Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstraße

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 14. Dezember 2016

Die Hermannstraße in Connewitz liegt zwischen der W.-Heinze-Straße und der Biedermannstraße als Wohngebietsstraße mit angeordneter Tempo-20-Regelung. Die Straße hat über die gesamte Länge keinen Fußweg, sondern ist beidseitig eng mit Wohnhäusern bebaut. Pkw parken entlang der Hauswände.
Die Bewohner und Bewohnerinnen beklagen, dass die Straße sehr häufig als Durchfahrtsstraße und dabei mit unangemessener Geschwindigkeit genutzt wird. Da es keine Fußwege gibt, gibt es auch keinen Schutzraum für Fußgängerinnen und Fußgänger, obwohl die Straße auch als Schulweg (z. B. Connewitzer Schule) genutzt wird. Dadurch entstehen gefährliche Situationen.
 
Es wird unserer Fraktion gegenüber seitens der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen bzw. Mieter und Mieterinnen das dringende Interesse geäußert, der besonderen Situation in der Hermannstraße Rechnung zu tragen, indem durch bauliche (z. B. Aufplasterung) oder nicht-bauliche Anlagen (z. B. Pflanzkübel) die Straße verengt wird. Da es Anordnungen von ähnlichen Hindernissen im Verkehrsraum in Leipzig in Tempo-30-Gebieten schon gibt (siehe Beispiele), sollte auch hier gleichermaßen eine Einigung erzielt werden.

Wir fragen an:

  1. Ist die Einrichtung von baulichen oder nicht-baulichen Anlagen in der Hermannstraße zur Verengung des Straßenraumes mit dem Ziel einer Reduzierung der teilweise erhöhten Durchfahrtsgeschwindigkeit grundsätzlich möglich? Welche Maßnahmen wären sinnvoll, um dieses Ziel zu erreichen?
  2. Wird die Stadtverwaltung diese Maßnahmen umsetzen bzw. einrichten? Falls nein, warum nicht?


Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 14. Dezember 2016

Bürgermeisterin Dubrau:
Meine Damen und Herren! Die Fragen 1 und 2 werde ich zusammen beantworten. Die Hermannstraße war Bestandteil des Sanierungsgebiets Leipzig-Connewitz- Biedermannstraße und wurde 2002 in einem Wertumfang von 311.000 Euro umgestaltet. Hinsichtlich der Art der Umgestaltung wurden die Bürger beteiligt. Der schmale Straßenraum entspricht im Prinzip den als Shared-Space bezeichneten Ausstattungsmerkmalen; das heißt: Es gibt keine getrennten Fahr- und Gehwege. Mit der vorhandenen Integration von Baumstandorten, Fahrradabstellanlagen und Stellflächen für Kfz, der durchgehenden Führung der Straße in Pflaster statt in Asphalt und der Ausweisung als Tempo-20-Be­reich sind vielfältige Elemente angewandt, die den Wohnstraßencharakter der Hermannstraße und mehrerer anderer gleichgestalteter Straßen im mittlerweile teilweise aufgehobenen Sanierungsgebiet verdeutlichen.

Der größte Teil des Kfz-Verkehrs in der Hermannstraße dürfte gebietseigener Verkehr sein und sich schon von Grund auf der begrenzten Breite und der besonderen Situation von regelmäßigen Fußgängerbegegnungen auf denselben Verkehrsflächen angepasst und angemessen verhalten. - „Dürfte“ betone ich an dieser Stelle noch einmal. - Naturgemäß wird in einer solchen, deutlich entschleunigten Situation ein abweichendes Verhalten als besonders auffällig wahrgenommen. Dies begründet jedoch keine besondere Gefährdungslage, die der Verwaltung für die Hermannstraße auch nicht bekannt ist. Auch ist ein unangemessenes Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer nicht gänzlich auszuschließen, unabhängig davon, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Ein zum Beispiel nachgefragter Einbau von Fahrbahnschwellen wird in der Stadt Leipzig seit längerem nicht mehr praktiziert, weil er eine Menge Nachteile hat, nicht nur für Rettungsfahrzeuge und Radfahrer. Auch die Lärmsituation wird durch ständiges Gas geben und Bremsen negativ beeinflusst. Ein deutlicher Sicherheitsgewinn wird damit nicht erzielt.

Pflanzkübel werden in der Regel von den Bewohnern nicht so gepflegt, wie es wünschenswert wäre. Städtischerseits gibt es dafür keine Kapazitäten. Insofern stellen sie eher eine Beeinträchtigung des Straßenbildes dar, was wiederum zu erheblicher Kritik führen würde.

Der enge als Geh- und Fahrweg verbleibende Straßenraum zwischen den Bäumen und den parkenden Fahrrädern und Kfz ist auch nicht noch weiter einzuschränken. Dann würde die Benutzbarkeit, beispielsweise für die Fahrzeuge der Stadtreinigung, nicht mehr funktionieren. Ein mäanderndes Verschränken würde den befahrbaren Bereich wiederum bis direkt an die einzelnen Häuser führen. Aus Sicherheits- und Lärmgründen kann dies nicht gewünscht sein.

Die Stadtverwaltung plant aus den aufgeführten Gründen sowie angesichts der Tatsache, dass es eine Vielzahl von Straßen in Leipzig mit deutlich schlechterer Ausstattung und wesentlich größerem Verbesserungsbedarf gibt, keine Umbauten oder baulichen Anlagen in der Hermannstraße.

Auch wenn ich den Unmut der Bewohner nachvollziehen kann; aber an der Stelle liegt es an uns selbst, etwas zu tun. Eigentlich brauchen wir nur § 1 der Straßenverkehrsordnung, nämlich gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme, einhalten und uns an die vorgegebenen baulichen Voraussetzungen und an die entsprechenden Verkehrszeichen halten.

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