Einführung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene - Änderung der Hauptsatzung (Antrag 174/11)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Ortschaftsverfassung (vierter Abschnitt Sächsische Gemeindeordnung) wird mit der kommenden Kommunalwahl im gesamten Stadtgebiet eingeführt. Das Stadtgebiet wird dazu in Ortschaften gegliedert.
  2. Die bestehenden Ortschaftsräte werden – ggf. in geringfügig angepasster regionaler Struktur – unbefristet weitergeführt.
  3. Die Verwaltung unterbreitet dem Stadtrat bis Mitte 2012 einen Organisationsvorschlag und einen Zeitplan zur Einführung der Ortschaftsverfassung.
  4. Die Hauptsatzung wird entsprechend neu gefasst.


Begründung:

Die Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet steht gemäß Sächsischer Gemeindeordnung im Entscheidungsspielraum des Stadtrats. Mit der Einführung der Ortschaftsverfassung, als Alternative zur 1995 eingeführten Stadtbezirksverfassung werden die Beteiligungsmöglichkeiten der Beiräte auf Stadtteilebene erheblich gestärkt. Insbesondere für die beschlossene, faktische Umsetzung des Bürgerhaushaltes ist die Einführung der Ortschaftsverfassung nötig. Ortschaftsräte haben durch die Sächsische Gemeindeordnung (§ 65 - 69) erweiterte Mitbestimmungsrechte und stärken durch ihr Antrags- und Beratungsrecht die Arbeit des Stadtrats und Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Stadtteil und damit mit der Stadt Leipzig insgesamt. Mit dieser Regelung würden auch die durch Eingemeindung entstandenen Ortschaftsräte dauerhaft weiter geführt.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 17.10.2012
Status : beschlossen

 

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