  2. Weshalb musste die Veröffentlichung des Antidiskriminierungskonzepts mehrfach verschoben werden? Inwiefern ist dies auf personelle Kapazitäten in den einzelnen Ämtern und Referaten zurückzuführen?
  3. Der Runde Tisch Antidiskriminierung tagte mit teilweise großen Abständen sowie wechselnder personeller Besetzung und wechselnder Moderation. Hält die Verwaltung die Ergebnisse des Runden Tisches für ausreichend, um die Grundlage für das Konzept Antidiskriminierung zu liefern?
  4. Wurde die Beauftragung einer Honorarkraft zur Erstellung des Konzeptes in Erwägung gezogen?

Antwort der Stadtverwaltung in der Ratsversammlung am 24. April 2024

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Erstellung eines Konzeptes Antidiskriminierung?

Das Konzept wird derzeit erstellt.

  1. Weshalb musste die Veröffentlichung des Antidiskriminierungskonzepts mehrfach verschoben werden? Inwiefern ist dies auf personelle Kapazitäten in den einzelnen Ämtern und Referaten zurückzuführen?

Das Konzept wird parallel zur Erledigung des Alltagsgeschäfts erarbeitet. Insbesondere in den vergangenen beiden Jahren musste die Konzeptentwicklung infolge anhaltender Flucht- und Migrationsentwicklungen wiederholt unterbrochen werden, sodass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erarbeitung gekommen ist.

  1. Der Runde Tisch Antidiskriminierung tagte mit teilweise großen Abständen sowie wechselnder personeller Besetzung und wechselnder Moderation. Hält die Verwaltung die Ergebnisse des Runden Tisches für ausreichend, um die Grundlage für das Konzept Antidiskriminierung zu liefern?

Der Runde Tisch Antidiskriminierung fand wie geplant 1 x im Quartal statt. Nur die letzte Sitzung wurde im Einvernehmen mit den Teilnehmenden auf den Folgemonat verschoben. Die Ergebnisse des Runden Tisches sind ausreichend für die Erstellung des Konzepts. Sie werden durch Zuarbeiten weiterer Ämter innerhalb der Stadtverwaltung ergänzt.

  1. Wurde die Beauftragung einer Honorarkraft zur Erstellung des Konzeptes in Erwägung gezogen?

Die Beauftragung einer Honorarkraft zur Erstellung des Konzeptes wurde nicht in Erwägung gezogen.

 

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