Dringliche Anfrage: Kooperationsschulen für die berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern

Dringliche Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 8. Juni 2020

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 27.06.2018 (VI-DS-05749 "Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig") wurde beschlossen, dass die Stadtverwaltung Leipzig ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 jährlich 50 Ausbildungsplätze für eine berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern einrichtet. Darüber hinaus wurden ab demselben Ausbildungsjahr zehn Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit, Studienrichtung Elementarpädagogik eingerichtet.

Nun wurde bekannt, dass die Stadt eine Ausschreibung auf den Weg gebracht hat, um eine Kooperationsschule mit der berufsbegleitenden Ausbildung zu betrauen. Die Gremien des Stadtrates waren nach unserer Kenntnis an diesem Prozess bislang nicht beteiligt.

Grundsätzlich gilt die freie Schulwahl.

Wir fragen an

 

  1. Mit welchem Ziel und auf welcher Grundlage wurden die Kooperationen mit den Schulen ausgeschrieben?
  2. Welchen Inhalt und welches Ausschreibungsvolumen hat die Kooperation – wie viel Schulgeld wird die Stadt Leipzig den Auszubildenden erstatten?
  3. Wie hoch waren die Ausbaukosten für die Kapazitätserweiterung der Henriette-Goldschmidt-Schule?
  4. Wann und in welcher Form wurden welche Gremien des Stadtrates in diesem Prozess informiert und beteiligt?

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