Ein Fackelmarsch in der Woche der Novemberpogrome wäre eine Schande und muss unbedingt verhindert werden!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 4. November 2022

Für den kommenden Montag wollen erneut sogenannte Querdenker*innen und Rechtsextreme in Leipzig demonstrieren. Angemeldet wurde diesmal auch das Mitführen von Fackeln, was durch die Versammlungsbehörde nicht verboten wurde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert das in deutlichen Worten und fordert die Stadt auf, dies umgehend zu untersagen.

Norman Volger, ordnungspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Am 07.11.2020 kam es in Leipzig aus der Querdenkerdemonstration heraus zu schwersten Straftaten. Dass am Jahrestag des Geschehens und zudem in der Woche der furchtbaren Novemberpogrome von 1938, Rechtsextreme mit Fackeln durch Leipzig marschieren werden, ist vollkommen inakzeptabel. Offensichtlich hat die Versammlungsbehörde vergessen, was damals geschehen ist. Schon aus Gründen der Gefahrenabwehr ist nicht zumutbar, dass Rechtsextreme mit Fackeln an den Stolpersteinen, die an das Schicksal der im Holocaust ermordeten Jüdinnen und Juden erinnern, vorbeilaufen. Hier ist auch die Stadtverwaltung in der Pflicht, diese Schande zu verhindern!“

Foto: Martin Jehnichen

Jürgen Kasek, Stadtrat, ergänzt:

„Angemeldet wurden die Fackeln von einer Gruppierung, die sehr deutlich dem Reichsbürgerspektrum zuzuordnen ist und durch ein langjähriges NPD-Mitglied koordiniert wird. Mehrfach kam es in der jüngeren Vergangenheit aus der Versammlung der Montagsdemonstrierenden heraus zu Straftaten. Vor diesem Hintergrund stellen Fackeln, neben dem provokativen Zeichen, eine zusätzliche Gefahr dar, die zwingend unterbunden werden muss. Während bei der aus dem demokratischen Spektrum heraus organisierten Halloweendemonstration am vergangenen Montag schon die Nutzung eines bunten Rauchtopfes aus Gründen der Sicherheit untersagt wurde, scheint die Versammlungsbehörde die Gefahrenlage beim angekündigten Fackelmarsch der Nazis nicht zu tangieren. Die unterschiedliche Auslegung ist nicht nachvollziehbar und äußerst befremdlich.“

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