Einnahmen aus dem Verkauf von Meldedaten (Anfrage 1050/14)
Anfrage zur Ratsversammlung vom 12.02.2014
Das städtische Melderegister kann auf schriftlichen oder online-Antrag im Rahmen des Sächsischen Meldegesetzes (SächsMG) an Dritte, auch ohne Begründung oder Prüfung der Motive, persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern weitergeben, bzw. verkaufen. Dem Verkauf von persönlichen Daten kann jedermann und jedefrau gegenüber der Stadt Leipzig widersprechen, muss dazu allerdings selbst aktiv werden.
Wir fragen an:
- Wie viel hat die Stadt Leipzig in den vergangenen drei Kalenderjahren mit Melderegisterauskünften an private Dritte oder andere nicht-öffentliche Stellen eingenommen? Die Auflistung soll im Detail unterscheiden zwischen Einnahmen aus einfachen Melderegisterauskünften und erweiterten Melderegisterauskünften und jeweils auch die Anzahl der geleisteten Auskünfte.
- In welchem Zusammenhang werden aktuell Bürgerinnen und Bürger auf ihr Recht auf Übermittlungssperre und Auskunftssperre hingewiesen? Wieso ist das Formular „Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungs-/Auskunftssperre“ nicht auf der neuen Leipzig-Webseite angelegt? Wann ist dieses und sind weitere Informationen wieder online abrufbar?
Die Antwort der Verwaltung hier zum Download.