Antrag: Einrichtung eines digitalen Stellenpools für inklusive Praktikumsplätze am ersten Arbeitsmarkt

Antrag vom 18.09.2025

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Schuljahr 2027/2028, ggf. in Kooperation mit einem geeigneten Anbieter, einen digitalen Stellenpool für inklusive Praktikumsplätze am ersten Arbeitsmarkt, der speziell auf die Bedürfnisse von Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ausgerichtet ist, zu entwickeln und öffentlich online bereitzustellen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Informations- und Motivationskampagne zu konzipieren und umzusetzen, um Leipziger Unternehmen für die Bereitstellung inklusiver Praktikumsplätze zu gewinnen.
  3. Die Stadt Leipzig geht mit gutem Beispiel voran und stellt in ihren Eigenbetrieben und Verwaltungseinheiten (insbesondere in Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Grünflächenamt, etc.) mindestens 30 inklusive Praktikumsplätze pro Schuljahr zur Verfügung.
  4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat jährlich über die Entwicklung des Stellenpools, die Anzahl der vermittelten Praktika und die Erfahrungen der beteiligten Akteur*innen.
  5. Die Stadtverwaltung erweitert den Stellenpool nach einem Schuljahr sukzessive auf die weiteren Förderschwerpunkte Lernen, Sehen, Hören, Sprache und körperliche und motorische Entwicklung.

Begründung:

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, der nicht erst im Berufsleben beginnt, sondern bereits in der schulischen Bildung verankert sein muss. Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung haben derzeit nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, Praktikumserfahrungen am ersten Arbeitsmarkt zu sammeln. Häufig sind sie auf Praktika in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschränkt, was ihre beruflichen Perspektiven unnötig einengt. Der beantragte digitale Stellenpool soll Lehrkräften an Förderschulen die zeitaufwändige Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen erleichtern und gleichzeitig Unternehmen motivieren, inklusive Praktikumsplätze anzubieten. Dies entspricht dem Grundsatz der individuellen Förderung, wonach Schüler*innen den Übergang von der Schule in die Ausbildung oder das Studium verstärkt als Anschluss und nicht als Bruch erleben sollen. Ist der Stellenpool einmal etabliert, soll er auch auf andere Förderschwerpunkte ausgebaut werden. Der Start soll jedoch für Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sein, da insbesondere für diese Gruppe ohne zusätzliches Engagement von Lehrkräften in der Regel Praktikumsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gewählt werden.

Die Stadt Leipzig hat als öffentlicher Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion. Durch die Bereitstellung eigener Praktikumsplätze in verschiedenen städtischen Einrichtungen kann sie demonstrieren, dass inklusive Praktika realisierbar und gewinnbringend für alle Beteiligten sind. Der digitale Stellenpool wird dazu beitragen, die Chancengleichheit für Schüler*innen mit Förderbedarf zu erhöhen und ihnen frühzeitig realistische Einblicke in potenzielle Berufsfelder zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und den Grundgedanken der Inklusion in der Leipziger Stadtgesellschaft weiter zu verankern.

Antrag: Einrichtung eines digitalen Stellenpools für inklusive Praktikums-Plätze am ersten Arbeits-Markt in einfacher Sprache

 

Beschluss-Vorschlag


1. Der Oberbürger-Meister soll bis zum Schul-Jahr 2027/2028
eine digitale Liste mit Praktikums-Plätzen erstellen.

  • Diese Liste soll im Internet stehen.

  • Sie soll Praktikums-Plätze für Schüler und Schülerinnen mit Lernschwierigkeiten zeigen.

  • Die Stadt kann dafür auch mit

    einem passenden Anbieter zusammenarbeiten.

Digital heißt: am Computer oder im Internet.

Erster Arbeitsmarkt heißt: normale Firmen, nicht Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

 

2. Der Oberbürger-Meister soll eine
Informations- und Werbe-Aktion planen und durchführen.

Leipziger Firmen sollen damit ermutigt werden,
inklusive Praktikums-Plätze anzubieten.

Inklusive Praktikums-Plätze heißt:
Praktika, bei denen Menschen mit Behinderung
und Menschen ohne Behinderung zusammenarbeiten.

 

3. Die Stadt Leipzig soll mit gutem Beispiel vorangehen.
In Betrieben und Einrichtungen der Stadt sollen mindestens
30 inklusive Praktikums-Plätze pro Schuljahr entstehen.

zum Beispiel in

  • Kitas

  • Pflege-Heimen

  • oder beim Grünflächen-Amt

 

4. Die Stadt-Verwaltung soll dem Stadt-Rat einmal im Jahr berichten,

  • wie sich der digitale Stellen-Pool entwickelt,

  • wie viele Praktikums-Plätze vermittelt wurden

  • und welche Erfahrungen die Beteiligten gemacht haben.

 


5. Nach einem Jahr soll der Stellen-Pool weiter ausgebaut werden.
Er soll dann auch für Schüler*innen mit
anderen Förder-Schwerpunkten da sein:

  • Lernen

  • Sehen

  • Hören

  • Sprache

  • Körperliche oder motorische Entwicklung

 

Begründung


Inklusion bedeutet:
Alle Menschen gehören dazu.
Egal, ob jemand eine Behinderung hat oder nicht.
Das gilt auch für Schule und Arbeit.

Im Moment haben Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten
nur wenige Möglichkeiten,
ein Praktikum in einer normalen Firma zu machen.
Oft können sie nur in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ein Praktikum machen.
Das ist schade.
Sie haben dadurch weniger Chancen auf normale Arbeit.

Darum soll der digitale Stellen-Pool helfen:

 

  • Lehrer*innen finden dort leichter geeignete Praktikums-Plätze.

  • Firmen können zeigen,

    dass sie inklusive Praktika anbieten.

  • Schüler*innen können so bessere Erfahrungen sammeln

    und neue Berufe kennenlernen.

Wenn der digitale Stellen-Pool gut funktioniert,
soll er später für mehr Gruppen von Schüler*innen
mit anderen Förder-Schwerpunkten genutzt werden.

Die Stadt Leipzig hat eine besondere Vorbild-Rolle.
Denn sie ist ein großer Arbeit-Geber.
Wenn die Stadt selbst viele inklusive Praktika anbietet, zeigt sie:

Es ist möglich.

Es ist gut für alle:
für Schüler*innen, für die Stadt und für die Firmen.

 

Durch den digitalen Stellenpool bekommen Schüler*innen mit Behinderung mehr Chancen,
einen Beruf kennenzulernen und am Arbeitsleben teilzuhaben.
Das stärkt die Inklusion in Leipzig.

Verwaltungsstandpunkt vom 08.01.2026

Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum II. Quartal 2026 ggf. in Kooperation mit einem geeigneten Anbieter zu prüfen, wie inklusive Schulpraktikumsplätze innerhalb der Stadtverwaltung und der Leipziger Unternehmen sichtbarer gemacht und erweitert werden können. Hierbei werden die Förderschwerpunkte Lernen, Sehen, Hören, Sprache, körperliche/motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung berücksichtigt.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, um Leipziger Unternehmen für die Bereitstellung inklusiver Praktikumsplätze zu gewinnen.
  3. Die Stadt Leipzig prüft, ob in ihren Eigenbetrieben und Verwaltungseinheiten (insbesondere in Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Grünflächenamt, etc.) ab dem HHJahr 2027 mindestens 30 inklusive Praktikumsplätze pro Schuljahr zur Verfügung gestellt werden können.
  4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat jährlich über die Entwicklung des Stellenpools, die Anzahl der vermittelten Praktika und die Erfahrungen der beteiligten Akteurinnen
  5. Die Stadtverwaltung erweitert den Stellenpool nach einem Schuljahr sukzessive auf die weiteren Förderschwerpunkte Lernen, Sehen, Hören, Sprache und körperliche und motorische Entwicklung.

Begründung:

zu BSP 1

Alternativvorschlag

Erklärung:

Nach Gesprächen mit mehreren Partnern, u.a. mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Leipzig und regionalen Unternehmen empfehlen wir keinen separaten Pool für inklusive Praktikumsplätze einzurichten.

Um Stigmatisierung zu vermeiden, soll ausdrücklich nicht zwischen Praktikumsangeboten für Menschen mit und ohne Einschränkungen unterschieden werden. Stattdessen wird empfohlen, bei den Praktikaangeboten für Schülerinnen und Schüler (Praktikumsangebote für Schüler/-innen in Leipzig - Stadt Leipzig) die vorhandenen Ansprechpersonen für Inklusion bzw. die Schwerbehindertenvertretung mit Kontaktdaten anzugeben.

Unternehmen und Institutionen betonen, dass individuelle Gespräche die Grundlage für eine fundierte Entscheidung sind. Viele Unternehmen können und möchten keine pauschale Aussage treffen, ob Praktika für Menschen mit Behinderung möglich sind. Sie entscheiden dies nach einem individuellen Gespräch über Fähigkeiten, Motivation, Einschränkungen und mögliche Unterstützungsbedarfe der interessierten Person. So können Unternehmen passende Einsatzbereiche und realistische Praktikumsmöglichkeiten prüfen. Pauschale Aussagen gelten als schwierig, da Einschränkungen sehr unterschiedlich sein können und im persönlichen Austausch geklärt werden müssen.

 

zu BSP 2

Alternativvorschlag

Erklärung:

Beispielhaft seien hier aufgeführt:

-  Beteiligung und Durchführung von Konferenzen, Workshops und Dialogforen mit Unternehmen und Institutionen wie

a) 4. Inklusionskonferenz am 03.12.2025

b) You Can! - Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben am 11. – 13.03.2026

-  Einbindung von Beratungsangeboten zu inklusiven Praktika im Rahmen bestehender Strukturen (z. B. Beratungsfunktion EAA).

-  Konzipierung geeigneter öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen zur Sensibilisierung von Arbeitgebern

Das Referat Beschäftigungspolitik hält seit 2017 verschiedene Angebote bereit, um Förderschülerinnen und -schülern bei regionalen Arbeitgebern Praxiserfahrungen und Einblicke zu ermöglichen:

- Vermittlung von Unternehmenskontakten und Berufsorientierungsangeboten an Förderschulen (z. B. im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Unternehmensnachmittag an Förderschulen“).

- Veröffentlichung von drei Projektbroschüren in leichter Sprache (1) SCHAU REIN! (2) Leipziger Nacht der Ausbildung (3) Mein Praktikum. Die Broschüren werden allen Förderschulen zur Verfügung gestellt. Informationen auf www.leipzig.de/berufsorientierung sind zudem in leichter Sprache verfügbar.

- Information und Sensibilisierung zur Ausbildung von Fachpraktikerberufen in Unternehmen in Kooperation mit den Partnern HWK zu Leipzig, IHK zu Leipzig, Agentur für Arbeit Leipzig, Robert-Blum-Schule – BSZ mit sonderpädagogischen Förderbedarf und der ASG mbH i. R. der Infoveranstaltung "Zukunft gestalten - Ausbildung für Fachpraktiker: praxisorientiert und erfolgreich" organisiert, eine Fortführung in 2026 wird geprüft.

 

zu BSP 3

Alternativvorschlag

Erklärung:

Die Initiative zur Einrichtung eines inklusiven digitalen Stellenpools für Praktikumsplätze am ersten Arbeitsmarkt wird ausdrücklich begrüßt. Dieses Vorhaben stellt einen wichtigen Schritt dar, um die berufliche Teilhabe dieser Personengruppe zu stärken und ihnen realistische Perspektiven im Arbeitsleben zu eröffnen.

Die derzeitigen Rahmenbedingungen lassen eine Realisierung dieses Projekts jedoch nicht zu. Parallel zum Beschluss des Doppelhaushaltes 2025/2026 wurde die Erstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes (VIII-DS-00877) und die Reduktion des Stellenplanes um 500 VZÄ bis Ende 2026 beschlossen (VIII-HP-10289-NF-03). Dies stellt die Fachämter und die gesamte Mitarbeiterschaft vor gewaltige finanzielle und personelle Herausforderungen und begrenzt die Umsetzungsspielräume insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Aufgabenbereich enorm.

Eine an individuellen Unterstützungsbedarfen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtete Betreuung kann in den in Frage kommenden Bereichen nicht neben den eigentlichen Aufgaben geleistet werden, sondern erfordert die Bereitstellung zusätzlicher zeitlicher Ressourcen. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen können diese nicht aufgebracht werden.

Die Entscheidung zur Bereitstellung inklusiver Praktikumsplätze muss insofern im Ergebnis der laufenden Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) getroffen und die Realisierbarkeit im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 geprüft werden. Die Vorbereitung und Umsetzung dieses Projekts ist nur in ämterübergreifenden Teilschritten möglich. Auch bei positiver Grundsatzentscheidung zur Bereitstellung der Plätze ist eine Planungs- und Einführungsphase von mindestens einem Jahr zwingend erforderlich, um die notwendigen Strukturen, Schnittstellen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Hierzu zählen insbesondere folgende wesentliche Schritte:

- Implementierung eines interdisziplinären Projektteams und einer tragfähigen Projektstruktur zur Koordination der beteiligten Akteure und Steuerung der nötigen Schritte

- Prüfung und Entscheidung der konkreten Einsatzbereiche für die betreffende Zielgruppe innerhalb der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe

- Festlegung der konkreten Ausgestaltung der Angebote, der Prozessabläufe und Zuständigkeiten für die Einführung und Umsetzung

- Auswahl geeigneter Beschäftigter und Schulung zu Mentorinnen und Mentoren (einschl. Budgetierung von Schulungsmitteln, Sach- und Personalkosten im Haushalt)

Insgesamt stellt das Projekt einen strategisch und fachlich wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Inklusion im Arbeitskontext dar. Es eröffnet Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung echte Teilhabechancen und fördert eine inklusive Verwaltungskultur. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung eine vorausschauende, strukturierte und ausreichend ausgestattete Planung. Nur mit entsprechendem Vorlauf, klaren Standards, qualifiziertem und ausreichendem Personal und abgestimmten Prozessen kann dieses Vorhaben erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund erscheint es aus heutiger Sicht folgerichtig, die Umsetzungsperspektive im Rahmen des Doppelhaushalts 2027/2028 erneut zu prüfen. Das Projekt stellt eine gesellschaftlich und bildungspolitisch bedeutsame und ehrenwerte Aufgabe dar, die einen wertvollen Beitrag zur Förderung der beruflichen Teilhabe leisten kann.

 

zu BSP 4

Zustimmung

 

zu BSP 5

Empfehlung: Keine Fokussierung auf ausschließlich eine Zielgruppe, sondern die Berücksichtigung aller Förderschwerpunkte entsprechend der Förderschulen.

 

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