Entscheidung der Landesdirektion erfordert weitere Konsequenzen zum Floßgraben
Pressemitteilung vom 17.März 2014
Zu der Entscheidung der Landesdirektion, dem Auenwald und Floßgraben keine Schiffbarkeitserklärung auszustellen, meint Norman Volger, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen:
"Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Landesdirektion, bei der Prüfung der Schiffbarmachung der Leipziger Gewässer den Floßgraben und Auenwald explizit herauszunehmen und damit eine Ausweitung der hobbymäßigen Motorbootnutzung für diese Naturschutzgebiete abzulehnen. Diese Entscheidung ist eine Entscheidung für das Schutzgut Auewald und seine Bewohner und das Verdienst langjähriger intensiver Arbeit und Bewusstseinsbildung der Umweltaktiven. In Folge dessen müssen nun die zahlreich erfolgten (Sonder-)Genehmigungen für Motorboote kritisch in Augenschein genommen werden. Insofern schließen wir uns der Ansicht der Verbände an, dass bereits die vielfach ausgereichten Einzelgenehmigungen gegen die Schutzverordnungen verstoßen.
Bei zukünftigen Genehmigungsverfahren sollten die Umweltverbände nun von Beginn an intensiv einbezogen werden. Sie haben ihre Fachlichkeit schon häufig unter Beweis gestellt.
Außerdem erscheint es uns notwendig, das wassertouristische Nutzungskonzept von Grund auf neu zu denken, um damit künftige Fehlinvestitionen zu verhindern.
Es ist uns ein Anliegen, das Erleben unseres ökologisch wertvollen Auenwaldes inmitten einer Großstadt möglich zu machen - im Einklang mit den Erfordernissen an Umwelt- und Naturschutz. Die Umweltverbände haben dazu einen sehr guten Forderungskatalog aufgestellt, den es nun in die Praxis zu überführen gilt. Hierzu zählen unter anderem die tageszeitlich und zahlenmäßig eingeschränkten Fahrten muskelbetriebener Boote durch den Floßgraben ebenso wie ein Anlege- und Betretungsverbot der Uferbereiche."