Dringliche Anfrage: Haushaltsbeschlüsse des Stadtrates sind keine Politikfolklore – Umsetzung im Rahmen der Gesetze und der Haushaltsgenehmigung gleichwertig behandeln!

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 28. Januar 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Den fragestellenden Fraktionen ist nach dem Ende der Fragefrist gemäß § 24 Abs. (3) der Geschäftsordnung bekannt geworden, dass es eine Jahresanfangsverfügung des Beigeordneten für Finanzen geben soll. Daraus und aus der Bedeutung für die Finanzplanung und Haushaltsbewirtschaftung sowie für das unmittelbare Verhältnis zwischen Verwaltungsspitze und Stadtrat ergibt sich die Dringlichkeit.

Das Hauptorgan der Stadt ist der Stadtrat. Er ist zugleich der Haushaltssatzungsgeber, also das Beschlussorgan, dass letztlich über die Bereitstellung der Haushaltsmittel und die Planung der durchzuführenden Maßnahmen und Ausgaben entscheidet. Änderungsbeschlüsse des Stadtrates zum Verwaltungsvorschlag für den Haushalt sind in ihrer Wertigkeit den Vorschlägen der Verwaltung durch den Beschluss des Stadtrates gleichgestellt.

Die fragestellenden Fraktionen haben erfahren, dass der Finanzbeigeordnete, Bürgermeister Bonew, im Zuge einer Jahresanfangsverfügung 2026 die Beschlüsse zu Haushaltsanträgen aus den Reihen des Stadtrates als gesonderte Haushaltspositionen in Betrachtung zieht und diese aussetzen will.

Hierzu fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Gibt es diese Jahresanfangsverfügung? Wenn ja, wann wird Sie den Gremien des Stadtrates zur Verfügung gestellt?
    Beinhaltet der beschlossene Haushalt für 2026 auch freiwillige Aufgaben, die durch die Verwaltung im Rahmen der verwaltungsseitigen Haushaltsentwurfs-Erstellung Eingang fanden und in welcher Gesamthöhe?
  2. Wie wird mit diesen freiwilligen Aufgaben im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verfahren und in welcher Höhe (absolut und prozentual) werden die im Rahmen der Haushaltssperre bzw. Konsolidierung tatsächlich beabsichtigten Auszahlungen für die Aufgaben veranschlagt?
  3. Wie viele der durch Haushaltsanträge aus dem Stadtrat beschlossenen Maßnahmen betreffen pflichtige und freiwillige Aufgaben und jeweils in welcher Höhe?
  4. Wie wird im Rahmen der Jahresanfangsverfügung des Finanzbeigeordneten mit diesen Maßnahmen gemäß Frage 4 verfahren und in welcher Höhe (absolut und prozentual) werden die im Rahmen der Haushaltssperre bzw. Konsolidierung tatsächlich beabsichtigten Auszahlungen für diese Maßnahmen veranschlagt?
  5. Worin sieht der Oberbürgermeister die offenbar geringere Wertigkeit der durch den Stadtrat zum Haushaltsentwurf beschlossenen Änderungen und aus welchem Grund behandelt er diese Beschlüsse nicht gleichwertig mit Verwaltungsvorschlägen für Maßnahmen?
  6. Wie wird der Oberbürgermeister sowohl im Rahmen der Haushaltssicherung als auch im Zuge der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes die im Genehmigungsbescheid der Landesdirektion unter Gründen zu II. Nr. 4.2 formulierten Planungsgrundsätze vor allem hinsichtlich der gemeinsamen Verantwortung von Stadtrat und Verwaltungsspitze umsetzen?

 

Antwort in der Ratsversammlung vom 17. Dezember 2025

Antwort zu den Fragen

 

zu Frage 1:

 

Die Jahresanfangsverfügung 2026 wurde am 04.12.2025 an alle Dezernate/Ämter/Referate verteilt, am 11.12.2025 erfolgte eine Korrektur und Klarstellung zur Ausreichung der Fördermittel an Vereine und Verbände. Die Übergabe an den Stadtrat erfolgte per Email am 11.12.2025.

 

zu Fragen 2 und 3:

 

Der beschlossener Haushalt 2026 beinhaltet auch freiwillige Aufgaben, die im verwaltungsseitigen HH-Entwurf Eingang gefunden haben. Eine konkrete Höhe kann nicht benannt werden. Aktuell erfolgte für die Bewirtschaftung eine pauschale Freigabe der Budgets (durchschnittlich 60%) insb. für regelmäßig wiederkehrende unabweisbare Aufgaben und für Pflichtaufgaben. Weitere Freigaben nur mit konkreter und nachvollziehbarer Untersetzung.

 

Zum Thema: Umsetzung freiwilliger Aufgaben ist folgender Passus in der Jahresanfangsverfügung formuliert

 

Grundsätzlich sind freiwillige Aufgaben äußert kritisch zu beurteilen, inwieweit eine Umsetzung an vertragliche Verpflichtungen gebunden ist oder in 2026 ausgesetzt werden kann. Im Rahmen des Freigabeverfahrens wird jeder Einzelfall unter Berücksichtigung der Haushaltslage auf die Notwendigkeit geprüft.

Von einer Umsetzung neuer freiwilligen Aufgaben (z.B. der Schaffung eines Drogenkonsumraums) ist abzusehen, unabhängig davon ob hier eine Beschlusslage vorliegt.

 

Es erfolgt eine restriktive Umsetzung freiwilliger Aufgaben unabhängig ob diese auf einen HH-Antrag zurückzuführen sind oder nicht.

 

 

zu Fragen 4 und 5:

 

Die HH-Anträge betreffen sowohl den freiwilligen Bereich als auch die Pflichtaufgaben ohne Weisung. Die HH-Anträge haben ein Volumen von rd. 25 Mio. EUR für 2026, wobei 17,2 Mio. EUR ausgesetzt sind. Das bedeutet, dass eine Umsetzung von 7,8 Mio. EUR (siehe Anlage baw. gesperrte Anträge), was einer Umsetzung von ca. 31% entspricht.

 

 

zu Frage 6:

 

Der OBM betrachtet die durch den Stadtrat beschlossenen Änderungen im Haushaltsentwurf nicht als geringwertig. Vielmehr greift er die Kritik der Landesdirektion (Genehmigungsbescheid) auf, die auf die fehlende Priorisierung und verantwortungsvolle Bedarfsprüfung der beschlossenen Aufwandserhöhungen hinweist. Auszug aus dem Bescheid:

 

Der HH-Planentwurf 2025/2026 umfasste im Wesentlichen nur die Fortführung der freiwilligen Aufgaben aus 2024, es erfolgten nur geringfügige Erhöhungen wie z.B. 2,5%ige Dynamisierung der Fördermittel Vereine und Verbände, Erhöhung der Pauschalförderung im Bereich Sport für Kinder und Jugendliche von 19 EUR auf 30 EUR, Schulsozialarbeit Fortführung Bestand + Ausbau Zweenfurther Str. und Dösner Weg.

 

Bereits mit der Methodikvorlage 2025/2026 wurden klare Regelungen zum Umgang mit Mehrbedarfen im freiwilligen Bereich festgelegt:

 

  • Die Übernahme von neuen Aufgaben bzw. die Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist nur im Ausnahmefall möglich, wenn die Finanzierung innerhalb des Amts- bzw. Dezernatsbudgets gesichert ist.

 

Die Haushaltsanträge führten aufgrund unzureichenden Deckungsvorschlägen zu einem weiteren Mehrbedarf im städt. Haushalt. Mit der Jahresanfangsverfügung 2026 wurden jedoch die Haushaltsanträge nicht pauschal vollständig ausgesetzt, sondern nur zu einem Teil.

 

 

zu Frage 7:

 

Die Planungsprämissen für den Ergebnishaushalt 2027/2028 werden am 16.12.2025 in der DB OBM als Entwurf eingebracht. Die verwaltungsinterne Diskussion und die abschließende Entscheidung finden in der OBM-Klausur am 12./13.01.2026 statt.

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