Energiearmut bekämpfen: Klimaschutz muss alle mitnehmen

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 8. September 2021

Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen zusammen gedacht werden. Deshalb hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage zum Thema „Energiearmut und Energieberatung“ für die Ratsversammlung am 15. September 2021 in den Stadtrat eingereicht. Mit der Anfrage will die Fraktion nun herausfinden, wie stark die Leipziger*innen von Energiearmut betroffen sind und wie man die Beratungsangebote weiter ausbauen kann.

Sophia Kraft, Stadträtin und energiepolitische Sprecherin der Fraktion, betont:

„Beim Thema Klimawandel ist es uns wichtig, alle mitzunehmen. Klimaschutz muss sozial gerecht sein, sonst funktioniert er nicht. Schon jetzt steigen die Energiekosten und werden es perspektivisch weiter tun. Deshalb müssen wir auf allen politischen Ebenen die Weichen stellen, um Energiearmut zu bekämpfen und zu verhindern.
Energieberatungen sind ein sinnvolles und wichtiges Instrument, um in den Privathaushalten Energie und damit Kosten einzusparen. Dafür ist ein kostenfreier Zugang zur Beratung und natürlich die Bekanntheit des Beratungsangebots an sich ausschlaggebend.“

Auf kommunaler Ebene können die Bürger*innen mit individuellen Beratungsangeboten beim Energiesparen unterstützt werden. Denn ein wichtiger und oft viel zu wenig beachteter Aspekt der Energie- und Wärmewende ist die Einsparung von Energie. Damit können sowohl Energiekosten als auch CO2-Emissionen gesenkt werden. In Leipzig gibt es bereits u. a. Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Sachsen in Kooperation mit dem Umweltinformationszentrum. Ebenso die Stadtwerke Leipzig bieten spezielle Angebote für ihre Kund*innen an.

Von Energiearmut ist die Rede, wenn Rechnungen für Strom und Heizen kaum oder nicht mehr bezahlt werden können. Heizkosten werden im Arbeitslosengeld-II-Bezug vom Jobcenter übernommen; Stromkosten müssen hingegen über den Regelsatz bezahlt werden. Wenn Warmwasser dezentral z. B. per Durchlauferhitzer aufbereitet werden muss, sind diese Kosten nicht durch die Kosten der Unterkunft gedeckt. Es kann ein Mehrbedarf beantragt werden, der sich pauschal an der Höhe des Regelsatzes orientiert - jedoch häufig die realen Warmwasseraufbereitungskosten nicht deckt, was zu finanziellen Engpässen in betroffenen Haushalten führen kann. Für Leistungsbeziehende nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch gilt eine analoge Regelung.

Hier geht's zur Anfrage "Energiearmut und Energieberatung"

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