Dringliche Anfrage: Aussetzung des Vollzugs zur Schließung zweier Bürgerbüros in Leipzig

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. November 2025

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Der Oberbürgermeister hat mit den Beschlüssen aus seiner Dienstberatung, kommuniziert über eine Pressemitteilung und später über die Informationsvorlagen VIII-DS-01774 und VIII-DS-01769 die Schließung der beiden Bürgerbüros in Leipzig, Südwest und Böhlitz-Ehrenberg kundgetan. Diese sind bereits zum 30. November angedacht. Bereits kurz nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung wurden mehrere Initiativen ins Stadtratsverfahren eingebracht. Der Antrag des Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg (VIII-A-01941 Erhaltung Bürgerservice / Bürgerbüro in Böhlitz-Ehrenberg) wurde seitens des Oberbürgermeisters mangels Zuständigkeit bereits frühzeitig zurückgewiesen. Die beiden anschließend eingereichten Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (VIII-A-01955 Schließung der Bürgerbüros Böhlitz-Ehrenberg und Südwest aussetzen und transparente Entscheidung herbeiführen) und DIE LINKE (VIII-A-02033 Modernisierung der Bürgerbüros sinnvoll planen – bürgernahen Dienstleistungen der Verwaltung dauerhaft sichern!) befinden sich seit mehreren Wochen in einer rechtlichen Prüfung. Der Oberbürgermeister hat dabei seine Auffassung, dass diese Anträge aufgrund der alleinigen Entscheidungshoheit des Oberbürgermeisters möglicherweise rechtswidrig wären, den Fraktionen mitgeteilt. Das Ergebnis der Prüfung stand bis zum Tag der Einreichung dieser dringlichen Anfrage aus. Unabhängig dieser Einschätzung hat zumindest die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits mitgeteilt, eine mögliche Zurückweisung des Antrages bei der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen, zu beanstanden und eine Gegenprüfung zu veranlassen.

Dahingehend stellen sich folgende dringliche Fragen:

  1. Wie ist die Prüfung des Oberbürgermeisters zur möglichen Rechtswidrigkeit der vorliegenden Anträge ausgegangen und auf welchen rechtlichen Grundlagen stützt sich diese Entscheidung?
  2. Wurde die Rechtsauffassung der Landesdirektion Sachsen dabei proaktiv eingeholt und berücksichtigt?
  3. Welche Konsequenz ergibt sich aus den vorliegenden Anträgen, die allesamt eine Aussetzung der beabsichtigten Schließungen fordern, für die gekündigten Mietverträge und die bevorstehenden Schließungen zum 30. November dieses Jahres und wie wird garantiert, dass verwaltungsseitig keine Tatsachen gegen eine vermeintliche Stadtratsmehrheit geschaffen werden?
  4. Ist der Oberbürgermeister tatsächlich der Auffassung, dass die Schließung der beiden Bürgerbüros und die damit verbundene überschaubare Einsparung von ca. 75.000 € pro Jahr mehr Nutzen als Schaden mit sich bringt?

 

 

Antwort in der Ratsversammlung vom 26. November 2025

zu 1.) Wie ist die Prüfung des Oberbürgermeisters zur möglichen Rechtswidrigkeit der vorliegenden Anträge ausgegangen und auf welchen rechtlichen Grundlagen stützt sich diese Entscheidung?

Im Rahmen der regulären Vorprüfung wurden die benannten Anträge vor der Aufnahme für die Beratung und Beschlussfassung in der Ratsversammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft. Anträge sind insbesondere dann nicht zulässig, wenn die Ratsversammlung für die vorgeschlagenen Beschlussinhalte nicht zuständig ist. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt noch keine inhaltliche Bewertung der Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Beschlüsse.

Die Anträge des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg, VIII-A-01941 - Erhaltung Bürgerservice / Bürgerbüro in Böhlitz-Ehrenberg, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -VIII-A-01955 - Schließung der Bürgerbüros Böhlitz-Ehrenberg und Südwest aussetzen und transparente Entscheidung herbeiführen wurden auf Grundlage dieser Prüfung vom Oberbürgermeister als unzulässig zurückgewiesen und nicht zur Behandlung in der Ratsversammlung angenommen. Sie betrafen ausschließlich Beschlussinhalte, die in der ausschließlichen Entscheidungszuständigkeit des Oberbürgermeisters im Rahmen seiner Organisationshoheit nach § 53 Abs. 1 SächsGemO liegen. Die Ratsversammlung ist hierfür nicht zuständig. Die Einreicher wurden über die Entscheidung und ihre Gründe informiert.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, VIII-A-02033-NF-01 - Modernisierung der Bürgerbüros sinnvoll planen – bürgernahen Dienstleistungen der Verwaltung dauerhaft sichern!, wurde als zulässig für die Behandlung in der Ratsversammlung angenommen und ist zur Verweisung in die Gremien in der Ratssitzung am 26.11.2025 vorgesehen. Der Antrag betrifft überwiegend Beschlussinhalte, die in der Zuständigkeit der Ratsversammlung zur Festlegung der Grundsätze der Verwaltung nach § 28 Abs. 1 SächsGemO liegen.

 

2.) Wurde die Rechtsauffassung der Landesdirektion Sachsen dabei proaktiv eingeholt und berücksichtigt?

Nein. Hierfür bestand keine Veranlassung, da keine Zweifel an der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit bestanden.

 

zu 3.) Welche Konsequenz ergibt sich aus den vorliegenden Anträgen, die allesamt eine Aussetzung der beabsichtigten Schließungen fordern, für die gekündigten Mietverträge und die bevorstehenden Schließungen zum 30. November dieses Jahres und wie wird garantiert, dass verwaltungsseitig keine Tatsachen gegen eine vermeintliche Stadtratsmehrheit geschaffen werden?

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird nach der Verweisung in die Gremien ein Verwaltungsstandpunkt erstellt. Sobald eine Beschlussfassung über den Antrag erfolgt ist, wird dieser durch den Oberbürgermeister umgesetzt werden.

Da in der Neufassung des Antrags keine Aussetzung der Beschlüsse des Oberbürgermeisters gefordert wird, werden die Entscheidungen des Oberbürgermeisters parallel weiter umgesetzt.

 

zu 4.) Ist der Oberbürgermeister tatsächlich der Auffassung, dass die Schließung der beiden Bürgerbüros und die damit verbundene überschaubare Einsparung von ca. 75.000 € pro Jahr mehr Nutzen als Schaden mit sich bringt?

Die benannte Summe von 75.000 € umfasst lediglich die laufenden Mietkosten. Wie den Vorlagen zu den Schließungen zu entnehmen ist, gibt es weitere Effizienzeffekte, die eine Schließung der Bürgerbüros notwendig machen:

  • Einsparung der Nebenkosten (Bewachung, Reinigung)
  • Vermeidung von Kosten für Modernisierungen und zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit

Neben den Effizienzeffekten gibt es weitere Gründe für die Schließung: Die Mitarbeiter/-innen der Bürgerbüros werden vor Überlastung und Alleinarbeit (Arbeitssicherheit) geschützt. Der Organisationsaufwand für den Betrieb von 13 Standorten im Stadtgebiet ist mit den vorhandenen Ressourcen und unter Berücksichtigung eines sich wandelnden Dienstleistungsangebots und Kundenverhaltens nicht wirtschaftlich vertretbar. Nicht umsonst haben andere Städte vergleichbarer Größe ebenfalls deutlich weniger Standorte.

Daher ist es insbesondere in der aktuellen Haushaltslage unsere Pflicht, Einsparungen vorzunehmen, wo sie ohnehin nötig sind.

Zurück