Einrichtung einer Kommunikations- und Koordinationsgruppe „Krisenbewältigung der lokalen Wirtschaft“ zwischen Wirtschaftsdezernat und den Kammern (IHK, HWK) (Antrag 14/2010)

Beschlussvorschlag:

  1. Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit tritt unverzüglich an die Kammern heran mit dem Ziel, schnellstmöglich einen „gemeinsamen Instrumentenkasten“ zur Insolvenzvermeidung für durch die aktuelle Wirtschaftskrise betroffene Kleine und Mittelständische Unternehmen der Stadt zusammenzustellen.
  2. Zwischen Dezernat und Kammern wird aus den vorhandenen personellen Ressourcen eine zeitlich begrenzte Arbeitsgruppe „Krisenfeuerwehr“ eingerichtet.
  3. Die „Krisenfeuerwehr“ soll sich vorrangig mit erfolgversprechenden Fällen von Insolvenzprävention bzw. Insolvenzfolgenmanagement befassen.
  4. Bis spätestens zum 31.03.2010 sollten die Mitglieder der Kammern mit direktem Anschreiben über die Möglichkeiten der konzertierten Insolvenzvermeidung bei rechtzeitigem Handeln informiert werden. Mit einer griffigen Formel soll die emotionale Hemmschwelle zur Inanspruchnahme von frühzeitiger Hilfe abgebaut werden.
  5. Insbesondere kleinere Mittelständische Unternehmen sollen bei der Inanspruchnahme der durch Bund und Land aufgelegten Hilfs- und Förderprogramme weitestgehend und schnell unterstützt werden.
  6. Der Wirtschaftsbürgermeister unterrichtet den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und die Fraktionen spätestens im April 2010 über die eingeleiteten Maßnahmen. Im 1. Quartal 2011 wird ein Zwischenbericht über Fallzahlen der Beratung in 2010 und die Erfolgsquote vorgestellt, auf dessen Grundlage der Ausschuss Fortführung oder Einstellung der Maßnahme empfiehlt.

Begründung:

Das Wirtschaftsdezernat erwartet im Jahr 2010 - bedingt durch die aktuelle Wirtschaftskrise - viele Fälle von Insolvenzen mit unnötigen Arbeitsplatzvernichtungen. Bei rechtzeitiger Unterstützung durch die verfügbaren Möglichkeiten und (vor allem personellen) Ressourcen des Dezernates und der Kammern könnten lt. Aussage des Bürgermeisters Insolvenzen von an sich lebensfähigen Unternehmen abgewendet werden. Die öffentlichen Organe (Kammern und Wirtschaftsförderung) sind mit den notwendigen Kompetenzen und Rechten ausgestattet, schnell und unbürokratisch zu helfen.

Indessen gibt es relativ einfache Mittel, eine Krise zu bewältigen. Bund und Freistaat haben beispielsweise die öffentlichen Banken krisenbedingt mit zusätzlichen Förderprogrammen ausgestattet. Entscheidend ist es, die Lücke zwischen den Möglichkeiten von Wirtschaftsförderung und Kammern und dem Bedarf bei den Unternehmen zu überbrücken. Dazu müssen Hemmschwellen abgebaut werden und die Möglichkeiten der schnellen Unterstützung lebensnah und direkt im Bewusstsein der Entscheidungsträger ankommen.
Hier kann die lokale Wirtschaftsförderung effizient, sowohl informierend als auch moderierend, eingreifen: Unternehmer müssen direkt angesprochen und eingeladen werden, die Wirtschaftsförderung und die Kammern zu nutzen. Die Unternehmen finanzieren die Kammern und tragen eine große Steuerlast. Daher haben sie einen moralischen Anspruch auf Unterstützung. Die Einrichtung einer „Krisenfeuerwehr“ ist ein in der Öffentlichkeit wirksames Signal.

Folgende Instrumente sollten durch die „Krisenfeuerwehr“ zur Anwendung kommen:
· Unterstützung, Beratung und Vermittlung bei den Förderprogrammen von Bund und Freistaat
· Angebot und Durchführung einer Moderation zwischen Unternehmen in Schwierigkeiten und dessen verschiedenen Gläubigern (Unterstützung im Schuldenmanagement)
· Aktive Einbindung der privaten Banken, der Sparkassen und der öffentlichen Förderbanken in die Krisenbewältigung (Banken haben einen Finanzierungsauftrag und dürfen sich nicht noch weiter aus der Unternehmensfinanzierung zurückziehen)
· Aktives Anbieten und Fördern des KfW – Coaching - Programms (hierbei die kostengünstige Beratung von Unternehmern durch „Unternehmer im Ruhestand“)
· Aktive Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium des Freistaates und Einfordern von konkreten Maßnahmen in Landeshoheit.

Beschluss der ratsversammlung vom : 19.05.2010
Status : beschlossen

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