Anfrage: Elektromobilität ohne Subventionen fördern

Anfrage vom 11. Februar zur Beantwortung am 23. März 2016

In Hamburg läuft derzeit ein Pilotprojekt zwischen dem Netzbetreiber Stromnetz Hamburg und einem Ökostromversorger. Ziel ist es, die Stromkosten für das Laden von Elektroautos an privaten Ladepunkten um 30% zu reduzieren und damit Elektromobilität im Rahmen bestehender Gesetze zu fördern ohne dabei Subventionen zu zahlen. Die Basis bildet dabei eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (Paragraph 14a), wonach Netzbetreiber Elektroautos als sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen behandeln und zeitweise von der Stromzufuhr abschalten können.

Der Vorteil für den Netzbetreiber ist, dass tagsüber das System entlastet wird und in den lastschwachen Nachtstunden mehr potenzielle Verbraucher als Stromabnehmer bereitstehen. Dafür räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, für diese Verbraucher nur noch reduzierte Netzentgelte und eine sehr niedrige Konzessionsabgabe zu erheben.. Diesen Vorteil gibt der Stromversorger direkt an den Kunden weiter und ermöglicht so bis zu 30% niedrigere Stromkosten für Privatkunden in den Nachtstunden, wie dies bereits heute für Wärmepumpen und Nachtspeicheröfen üblich ist.


Wir fragen daher an:

  1. Kann sich die Stadtwerke Leipzig GmbH bzw. die Stadt Leipzig als Gesellschafterin ebenfalls eine solche Regelung zur Förderung der Elektromobilität vorstellen?
  2. Wie steht es aktuell um die Zuverlässigkeit der öffentlichen Ladesäulen und der Ladepunkte an den Mobilitätsstationen? Welche Bemühungen wurden unternommen, um die Funktionstüchtigkeit zu erhöhen und Fehleranfälligkeit zu reduzieren und wie haben sich dahingehend in den vergangenen Monaten die Ausfallzahlen entwickelt?
  3. Kann auch zukünftig gewährleistet werden dass an den bestehenden und noch entstehenden öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge mindestens zertifizierter Ökostrom geladen wird?


Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 23. März 2016

Zu Frage 1: 
Die Zuordnung von Elektrofahrzeugen als „steuerbare Verbrauchseinheit nach § 14a EnWG wird seit Februar 2016 in einem Pilotprojekt des Verteilnetzbetreibers Stromnetz Hamburg GmbH und des Energieunternehmens LichtBlick SE erforscht.
Ein solches Vorhaben ist aufgrund der Neuartigkeit und der bisher fehlenden Rechtssicherheit mit hoher Komplexität versehen, weshalb dieses Vorgehen aktuell für Leipzig kein Modell ist und eine qualifizierte Bewertung für eine solche Tarifierung in der Zukunft noch nicht vorgenommen werden kann.
Die Erfahrungen der Leipziger Stadtholding wie auch anderer Städte zeigen, dass sich Nutzer einen möglichst einfachen und transparenten Autorisierungs- und Abrechnungs-prozess wünschen und der Strompreis keine wirkliche Determinante für die Nutzung und auch nicht für die Auslastung des Gesamtsystems darstellt.

Zu Frage 2:
Bei den Mobilitätsstationen haben die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Leipziger Stadtwerke im Sinne der E-Nutzer in Leipzig eine technische Interimslösung zur Erhöhung der Verfügbarkeit umgesetzt. Die Interimslösung sieht vor, dass an 20 Mobilitätsstationen die Nutzung der e-Ladesäulen ohne Authentifizierung möglich ist. Die Auskunfts- und Buchungssoftware auf den Stellen der Mobilitätsstationen sowie über die Apps (IOS und Android) ist weiterhin aktiv und „Leipzig mobil“ weiterhin nutzbar.

Von der Umstellung ausgenommen sind 5 Mobilitätsstationen, die die Leipziger-Gruppe zur Weiterentwicklung als Gesamtsystem intensiv testet:

  • Zentrale der LVB, Georgiring 3 (Station Nr. 2)
  • S-Bf. Gohlis /Station Nr. 13)
  • Schnorrstraße/Oeserstraße (Station Nr. 15)
  • Südvorstadt/Kochstraße (Station Nr. 10) und
  • Straßenbahnhof Angerbrücke,

In dem Test werden derzeit alle Funktionen nochmals im Realbetrieb überprüft, um weitere detaillierte Erkenntnisse über Fehlerquellen in dem komplexen technischen Gesamtsystem der Mobilitätsstationen zu erhalten und bis Mitte April 2016 zu beseitigen.

Zu Frage 3:
An allen öffentlichen Ladepunkten wird zertifizierter Grünstrom abgegeben.

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