Energie- und Klimaschutzprogramm – Fortschreibung und Fördermittelsituation (Anfrage 1005/13)

Anfrage zur Ratsversammlung am 21.11.2013

Die Bundesregierung setzt das Förderprogramm für die Städte und Gemeinden im Bereich des Klimaschutzes und der Energieeffizienz fort. Mit der Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden kommunale Klimaschutzkonzepte genauso wie die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Dazu zählt etwa die Umrüstung auf die energiesparende LED-Innenbeleuchtung von Sporthallen, Rathäusern und Gemeindezentren genauso, wie auch eine finanzielle Förderung für KlimaschutzmanagerInnen in den Kommunen oder Beratungsleistungen für Kommunen, wie Energie effektiv eingespart werden kann. Vom 1. Januar und bis zum 30. April 2014 können die Anträge von den Kommunen eingereicht werden. Auch im Land Sachsen bleibt die Förderung von Energieeffizienz (insbesondere für Gebäude) gewichtiges Thema, zu welchem Fördermittel auf Grundlage eines Klimaschutzprogrammes abgerufen werden könnten.

Um diesen Antrag als Kommune stellen zu können ist es unumgänglich, dass der Stadtrat noch 2013 das Energie- und Klimaschutzprogramm – eine Kombination aus dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm des EEA und des Energie- und Klimaschutzkonzeptes - bestätigt bzw. bestätigen kann. Dieser Beschluss ist u. a. die Voraussetzung für die Förderung der Finanzierung und Besetzung der beschlossenen Stelle für Klimaschutzmanagement für 2014. Das IV. Quartal 2013, zu welchem BM Rosenthal dem Stadtrat das Klimaschutzprogramm 2014-16 im Juli 2013 versprochen hat, liegt heute noch nicht vor.

Wir fragen an:

  1. Wird die Verwaltung noch 2013 ein Klimaschutzprogramm fristgerecht vorgelegen? Wenn nein, welche Gründe bestehen für das Verzögerung seitens der Verwaltung?
  2. In welcher Höhe gehen Leipzig abrufbare Fördermittel für Klimaschutz und Energieeffizienz-Maßnahmen verloren, weil die Antragsfrist für 2013 schon verpasst wurde und falls die Antragsfrist für 2014 erneut verpasst wird?
  3. Aus welchem PSP-Element oder Produkt wird die Aufgabe Klimaschutzmanagement finanziert werden, welche dem Stadtrat auf Antrag unserer Fraktion mit dem Verwaltungsstandpunkt Juli 2013 zum V/A 378 für 2014 zugesagt wurde, für den Fall, dass keine fristgerechter Antragstellung für die Fördermittel des BMU erfolgt?

Die Antwort der Verwaltung zur Anfrage hier zum Download.

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